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BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…2 BAO) von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassene Bescheide. Bei Übergang der Zuständigkeit (zB durch Delegierungsbescheid gemäß § 71 BAO oder infolge Kenntniserlangung nach § 73 BAO) geht auch die Zuständigkeit für auf § 295 BAO gestützte Maßnahmen auf die neu zuständige Abgabenbehörde erster Instanz über. Änderungen (Aufhebungen…

08 1037/1-IV/8/01Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/0105.02.2002

…unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Sachverhalts und obliegt daher ausschließlich dem Finanzamt oder der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Falle der Erlassung einer Berufungsentscheidung. 3.3 Berücksichtigung von ertragsmindernden Umständen Der Ertragswert wird beim Wiener Verfahren 1996 aus in die Zukunft projizierten Vergangenheitswerten abgeleitet…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat die bei ihr eingebrachte Berufung unverzüglich an die Abgabenbehörde erster Instanz weiterzuleiten. Gemäß § 4 AVOG 2010 berührt der Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…Berufungsfrist oder der Vorlageantragsfrist ist er bei der Abgabenbehörde erster Instanz oder zweiter Instanz einzubringen (nach § 308 Abs. 3 erster Satz BAO). Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen (§ 308 Abs. 3 zweiter Satz BAO). Der Wiedereinsetzungsantrag ist ein Anbringen…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…der Entscheidung, die nur für die (ganze) Personengesellschaft getroffen werden kann, zu beachten. Zu 1.2. Die Beschwerde des Beteiligten A wurde dem UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz vor dem 1. Jänner 2014 zur Entscheidung vorgelegt. Für ihre Erledigung ist somit das BFG zuständig (vgl. …

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…rechtliche Beurteilung etwa auch durch den Verwaltungsgerichtshof stellt keine Tatsache dar (vgl. zB VwGH 25.02.1998, 98/14/0015). Nichts anderes kann für eine nachträglich in einem anderen Verfahren ergangene Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats als Abgabenbehörde zweiter Instanz gelten. b) Wiederaufnahme, Vorfragentatbestand (§ 303 Abs…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…3 lit. b BAO wirkt und wirksam geworden ist. Nicht antragsbefugt ist die Abgabenbehörde erster Instanz bezüglich von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassener Bescheide (zB Berufungsentscheidungen). Der Antrag ist bei der für die Berichtigung zuständigen Abgabenbehörde einzubringen. 4.2. Form und Inhalt des Antrages Der…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…Rechtsauslegung ausgegangen ist. 2. Gegenstand der Berichtigung Nach § 293 BAO berichtigbar sind sowohl erstinstanzliche Bescheide als auch von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassene Bescheide. Auch verfahrensleitende Verfügungen (zB Mängelbehebungsaufträge, Fristverlängerungsbescheide, Prüfungsaufträge) können berichtigt werden. Die Berichtigung ist unabhängig davon zulässig, ob der Bescheid bereits formell…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…die Berufungszurücknahme erfolgt über Antrag und ist bis zum genannten Zeitpunkt zulässig. Die Entscheidung über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide obliegt gemäß § 260 BAO dem UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die formelle Rechtskraft einer (zweitinstanzlichen) Berufungsentscheidung tritt mit ihrer Bekanntgabe (idR durch Zustellung) ein…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

1. Zuständigkeit Die Abgabenbehörden erster Instanz sind zur Aufhebung von ihnen erlassener Bescheide befugt. Dies sind nicht nur Finanzämter, sondern auch Finanzlandesdirektionen (zB für Bescheide nach § 44 Abs. 2 BAO oder nach § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988) und das Bundesministerium für Finanzen (zB…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger unrechtmäßig war. In diesem Fall darf für den gleichen Zeitraum ohne Vorliegen eines Titels zur Durchbrechung der Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…bzw. mit Beschwerde beim VfGH und/oder VwGH). 7. Zuständigkeit Für das Mängelbehebungsverfahren ist jene Behörde zuständig, der die Erledigung der betreffenden Eingabe obliegt. Für Berufungen und für Vorlageanträge sind sowohl die Abgabenbehörde erster Instanz als auch jene der zweiten Instanz zuständig (vgl. § 282 Abs…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…des Außerstreitgesetzes (§ 15 Abs. 1 FBG). Gemäß § 45 AußStrG können Beschlüsse des Gerichts erster Instanz mit Rekurs angefochten werden. Die Frist für den Rekurs beträgt 14 Tage ab Zustellung des selbständig anfechtbaren Beschlusses. Eine Partei, der der Beschluss nicht zugestellt worden ist, kann einen Rekurs…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Verjährung des § 209 Abs. 3 BAO. § 209a BAO gilt für die Einhebungsverjährung sinngemäß (nach § 238 Abs. 1 zweiter Satz BAO). Die Bestimmung des § 209a Abs. 1 BAO setzt nicht voraus, dass die Beschwerde vor Eintritt der Verjährung eingebracht wurde. Sie gilt auch dann, wenn sich…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…würde von einer Schenkungsmeldepflicht gemäß § 121a BAO auszugehen sein, im zweiten Fall - zB bei Tilgung einer gegenüber dem Bruder bestehenden Schuld des Verstorbenen durch den Geldbetrag - liegt keine Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO vor. 1.7. Sachverhalt 6 Der Nachkauf von Versicherungszeiten (Schul- und Studienzeiten) durch…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…Notariatsakt enthält den Widerrufsverzicht des Übergebers gemäß § 956 zweiter Satz ABGB. Bedingung für die Rechtswirksamkeit der Übergabe auf den Todesfall ist: Variante 1: Bei Vorableben des Übernehmers gehen dessen Rechte und Pflichten nicht auf seine Rechtsnachfolger über. Der Übergeber kann dann wieder frei über die…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…bezeichnet werden) namentlich zu nennen; ansonsten würden solche Bescheide keine Verbindlichkeit für die abgeleiteten Abgabenverfahren entfalten. § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO zufolge sind die für Feststellungen gemäß § 188 BAO geltenden Vorschriften sinngemäß für Bescheide anzuwenden, mit denen ausgesprochen wird, dass solche Feststellungen zu unterbleiben…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…des § 85 Abs. 3 BAO auch mündlich gestellt werden. Der Antrag ist bei der im Zeitpunkt der Antragstellung für die Erhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz einzubringen. Die für die Stellung des Festsetzungsantrages maßgebenden Fristen ergeben sich aus § 201 BAO bzw. aus der…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Abs. 1 BAO)? 4. Berufungszurücknahmeerklärung bei unzureichender Mängelbehebung hinsichtlich eines Pendlerpauschales (§§ 250, 275 BAO)? 5. Wiederaufnahme bei Nichtberücksichtigung eines zweiten Lohnzettels (§ 303 Abs. 4 BAO)? 6. Wegfall des Sachbescheides bei Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid, wenn zunächst noch kein Sachbescheid erlassen war (§ 307 BAO)? 7. Anregungen…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…Asphalt- oder Betondecke kann die Nutzungsdauer mit 15 Jahren, bei einem festen Unterbau mit 10 Jahren und ohne festen Unterbau (Trassenherstellung) mit 5 Jahren angenommen werden. Kosten der Instandhaltung von Forststraßen, soweit diese der Holzernte zurechenbar und durch die Kalamitätsnutzung verursacht ist, AfA der Fahrzeuge…