…1. Sachverhalt Das Finanzamt erlässt einen Rulingbescheid. Der Antragsteller beruft dagegen und der UFS erlässt als Berufungsbehörde in der Folge einen anderslautenden Rulingbescheid als das Finanzamt in I. Instanz. Der UFS schreibt eine seitenlange Begründung, warum der Sachverhalt nicht unter einen bestimmten gesetzlichen Tatbestand fällt…
…kommt einer E-Mail nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu, wobei es sich nicht einmal um eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung zugängliche Eingabe handelt (vgl. VwGH 25.01.2006, 2005/14/0126). Dementsprechend löst ein mit einem E-Mail eingebrachtes Anbringen weder eine Entscheidungspflicht…
…WiEReG genannten Urkunden umfasst. Aus dem Schutzzweck des § 5a Abs. 4 WiEReG folgt, dass bei öffentlich zugänglichen Urkunden, die beispielsweise Teil der Urkundensammlung des Firmenbuchs sind, ein Aktenvermerk nicht zulässig ist, da diesfalls keine berechtigten Gründe gegen die Vorlage sprechen können. Die gemäß § 5a Abs…
…0266, 0267, AW 92/13/0023; UFS 22.04.2005, RV/0463-W/05), den Austausch der Behörde, die Behebung eines Begründungsmangels (vgl. VwGH 25.03.1994, 92/17/0133). Schreibfehler müssen nicht offenbar sein (zB VwGH 11.08.2004, 2004/17/0002). 1.3…
…Erreichen eines Gesamtüberschusses) für sich gesehen nicht steuerschädlich. Die Besonderheit des Falles liegt darin, dass zwar grundsätzlich alle Rechte und Pflichten auf die jeweiligen Rechtsnachfolger übergehen, nicht jedoch der Verzicht auf Begründung von Wohnungseigentum. Dieser gilt nämlich für Rechtsnachfolger im Ablebensfall nicht. Mit anderen Worten…
…binnen vier Wochen nach der erstmaligen Eintragung in das jeweilige Stammregister (Firmenbuch, Vereinsregister oder Ergänzungsregister für sonstige Betroffene) oder bei Trusts und trustähnlichen Vereinbarungen nach der Begründung der Verwaltung im Inland bzw. nach der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder dem Erwerb einer Liegenschaft im Inland zu…
…Tatsache maßgeblich, dass Weisungen erteilt werden bzw. ein Weisungsverhältnis als solches besteht. Im Bereich der Sexdienstleistungen sind für die Begründung eines steuerlichen Dienstverhältnisses nicht Weisungen der Betreiberin/des Betreibers an die Sexdienstleisterin/den Sexdienstleister in der Intensität gefordert, dass dadurch Strafhandlungen (zB § 216 StGB, Zuhälterei…
…2.1.2.9. Weitere Zurückweisungsgründe Anfechtbar ist nur der Spruch des Bescheides. Daher ist eine ausschließlich gegen die Begründung eines Bescheides gerichtete Bescheidbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen (zB VwGH 18.11.2003, 2003/14/0083). Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. zB VwGH 29.1…
…steht einem Steuerpflichtigen kein Vorsteuerabzug zu, wenn die Umsätze, die dieses Recht begründen, eine missbräuchliche Praxis darstellen. Die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis erfordert zum einen, dass die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie und des nationalen Rechts einen Steuervorteil…
…23a ErbStG (zur Gänze) ausgeschlossen wird, im Fall einer unrichtigen (weil teilweise steuerbefreiten) und überdies rechtswidrigen (weil gänzlich unzulässigen) Selbstberechnung nicht auch einer Berichtigung nach § 201 BAO zugänglich wäre, weil sich die vorgenommene Selbstberechnung durch den Parteienvertreter als unrichtig erweist. Nur ausnahmsweise, wenn die in …
…Bescheid ersetzende Bescheid sind zwei Bescheide, die jeder für sich (formell) rechtskräftig werden können bzw. einer Berufung zugänglich sind. Erfolgt die Aufhebung eines mit Berufung angefochtenen Bescheides, so ist der Ersatzbescheid ein an die Stelle des mit Berufung angefochtenen Bescheides tretender Bescheid iSd § 274 BAO…
…gv.at/themen/cofag-abwicklung/). Gemäß § 9 Abs. 1 COFAG-NoAG kann die Abwicklungsstelle zur Beurteilung des Förderantrages alle ihr bekannten und in anderer Weise zugängliche Informationen heranziehen. Eine Verwertung von Informationen, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, ist bei der Prüfung eines offenen Förderantrages möglich…
…die Mitwirkungsverpflichtung (§ 163 Abs. 2 BAO) vorliegen. Die Entscheidung ist unter Anführung des maßgebenden Sachverhaltes ausreichend zu begründen und ist frühestens wirksam ab Beginn des der Zustellung folgenden Wirtschaftsjahres, wobei eine angemessene Frist von mindestens 6 Wochen zur Umstellung zu gewähren ist. Die Dauer des…