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BMF-010203/0213-VI/6/2012Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0213-VI/6/201222.05.2012

…stellen Tausch- und andere Realisierungsvorgänge im Zusammenhang mit Grundstücken, aufgrund eines hoheitlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines drohenden hoheitlichen Eingriffs steuerpflichtige Vorgänge dar. Der Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen erfolgt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ebenso aufgrund eines hoheitlichen Eingriffs; dabei handelt es sich um eine teilweise Enteignung der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…gültiges Compliance-Package aus dem Register abrufbar, so kann die Feststellung und Überprüfung der betreffenden wirtschaftlichen Eigentümer anhand der in diesem Compliance-Package enthaltenen Dokumente und Nachweise unter sinngemäßer Anwendung von § 11 Abs. 2a WiEReG erfolgen. Schritt 2: Prüfung, ob Abweichungen aufgrund von Stimmrechten oder…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…gesetzlich vorgesehene Frist gewahrt bleibt. Da grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Vorverlegung der jährlichen Überprüfung bestehen, erfüllt auch eine Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer im Zuge einer Änderungsmeldung die Voraussetzungen der jährlichen Überprüfung. Erfolgt daher im obigen Beispiel eine Überprüfung und Änderungsmeldung am 10. Mai 2024…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Beteiligungskette nach § 2 Z 1 lit a sublit bb WiEReG maßgebend für die Ermittlung eines etwaigen indirekten wirtschaftlichen Eigentümers am meldenden Rechtsträger sind und jene, die erforderlich sind, um beurteilen zu können, ob eine Hinzurechnung von Aktien, Stimmrechten oder Kontrollverhältnissen zu erfolgen hat. Relevant können…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…festgestellt hat und sie überzeugt sind zu wissen, dass die im Register eingetragenen Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer unrichtig oder unvollständig sind. Die Setzung eines Vermerkes hat durch die Verwendung des Formulars "WiEReG - Setze Vermerk" zu erfolgen, dass entweder über die Meldungsablage oder über den…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Diese Hinzurechnung hat immer nur auf derselben Beteiligungsebene zu erfolgen. Wenn die betreffende Person über keinen ausreichenden direkten Anteil verfügt, so ist diese nur als indirekter wirtschaftlicher Eigentümer zu melden. Beispiel Zusammenrechnung direkter und indirekter Anteile: Die für Person 2 notwendigen 25% an der GmbH…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…beachten ist auch, dass die Darstellung der relevanten Beteiligungsstruktur in erweiterten Auszügen sowie die errechneten wirtschaftlichen Eigentümer jeweils nach der Zweifelsregel des § 109 Abs. 1 UGB zu gleichen Teilen erfolgt und daher ebenfalls nicht für die Ermittlung der Beteiligung eines Gesellschafters geeignet ist. Stattdessen sind…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

