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Findok · Richtlinien

UP-7300

Einleitung

überholte Fassung (bis 13.03.2024)Richtlinie2021-0.068.066gilt ab 29.01.2021

Inhaltsverzeichnis der UP-7300

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.01.2021 bis 13.03.2024.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie: UP-7300 Vietnam stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. August 2020

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.068.066
GZ der Erstfassung
2020-0.462.649
Stammnummer
78307
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 4)
Gültig
29.01.2021 bis 13.03.2024
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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