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ZT-28001. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

1. Allgemeines Die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (nachstehend "Überwachung" genannt) erfolgt entsprechend den Vorschriften der Artikel 13, 56 Abs. 5 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK) sowie der Artikel 55 und 56…

ZK-0612Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A) | Beschreibung: | Bei Zollverfahren, für die eine Überwachung vorgesehen ist (z.B. passive Veredelung), ist die Überwachungszollstelle anzugeben.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Zollstellennummer | Ref | an8…

ZK-0612Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A) | Beschreibung: | Bei Zollverfahren, für die eine Überwachung vorgesehen ist (z.B. passive Veredelung), ist die Überwachungszollstelle anzugeben.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Zollstellennummer | Ref | an8…

UZKArtikel 134 Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 134 Zollamtliche Überwachung (1) Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs der zollamtlichen Überwachung und können Zollkontrollen unterzogen werden. Sie unterliegen gegebenenfalls Verboten und Beschränkungen, die unter anderem aus folgenden Gründen gerechtfertigt sein können: Aufrechterhaltung der…

ZK-0612Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Überwachungszollstelle (SurvCO, 1x, A) | Beschreibung: | Bei Zollverfahren, für die eine Überwachung vorgesehen ist (z.B. aktive Veredelung), ist die Überwachungszollstelle anzugeben. Nur anzugeben, sofern keine Angabe auf Positionsebene in der Untergruppe "Überwachungszollstelle" erfolgt.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format |…

ZT-28002. Zweck der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Zweck der Überwachung In mehreren Zollpräferenzvereinbarungen der Union (Beispiel: Assoziationsabkommen mit mehreren Mittelmeerländern und den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie APS) und Rechtsakten zur Regelung von Handelsmaßnahmen (Textilien, Schuhe, Obst und Gemüse) sind derartige Überwachungsmaßnahmen vorgesehen. Diese dienen in erster Linie der Beschaffung von…

ZT-28005. Zollämter
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Zollämter Die Zollämter haben die Kontingentstelle bei der Prüfung der Richtigkeit der Überwachungsdaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Anfragen der Kontingentstelle und von der Kontingentstelle übermittelte Anfragen der Europäischen Kommission sind umgehend zu beantworten.  

ZK-25405. Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…Freigabe allenfalls erhobener Sicherheiten die Einleitung von Außen- und Betriebsprüfungen/Zoll in Anlassfällen (insbesondere in Fällen festgestellter oder vermuteter Unregelmäßigkeiten). Die Überwachungszollstelle hat den Umfang der Maßnahmen der Zollaufsicht von sich aus risikoorientiert und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit festzulegen. Risikoreichere Verfahren (zB…

ZK-25007. Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…in das Verfahren und ggf. ausgestellten und rücklangenden Informationen anderer Mitgliedstaaten ermöglicht. In Fällen der Überführung mit mündlicher Anmeldung, Anmeldung durch als Zollanmeldung geltende Handlung oder Carnet ATA/CPD China-Taiwan ist die Zollstelle der Überführung gleichzeitig Überwachungszollstelle. 7.2. ZollaufsichtZollamtliche Überwachung Im Hinblick auf…

ZT-28004. Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

4. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at Die Kontingentstelle ist…

ZT-28003. Der Überwachung unterliegender Warenkreis
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).

UZK-DAGruppe 17 - Zollstellen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…die Zollstelle anzugeben, bei der die Waren zur Überführung in ein Zollverfahren oder zur vorübergehenden Verwahrung gestellt werden. 17 10 000 000 Überwachungszollstelle 17 10 001 000 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, die in…

ZT-2800Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

  Die Arbeitsrichtlinie ZT-2800 (Überwachung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…

UZK-IAArtikel 157 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 157 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden (Artikel 89 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Überwachung des Teils des Referenzbetrags, der den Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben absichert, sowie der sonstigen im Zusammenhang mit der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren zu zahlenden Abgaben, die…

UZK-IAArtikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde (Artikel 179 des Zollkodex) (1) Die Überwachungszollstelle übermittelt der Gestellungszollstelle: a)jede Änderung oder Ungültigerklärung der Zollanmeldung nach der Überlassung der Waren; b)in den Fällen, in denen eine ergänzende Anmeldung abgegeben wurde, diese Anmeldung und…

UZK-IAKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 238 Ort und Zeitpunkt der Beschau der Waren (Artikel 189 des Zollkodex) Beschließt die zuständige Zollstelle eine Beschau der Waren nach Artikel 188 Buchstabe c des Zollkodex oder eine Entnahme von Mustern oder Proben…

ZK-0612Datengruppe Durchgangszollstelle (TranCO, 9x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Durchgangszollstelle (TranCO, 9x, A) | Beschreibung: | Wird das Gebiet eines EFTA-Landes berührt soll, ist als Durchgangszollstelle die Eingangszollstelle des EFTA-Landes und gegebenenfalls die Eingangsstelle in die EU anzugeben. Wenn bei der Beförderung das Gebiet eines EFTA-Landes berührt wurde und die…

UZKArtikel 159 Zuständige Zollstellen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 159 Zuständige Zollstellen (1) Sofern das Unionsrecht nichts anderes vorsieht, legen die Mitgliedstaaten den Standort und die Zuständigkeiten der in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Zollstellen fest. (2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass angemessene Öffnungszeiten für diese Zollstellen festgelegt werden, wobei die Art des Warenverkehrs und…

ZK-0612Datengruppe Bestimmungszollstelle (DestCO, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Bestimmungszollstelle (DestCO, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Zollstellennummer | Ref | an8 | EC_10000 | 53 | P | Beschreibung: | Anzugeben ist der Code der Zollstelle, bei dem das Versandverfahren…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…