… 4 Rz 109). Die beabsichtigte Investition erfolgt zwar vordergründig eindeutig im Interesse der KöR, doch wird der X-GmbH als Eigentümerin des Mietobjektes durch die Aufstockung ihres Gebäudes ein beachtlicher verbrauchsfähiger wirtschaftlicher Vermögensvorteil verschafft (Schaffung zusätzlicher Bausubstanz am Gebäude). Entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…abgeschlossen worden ist. Es ist einzuräumen, dass nach der bisherigen österreichischen Verwaltungspraxis - wenn es sich bei der schweizerischen Management-Gesellschaft um ein operatives und daher nicht um ein funktionsloses Gebilde gehandelt hat - die Einkünftezurechnung an die Gesellschaft erfolgte (EAS 2029, 24.04.2002; EAS 2545…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…erfolgt. Begründet der niederländische Unternehmer mit diesen wiederkehrenden Verkaufsfahrten ertragsteuerlich eine Betriebstätte in Österreich? 1.3.2. BMF/FB IStR Für das Vorliegen einer Betriebstätte gemäß § 29 BAO ist erforderlich, dass eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung vorliegt, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…dass sie in wirtschaftlicher Hinsicht objektiv ein Ganzes bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, stellen alle diese Handlungen in mehrwertsteuerrechtlicher Hinsicht eine einheitliche Leistung dar (EuGH 27.10.2005, Rs C-41/04). Diese Beurteilung hat aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers zu erfolgen (EuGH 25.02…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2004 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…das Eigentum an der GmbH-Beteiligung selbst bereits - wenngleich unter Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern - eine Besicherung des Darlehens in wirtschaftlicher Betrachtung gegeben (vgl. EAS 2133; EAS 3033). Denn der Alleingesellschafter hat eine jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf die inländischen Liegenschaften, wenn keine Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Sachzuwendung (Zuwendung eines Grundstückes an einen Begünstigten) vornimmt? Lösung: Nach § 82 Abs. 2 GmbHG erfolgt die Verteilung des Bilanzgewinnes im Verhältnis der eingezahlten Stammeinlagen, sofern der Gesellschaftsvertrag keine davon abweichende Regelung vorsieht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit dem Beschluss über die Ausschüttung des Bilanzgewinnes…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…auszugehen, den Kaufpreis auf eine allfällige Diskrepanz zum gemeinen Wert des Grundstücks zu überprüfen? Wenn ja, in welcher Form hat diese Überprüfung zu erfolgen? Lösung: Die Pflichten des Parteienvertreters haben sich durch die Novellierung des GrEStG 1987 nicht geändert. Der Parteienvertreter haftet gemäß § 13 Abs…

BMF-010203/0243-VI/B/2014Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0243-VI/B/201418.06.2014

…beteiligt waren. Die Abrechnung der Leistungen erfolgte durch den Betreiber des Nachtclubs. Die Arbeitszeiten waren durch die Öffnungszeiten des Nachtklubs vorgegeben. | Beurteilung | Die Tätigkeit ist aufgrund der wirtschaftlichen Gestaltung des abgeschlossenen Vertrages und den daraus resultierenden ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, wie sie…

BMF-010203/0260-VI/6/2010Wirtschaftliche Betrachtungsweise bei ausländischen Versicherungsprodukten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0260-VI/6/201023.04.2010

…noch nicht spezifizierte) Investments entscheiden. Einmalerläge in Form von Depotübertragungen sind möglich. Die Kapitalauszahlung kann auch in Form einer Depot(rück)übertragung erfolgen. Diese Indizien sind als ein bewegliches System zu verstehen, dh. für die wirtschaftliche Zurechnung zum Kunden ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgeblich…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

… 13 BewG 1955 - Wiener Verfahren 1996, Heranziehung eines Ertragswertgutachtens zur Berechnung des Ertragswertes Sachverhalt: Die Berechnung des gemeinen Wertes gemäß Wiener Verfahren 1996 erfolgt grundsätzlich nach der Formel: Vermögenswert plus Ertragswert dividiert durch zwei. Der Ertragswert wird aufgrund der Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der letzten…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

… 30 Abs. 2 Z 3 BewG 1955). Der anteilige Grund und Boden ist aus dem landwirtschaftlichen Vermögen auszuscheiden und bei der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens zu erfassen. Die Einordnung in die Grundstückshauptgruppe erfolgt gemäß § 54 BewG 1955. Hiebei gilt als Wohnzwecken dienend nicht gewerbliche Zimmervermietung…

BMF-010206/0048-VI/10/2006Gesellschaftsteuer - Großmutterzuschüsse, Ergänzung der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. März 2003, GZ. 10 5004/1-IV/10/03; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund des Urteils des EuGH vom 12.01.2006, C-494/03
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0048-VI/10/200628.03.2006

…zu erheben, und, wenn ja, welche Umstände sind dabei relevant? Ist insbesondere relevant, ob diese Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als der ,,eigentliche Empfänger" dieser unmittelbaren und formlosen Kapitalzuführung anzusehen ist?   Der EuGH hat im Urteil vom 12. Jänner 2006, C-494/03, die vorgelegten…