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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…den indirekt gehaltenen Anteilen zusammenzurechnen, wodurch das wirtschaftliche Eigentum der Person 1 begründet wird. Oberste Rechtsträger sind daher GmbH B (Anteil am obersten Rechtsträger: 1%) und GmbH C (Anteil am obersten Rechtsträger: 100%). [Grafik]   Beispiel oberster Rechtsträger (Variante 3): Die indirekten wirtschaftlichen Eigentümer der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…5 WiEReG wird für berufsmäßige Parteienvertreter empfohlen, da dieser eine Darstellung der relevanten inländischen Beteiligungsstruktur, errechnete wirtschaftliche Eigentümer und oberste Rechtsträger enthält und direkt und indirekt gehaltene Anteile hierbei automatisch zusammengerechnet werden. Dies trifft unabhängig davon zu, ob bereits eine Meldung an das Register erstattet…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…ist diese nur als indirekter wirtschaftlicher Eigentümer zu melden. Beispiel Zusammenrechnung direkter und indirekter Anteile: Die für Person 2 notwendigen 25% an der GmbH A werden in Kombination mit dem direkten Anteil von 20% und dem indirekt über die GmbH B gehaltenen Anteil von 20%…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…aufzulösen wäre. Somit wäre zu untersuchen, ob die überwiegenden persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) zu Österreich oder zu Thailand bestehen. Bei der Erörterung des Mittelpunktes der Lebensinteressen ist nicht auf das Verhältnis eines Jahres, sondern auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellen (vgl. BMF vom…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…vor? 1.1.2. BMF/FB IStR Nach österreichischem nationalen Recht (§ 29 BAO) ist eine Betriebstätte "jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient". Unerheblich ist dabei, ob die Tätigkeit Haupt- oder Hilfstätigkeit darstellt (siehe Ritz, BAO-Kommentar3…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…rumänische Auftraggeberinnen und -geber abgerechnet. Als wirtschaftlicher Grund für die GmbH-Gründung wird genannt, dass rumänische Auftraggeberinnen und -geber als Vertragspartnerin eine rumänische GmbH (und keine Einzelunternehmerin) wünschen. Außer der Gesellschaftergeschäftsführerin beschäftigt die GmbH keine Mitarbeiter. Das Gehalt als Gesellschaftergeschäftsführerin beträgt ca. 10% vom Gewinn…

BMF-010203/0243-VI/B/2014Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0243-VI/B/201418.06.2014

…des Ausländerbeschäftigungsgesetzes darstellt, können die Ausführungen dieser Erkenntnisse auf die ertragsteuerliche Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit angewendet werden; dieser Rechtsbereich stellt ebenso wie das Einkommensteuerrecht auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt der Tätigkeit ab, und es kommt nicht auf die zivilrechtliche Betrachtung an, ob überhaupt…

04 4282/3-IV/4/00Auslegungsfragen zum DBA Schweiz; Ergebnisprotokoll vom 10. Dezember 1999
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4282/3-IV/4/0018.01.2000

…Beurteilung, wem im Fall von Arbeitsgestellungsverhältnissen die typischen Arbeitgeberfunktionen zufallen, wird man vor allem folgende Fragen zu beantworten haben: Wer entscheidet über die Höhe der Bezüge (mit wem wurde die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen)? Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns…

BMF-010221/0609-VI/8/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0609-VI/8/201527.10.2015

…durch eine formale Vertragsgestaltung, die auf eine aktive Konzerndienstleistung hinweist, umgangen werden. Auf Grund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist der steuerlichen Beurteilung stets der wahre wirtschaftliche Gehalt der konkreten Leistung und nicht die formale zivilrechtliche Gestaltung zu Grunde zu legen. Bundesministerium für Finanzen, 27. Oktober 2015

