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010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…nach dem 30. November 2004 erfolgt ist. Verträge, die im Anwendungsbereich des WEG 2002 abgeschlossen worden sind und keinen auch den Erben betreffenden Verzicht auf die Wohnungseigentumsbegründung enthalten, sind dann nicht als "Quasi-Wohnungseigentum" zu beurteilen, wenn eine entsprechende Vertragsanpassung bis spätestens 31.12.2005…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…einer die Jahre 1999 bis 2001 betreffenden Betriebsprüfung werden nun materielle Unrichtigkeiten festgestellt, die auch auf den - vom Prüfungsauftrag nicht umfassten - Zeitraum 1998 zurückwirken. Nach Abschluss der Prüfung wird daher das Einkommensteuerverfahren 1998 wiederaufgenommen; es ergeht am 12.12.2005 ein neuer Sachbescheid 1998 mit…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…vgl. sinngemäß zB VwGH 16.12.2009, 2009/15/0081). Erfolgt in der betreffenden Sache im Rahmen einer meritorischen Entscheidung (Entscheidung in der Sache selbst) die Aufhebung des angefochtenen Bescheides, kommt eine weitere Entscheidung in derselben Sache gegenüber derselben Partei (mit Ausnahme einer Wiederaufnahme nach …

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…2001 und 2002 sind grundsätzlich bereits absolut verjährt und hätte daher eine Anpassung nicht erfolgen dürfen (sofern nicht ein Ausnahmetatbestand vorliegt). Die Einkommensteuer 2003 verjährt entsprechend den generellen Bestimmungen der BAO nach fünf Jahren (mit Ablauf des 31.12.2008). Werden innerhalb der Verjährungsfrist nach…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…für die Antragstellung, zum Inhalt des Antrags und anderen wesentlichen Verfahrensgrundsätzen enthalten (s. Anlage 3). [Grafik]   Abb. 5. Verfahrensablauf nach dem OECD-MA C.1.2. Schiedsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen Führt das Verständigungsverfahren nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag, an dem…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…den Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigende Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße handelt; Ausgenommen von der Gewährung des Ausfallsbonus II nach der gegenständlichen Richtlinie sind: Personen bzw. Unternehmen, bei denen im Betrachtungszeitraum oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist; dies gilt nicht für Unternehmen…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Übergang der Zuständigkeit noch nicht ergangen ist. § 6 AVOG 2010 betrifft allerdings nicht eine Zuständigkeitsänderung ex lege. Anwendbar ist jedoch § 31 Abs. 3 des AVOG 2010. Diese Bestimmung wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 abgeändert, indem das Wort "sachlich" entfällt. Damit können Anbringen bis zum 30…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…Abs. 1 UStG 1994, § 12 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 und § 19 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 2602h) Rechnungsmängel und Vorsteuerabzug Ein Unternehmer, der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt, erklärt in seiner Umsatzsteuervoranmeldung eine nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 auf ihn übergegangene Umsatzsteuerschuld. Gleichzeitig…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…nach Ungarn, arbeitet im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 und möchte die Delegierung der Zuständigkeit vom Finanzamt Wien 1/23 zum Finanzamt Wien 4/5/10. In Wien ist jedoch sachlich das Finanzamt Wien 1/23 für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger zuständig. 12…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…betroffenen Betrachtungszeitraum kein Insolvenzverfahren anhängig sein; dies gilt nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren gemäß der §§ 166 ff des Bundesgesetzes über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung - IO), RGBl. Nr. 337/1914, eröffnet wurde. h.Erfolgte Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme 1.bis zum 31.12.2019: Als Zeitpunkt…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…Rechtsträger (ausld. Sportverein) gezahlten Vergütungen unterliegen dem Steuerabzug nach § 99 Abs 1 Z 1 EStG 1988, wobei in sinngemäßer Anwendung der vom VwGH in E 11.12.2003, 2000/14/0165 vertretenen Rechtsansicht zum Begriff des "Mitwirkenden" an einer Unterhaltungsdarbietung davon ausgegangen werden kann, dass…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…weitere Übertragungsvorgänge Nach den EB zum AbgÄG 2015 "führen weitere Erwerbe (Aufstockungen) nicht zu einer neuerlichen Tatbestandserfüllung". Gilt der "Grundsatz" der einmaligen Nacherfassung nach den Übergangsbestimmungen auch für das anschließende Abstocken? Beispiel: An der grundstücksbesitzenden G-GmbH sind am 31.12.2015 A zu 98…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…sind nur mehr bis 31.12.2009 durch die Bundesanstalt für Arbeit förderungsfähig, die bestehenden Vereinbarungen laufen aber bis 2015/2016. 7.4. Lösung Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, BGBl. III 182/2002 (DBA-Deutschland…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…Maßnahmen nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens sind: Zuwendungen von Bundesländern oder Gemeinden, die in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise und dem damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Schaden geleistet wurden. Darüber hinaus dürfen die Zuschüsse für entgangene Einkünfte nicht die Grenze von EUR 200.000…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…sich als nicht richtig erweist. Die Unrichtigkeit ist anhand der Rechtslage (Gesetze, Verordnungen) zu prüfen. Erlässe des BMF sind weder Rechtsverordnungen noch Weisungen im Sinn des Art. 20 Abs. 1 B-VG (vgl. zB Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben, AÖF Nr. 126/2006…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…liegen bloße Vorbereitungs- bzw. Hilfstätigkeiten (vgl. EAS 2592, 24.03.2005) vor? 1.1.2. BMF/FB IStR Nach österreichischem nationalen Recht (§ 29 BAO) ist eine Betriebstätte "jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient". Unerheblich ist dabei…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…ist am 1. September 2019 in Kraft getreten (§ 323 Abs. 62 BAO). Diese Bestimmung ist auch für all jene Fälle anzuwenden bei denen die Herabsetzung nach dem 31. August 2019 erfolgt ist; die zu verzinsende Periode beginnt frühestens mit dem 1. Jänner 2012. § 205a Abs…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…dann vor, wenn sich gegenüber dem früheren Bescheid weder der Sachverhalt noch die Rechtslage wesentlich geändert hat und sich auch das (allfällige) neue Parteienbegehren mit dem früheren deckt (vgl. etwa VwGH 05.09.2008, 2005/12/0078). Wird die Abgabensache unanfechtbar und unwiderruflich erledigt, ist…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…3.1. Allgemeines Seit dem 1. September 2019 können Besteuerungskonflikte innerhalb der EU auch nach dem EU-BStbG10 gelöst werden. Das EU-BStbG stellt die Umsetzung der EU Streitbeilegungsrichtlinie11 in Österreich dar und gilt für Besteuerungszeiträume ab 1.1.2018. Das EU-BStbG hat zum…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…anwendbar. Ist zum Zeitpunkt der Ausstellung von Bescheiden betreffend die relevanten Zeiträume das APA noch nicht finalisiert, sind die Bescheide vom FA als vorläufige Bescheide gem. § 200 BAO zu erlassen und nach Erzielen der Einigung zwischen den zuständigen Behörden entsprechend durch endgültige Bescheide zu ersetzen…