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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Gesellschaften; Kommanditgesellschaften; Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Flexible Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; kleine Versicherungsvereine; Sparkassen; Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; (EWIV) Europäische Gesellschaften (SE); Europäische Genossenschaften (SCE); Privatstiftungen gemäß § 1 PSG; sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch gemäß § 2 Z 13 FBG vorgesehen ist…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers verlassen, sondern haben bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltsplichten nach einem risikobasierten Ansatz vorzugehen. Die damit verbundenen Maßnahmen entnehmen Verpflichtete, die der Aufsicht der FMA unterliegen, den entsprechenden Rundschreiben der FMA. 8.1.2 Einsicht durch Verpflichtete bei Vorliegen eines berechtigten Interesses…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…zukommen, dann sind die betreffenden natürlichen Personen gemäß § 2 Z 3 lit a sublit. dd WiEReG mit dem wirtschaftlichen Interesse "Kontrolle auf andere Weise" zu melden. Ob eine Kontrollfunktion vorliegt, ist stets im Hinblick auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichts- oder Beirats individuell zu prüfen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Daten von direkten wirtschaftlichen Eigentümern sind zu ermitteln und zu melden (§ 5 Abs. 1 Z 1 WiEReG): Name; sofern diese über keinen Wohnsitz im Inland verfügen, die Nummer und die Art des amtlichen Lichtbildausweises; Geburtsdatum und Geburtsort; Staatsangehörigkeit; Wohnsitz; Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. …

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…begründet jeder (wirtschaftliche) Vorteil, jedes eigenwirtschaftliche Interesse ..... Die Gegenleistung muß auch nicht geldwerter Art sein, sie kann auch einem Dritten erbracht werden. Schon das Interesse am versprochenen Verhalten des Empfängers genügt, um Schenkung auszuschließen." Es steht jedermann frei, seine Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Beziehungen so zu…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…BAO (Vorfragentatbestand). § 28 BewG 1955 Denkmalschutz Bei Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt (insbesondere unter Denkmalschutz stehende Gebäude), ist für die Anwendung der Begünstigung des § 28 BewG 1955 Voraussetzung, dass die durchschnittlichen Erhaltungskosten die erzielten Einnahmen…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…verneint, weil der bisherige Geschäftsführer nach wie vor im Unternehmen die Geschäftsführung innehat (wenn auch in abgewandelter Form) und lediglich ein weiterer Geschäftsführer hinzutrat, somit kein Austausch von Organen. Änderung der wirtschaftlichen Struktur: Wird zugestanden. 1.2.2. Fragestellung Variante 1: Sachverhalt wie oben dargestellt…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…Staatsbürgerschaftsnachweises entstanden? Lösung: Die Gebührenschuld würde für den "verdorbenen" Staatsbürgerschaftsnachweis im Zeitpunkt der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde dem Grunde nach entstehen. Da die ausgestellte Urkunde jedoch nicht im Interesse des Einschreiters ausgestellt wurde (weil sie nicht zu dem Zweck, zu dem sie ausgestellt wurde, verwendet…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…eingetretenen Rechtskraft ist die Grunderwerbsteuer bei C nicht mehr einbringlich. B hat ein befristetes Kaufangebot von A erhalten, weshalb es C oder anderen Interessenten nicht möglich war, in direkter Kontaktaufnahme mit A einen Kaufvertrag über die gewünschte Parzelle ohne Vereinbarung eines Fertigteilhausvertrages mit B abzuschließen.…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…nach DBA-Recht. Sollte ein DBA-Partnerstaat in seinem DBA eine derartige Verpflichtung sehen, so wäre dies in einem Verständigungsverfahren zu klären. Liegen dem Ansuchen andere als abgabenrechtliche Interessen zu Grunde (zB zivilrechtliche Interessen), so ergibt sich auch daraus keine Verpflichtung der Abgabenbehörden. Sollte das…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…0073, festgestellt, dass den wirtschaftlichen Beziehungen idR eine geringere Bedeutung als den persönlichen Beziehungen zukommt. Lediglich in Fällen, in denen die Aufenthalte am Familienwohnsitz im Vergleich zu den Aufenthalten an dem Ort, an dem die wirtschaftlichen Interessen belegen sind, von äußerst untergeordneter Bedeutung sind, könnte…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…UStR 2000 Rz 760, Rz 1997) Abtretung der Forderung durch den Anschlusskunden an den Factor - steuerbarer Umsatz Ein Unternehmer veräußert bestehende (und bereits weitgehend oder vollständig abgeschriebene) Forderungen an interessierte Investoren (Factor). Der Factor versucht im Anschluss an den Erwerb der Forderungen, diese so weit…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…sonstigen Leistungen auslösen sollen (Rz 577 UStR 2000). Die gegenständliche Hotline dient der Aufklärung von Interessenten über die Anwendungsmöglichkeiten der Magnetresonanzgeräte, sodass von einer Werbeleistung nicht gesprochen werden kann. Um von einer Beratungsleistung ausgehen zu können, müsste entweder eine rechtliche, technische oder wirtschaftliche Beratung vorliegen…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…effektiven Verminderung der ausländischen Besteuerungsgrundlage niederschlägt. Dies deshalb, weil mit der Pauschalierung das (positive und das negative) wirtschaftliche Gesamtergebnis in vereinfachter Form besteuert wird und demzufolge geradezu automatisch auch die Auslandsverluste mitberücksichtigt werden. Nur dann, wenn der Abgabepflichtige nachweisen kann, dass die Pauschalbesteuerung in seinem…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des BMF vom 5.11.2003…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…sich wieder bei der pensionsauszahlenden Stelle, worauf diese die Pension wieder versteuert. Dieser Vorgang wiederholt sich jedes Jahr. Die Pensionisten sind natürlich daran interessiert, weiterhin der österreichischen Sozialversicherung zu unterliegen, um hier die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Frage der Ansässigkeit wird seitens…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…liegt im Ermessen. Bei der Ermessensübung sind nach § 20 BAO nicht nur Zweckmäßigkeitsüberlegungen zu berücksichtigen, sondern auch berechtigte Interessen der Parteien ("Billigkeit" im Sinn des § 20 BAO). Daher ist von der Zustellfiktion beispielsweise kein Gebrauch zu machen, wenn der Abgabenbehörde bekannt ist, dass Gesellschafter gegeneinander…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…1183 ). Für die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers sind in erster Linie personenbezogene Qualitäten entscheidend. Die Höhe der Provisionseinnahmen und der wirtschaftliche Erfolg eines Versicherungsmaklers hängt in weitaus überwiegendem Ausmaß von einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit ab. Bei einem Maklerbetrieb stellt somit die Arbeitsleistung eines Gesellschafters den für den…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…vor? Der Verkauf einer Telefonwertkarte zum aufgedruckten Wert stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar, da das wirtschaftliche Interesse des Erwerbers nicht in der Erlangung der Verfügungsmacht über diese Karte liegt, sondern vielmehr darauf gerichtet ist, mit Hilfe dieser Karte Telekommunikationsdienstleistungen erhalten zu können…

BMF-010219/0044-VI/4/2009Ladebons, Telefonwertkarten, Calling Cards
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0044-VI/4/200928.01.2009

…Cards Der Verkauf einer Telefonwertkarte zum aufgedruckten Wert stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar, da das wirtschaftliche Interesse des Erwerbers nicht in der Erlangung der Verfügungsmacht über diese Karte liegt, sondern vielmehr darauf gerichtet ist, mit Hilfe dieser Karte Telekommunikationsdienstleistungen erhalten zu können…