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2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

  1. Allgemeines Für Abgabepflichtige, die einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder einen berechtigten Revisionsverband mit der Einreichung von Abgabenerklärungen beauftragt haben, gilt eine Einreichfrist bis 31.3. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres (§ 134a Abs. 1 BAO). Dies gilt für Einkommensteuerklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…zu beurteilen sind. Dies gilt beispielsweise für den Verspätungszuschlag (§ 135 BAO). Wer im Vertrauen auf erlassmäßige Verlängerungen von Fristen für die Einreichung von Abgabenerklärungen handelt, dem ist kein Verschulden an der verspäteten Einreichung von Abgabenerklärungen anzulasten (er handelt "entschuldbar" im Sinn des § 135 BAO; vgl…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…zu berücksichtigen sein wird, ob zB ein Abgabepflichtiger eine Umsatzsteuervoranmeldung zwar verspätet einreicht, jedoch die Vorauszahlung zeitgerecht entrichtet; diesfalls erscheint in der Regel ein Verspätungszuschlag von höchstens 1% angemessen. Würde ausschließlich eines der genannten Kriterien berücksichtigt (etwa nur die Zeitdauer der Verspätung), so wäre das…

SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

Rechtslage ab 1. Januar 2010: Wird eine im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung an einen Unternehmer erbracht, muss der Umsatz seit 1. Januar 2010 in der Zusammenfassenden Meldung erfasst werden. Anwälte, Steuerberater und andere Freiberufler, die grenzüberschreitende Dienstleistungen an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet…

SZK-220802/0004-PM/2012Fristverlängerung des Abgabetermins von Lohnzettel der Art 23 und Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988
geltende FassungErlässe & InformationenInfo PMSZK-220802/0004-PM/201209.02.2012

Die gegenständliche Information des Produktmanagements ergeht in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (Abteilung VI/6, VI/7). Gemäß § 109b Abs. 6 Einkommensteuergesetz 1988 sind Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 in elektronischer Form bis Ende Februar des nachfolgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Gemäß § 84 Abs. 1…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…FLAG. Erstellung und Einreichung von Anträgen gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988. Bilanzerstellung, sobald der Jahresumsatz des Klienten 363.364 Euro (= vormals 5 Mio. ATS) bzw. bei Lebensmittelbranche 581.382 Euro (= vormals 8 Mio. ATS) übersteigt. Erstellung und Einreichung sämtliche auf Jahresabgaben bezogenen…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

… 86a Abs. 1 dritter Satz BAO nicht bei telegraphischer, fernschriftlicher oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung erfolgter Einreichung von Anbringen. Es muss jedoch ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individueller Schriftzug sein, der entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt (vgl…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Zinsenlaufes maßgebenden Termin (zB 1. Oktober 2001 für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2000) hat daher Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen (zB an einer verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung) oder der Abgabenbehörde (zB bei schuldhafter Verletzung der Entscheidungspflicht) zur Folge. Ob die Abgabenerklärung innerhalb bescheidmäßig verlängerter…

BMF-010203/0024-VI/6/2011Info des BMF betreffend die steuerliche Behandlung von verspätet ausgezahlten Förderungen durch die AMA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0024-VI/6/201117.01.2011

…auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben zu verspäteten Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage kommen. Dementsprechend werden das Jahr 2010 betreffende Förderungen vereinzelt erst im Jahr 2011 ausbezahlt. Entsprechend dem für die zeitliche Zurechnung von Einnahmen geltenden Zufluss-Abfluss-Prinzip…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…bestehen, denen ein einheitlicher Willensentschluss zu Grunde liegt. Auch ist es denkbar, dass eine Reihe von Umgründungsschritten zu einer Gruppenbildung führt. In diesen Fällen handelt es sich um einen Sachverhalt und einen Antrag. Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…1 BAO). Sie sind daher stets mit Bescheid zu erledigen. Abgesehen von der antragsgemäßen Berichtigung kommen insbesondere folgende Erledigungen in Betracht: Zurücknahmebescheide (§ 85 Abs. 2 BAO), Zurückweisungsbescheide (zB wegen verspäteter Einbringung des Antrages, wegen mangelnder Befugnis des Einschreiters oder wenn der betreffende Bescheid nicht mehr…

2024-0.291.617Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2022 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.291.61716.04.2024

…die im OHB Abschnitt 4.2. genannte Toleranzfrist von einem Monat (30. April) auf drei Monate (bis einschließlich 30. Juni 2024) für die Einreichung der Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2022 einmalig erstreckt. Abgabenerklärungen 2022 von vertretenen Fällen, welche nicht bis zum 31…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…keine Abgabenschuldigkeit gegeben, sind Beschwerdezinsen nicht zu gewähren (BFG 9.5.2018, RV/7100674/2018). Beschwerdezinsen stehen nur für bereits entrichtete Abgaben zu, nicht aber für die verspätete Auszahlung von Beihilfen (UFS 13.5.2013, RV/1332-L/12; BFG 24.8.2018, RS/7100081…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Zielsetzung der Verfahren DBA haben das Ziel, Doppelbesteuerung sowie Doppelnichtbesteuerung zu vermeiden. In seltenen Fällen wird dieses Ziel jedoch aufgrund von Besteuerungskonflikten zwischen den Vertragsstaaten nicht erreicht. Konflikte können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Vertragsstaaten denselben Sachverhalt auf Grund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilungen unter verschiedene Verteilungsnormen subsumieren…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…1556). Gleiches gilt etwa für Zwangsstrafen (§ 111 BAO); nach Erlassung des die Zwangsstrafe festsetzenden Bescheides nachgeholte Befolgungen von Anordnungen (zB nachträgliche Einreichung der Abgabenerklärung) sind für die meritorische Erledigung der Bescheidbeschwerde bedeutungslos. Auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde im Laufe des Beschwerdeverfahrens…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…4.4. Lösung Auf Grund des neuen § 300 Abs. 1 "BAO neu" ist eine Änderung oder Aufhebung von beim Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheiden nicht mehr möglich. Der Beschwerdeführer kann jedoch die Herabsetzung der Einkommensteuer vor Erledigung der Bescheidbeschwerde erreichen, indem er der Änderung bzw. Anpassung , dass…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…BAO (Schriftlichkeit, Unterschrift usw.) zu erfüllen. Die Entscheidungsfrist wird im Falle der Mängelbehebung bis zur erfolgreichen Behebung innerhalb der von der Abgabenbehörde gesetzten Behebungsfrist verlängert (§ 33 Abs. 1 EU-BStbG). Im Falle einer verspäteten oder unvollständigen Behebung der Mängel gilt der Antrag gem. § 85 Abs…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG 1987. 1.1.2. Anwachsung - Von wem wird erworben? In der Information zur "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014 " (BMF 11.11…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…4.2. Form und Inhalt des Antrages Der Antrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO; er ist somit grundsätzlich schriftlich einzureichen, zurücknehmbar (bis zur Rechtskraft des über ihn absprechenden Bescheides). Spezielle Form- und Inhaltserfordernisse bestehen nicht. Entscheidend…