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…Schullizenz): Die Schule erhält beim Kauf einer Schullizenz eine CD, Handbücher und Bücher zugeschickt sowie bestimmte Nutzungs- und Kopierberechtigungen dieses Programms. Der wesentliche wirtschaftliche Gehalt des Leistungsaustausches zwischen der Firma und der Schule ist der Erwerb des Computerprogramms, das die Schule in die Lage versetzt…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…einen angemessenen Geschäftsführerbezug erhält, bei Vorliegen eines Gewinnes aber keinen oder einen niedrigeren Geschäftsführerbezug und dafür eine (lineare oder alineare) Ausschüttung, stellt diese Ausschüttung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bis zur Höhe des angemessenen Geschäftsführerbezuges ebenfalls eine Vergütung für die Geschäftsführertätigkeit dar, die nach § 22 Z 2…

BMF-010221/0636-VI/8/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0636-VI/8/201307.10.2013

…Herr Ö macht keine Werbungskosten geltend. Für neun Monate wird er in den Staat Y entsendet. 75% des Gehalts entfallen auf die Arbeitsleistungen im Staat Y. Die Ö AG hat 8.000,00 Euro an Lohnsteuer einbehalten. Im Staat Y fällt im Zuge der Jahresveranlagung…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…mittelbar oder unmittelbar der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient. Damit ist anders als etwa im § 29 Abs. 1 BAO nicht auf einen Betrieb oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abgestellt, sondern auf die unternehmerische Tätigkeit. Er geht damit weit über jenen des § 29 BAO hinaus. 4.1…

BMF-010203/0492-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisprotokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0492-VI/6/201303.10.2013

…wenn schon zuvor ein Tatbestand verwirklicht wurde, der den wirtschaftlichen Gehalt des nachfolgenden Rechtsgeschäftes für beide Vertragsparteien vorwegnimmt ( EStR 2000 Rz 6622 aF). Der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes ist daher idR der für die Tatbestandsverwirklichung maßgebliche Zeitpunkt. Dies gilt insbesondere auch für die Beurteilung der Frage…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…vom Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrschten Gesetzesbestimmungen sind nicht die den Bezeichnungen, Benennungen, Ausdrücken und Begriffen entsprechenden rechtlichen Positionen, sondern die von diesen Umschreibungen angesprochenen tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten maßgeblich. Die Beurteilung eines abgabenrechtlich bedeutsamen Vorganges hat demnach nach dem tatsächlichen inneren Gehalt und nicht…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Wert des Fruchtgenussrechtes, der zB den gemeinen Wert des übertragenen Gesellschaftsanteiles übersteigt. Bei der Kapitalisierung von Unternehmenserträgen wird berücksichtigt, dass ein Unternehmen durch den wirtschaftlichen Wettbewerb einem höheren Risiko ausgesetzt ist. Das Wiener Verfahren berücksichtigt das Unternehmerrisiko - und andere Umstände wie geringere Mobilität udgl. - durch…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

… 3a Abs. 9 UStG 1994? Das Umsatzsteuerrecht selbst kennt den Begriff "Managementleistungen" nicht. Für die Beurteilung von wirtschaftlichen Vorgängen knüpft das Umsatzsteuerrecht an inhaltliche Kriterien und nicht an äußere Erscheinungsformen an. Maßgebend ist der wirtschaftliche Gehalt (siehe dazu auch Ruppe, UStG, § 1 Tz 28 sowie…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…wenn sie in räumlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht ein Ganzes darstellen (VwGH 27.11.2000, 96/17/0422). Das Betreiben eines Sammelkanals samt Kläranlage durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB Abwasserverband) - die Abwässer werden von den gemeindlichen Ortskanälen in den verbandseigenen Sammelkanal eingeleitet und der…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…betrifft oder ob es ein Konto einer nicht als Partei des Abgabenverfahrens beteiligten Person als Inhaberin betrifft und der Abgabepflichtige vertretungsbefugt, Treugeber oder wirtschaftlicher Eigentümer dieses Kontos ist. Wird von mehreren Kreditinstituten eine Auskunft benötigt, so ist an jedes Kreditinstitut ein eigenes Auskunftsverlangen zu richten…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. Nach Art. 13 Abs. 1 MwSt-RL 2006/112/EG gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Umsätze bewirken, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen…