…Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unmittelbar anzuwenden (System der Quellenentlastung), wenn keine der in § 5 genannten Ausschlussgründe vorliegen. (2) Das System der Quellenentlastung verlagert die Verantwortung für die richtige DBA-Anwendung und für die zutreffende Würdigung aller Nachweisunterlagen (insbesondere auch die Identitätsfeststellung des Einkünfteempfängers) von der Finanzverwaltung auf…
…Investorenberatung) bereits ausreichen, dieses Büro mit Wirkung für sämtliche Kapitalerträge zu einer Betriebstätte zu machen, was zu deren Steuerfreistellung in Österreich führen würde [2] . Wenn man sich in diesem Zusammenhang nicht auf das Erfordernis einer "überwiegenden" Erzielung von originär betrieblichen Einkünften festlegen möchte, dann sollte…
…geht der Anteil des Verstorbenen gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 von Gesetzes wegen unmittelbar in das Eigentum des überlebenden Partners über. Im Gegensatz zu § 14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 idF vor der Wohnrechtsnovelle 2006 erwirbt der überlebende Eigentumspartner den halben…
…die Rechtsfolge gemäß § 84 Abs. 2 BAO aufgenommen werden. Das von einer abgelehnten Person nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ist nach § 84 Abs. 2 BAO ohne abgabenrechtliche Wirkung. Vor Zustellung des Ablehnungsbescheides vom Vertreter vorgenommene Prozesshandlungen sind gültig und rechtswirksam (vgl. Ritz, BAO³, …
…Vereinigungen gegenüber erbracht werden sollte, kann nicht als eine Betätigung für gemeinnützige Zwecke angesehen werden. Das ergibt sich schon daraus, dass mit der Bereitstellung von Speisen für derartige Einrichtungen ein gemeinnütziger Zweck dieser Einrichtungen nicht unmittelbar gefördert wird, wie dies in §§ 34 und 40 Abs…
…eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen festzusetzen; bei Fahrlässigkeit beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Wochen. 15.3. Nichtentrichtung der Kommunalsteuer (§ 15 Abs. 2 KommStG 1993) und Strafbestimmungen der Länder Rz 176 Täter Als Täter kommt grundsätzlich jeder in Betracht ("wer"). Unmittelbarer Täter sind…
…solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriff" zu verstehen ist, sind die Ausführungen zur Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 anzuwenden. In den EStR 2000 Rz 6651, 7371 und 7373 werden dazu folgende Aussagen getroffen, die auch für Zwecke der Befreiung von der Grunderwerbsteuer…
…Die Zurechnungsvorschrift der Rz 104 entfaltet im Verhältnis zum Ausland vor allem dort Wirkung, wo es um Aktivitäten geht, die nicht von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erfasst sind und bei denen die vertragsgegenständliche Leistung nur von einer natürlichen Person erbracht werden darf…
…steht dem Beschuldigten sowie gegebenenfalls dem über das betroffene Konto (Depot) Verfügungsberechtigten das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Ist der Rechtsschutzbeauftragte in das Verfahren einzubinden, so auch diesem. Einer Beschwerde kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu (§ 152 Abs. 1 FinStrG). Unter den Voraussetzungen des …
…ermittelt und in Form von Inventurlisten zeitnah (siehe Pkt. 2.4.) dem Steuerlager vorgelegt werden, als in ein Steuerlager verbracht. Die Handelspartner dürfen auch gegenüber ihren unmittelbaren Handelspartnern in gleicher Weise verfahren und deren Inventurlisten in ihre eigenen Meldungen einbeziehen. Die von den Handelspartnern des…
…Kapitalgesellschaft und damit eine Zurechnung der Einkünfte unmittelbar an die natürliche Person hätte insbesondere dann zu erfolgen, wenn (1) die Kapitalgesellschaft im Hinblick auf die betreffende Tätigkeit selbst Marktchancen nicht nutzen kann und (2) über keinen eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb…
…sichergestellt werden. Dabei ist beispielsweise die Bereitstellung von digital signierten Daten aus dem Kassensystem des geschlossenen Gesamtsystems für ein externes Bilanzbuchhaltungssystem ausreichend, das ein Franchisenehmer außerhalb eines geschlossenen Gesamtsystems verwendet. 3.10.6. Wirkung des Feststellungsbescheides Der Feststellungsbescheid wirkt nur für jene Barumsätze, deren Bezahlung…
…nur dann zur Entstehung eines Anspruchs auf Beschwerdezinsen dem Grunde nach, wenn sie entweder vor der Bekanntgabe der Beschwerdeerledigung (im Fall unmittelbarer Abhängigkeit von der Beschwerdeerledigung) oder vor der Bekanntgabe des die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit bewirkenden Bescheides bzw. Erkenntnisses (im Fall mittelbarer Abhängigkeit) erfolgt ist.…
…und 22 Abs. 2 Z 1 AVOG 2010 (Zuständigkeit), § 191 Abs. 1 lit. c BAO (Ergehen von Feststellungsbescheiden), § 191 Abs. 2 BAO (Ergehen nach Beendigung der Personenvereinigung), § 191 Abs. 3 lit. b BAO (Wirkung von Feststellungsbescheiden), § 101 Abs. 3 BAO (Zustellfiktion), § 101 Abs. 4 BAO…
…anzuwenden, der Verträge mit rechtsverbindlicher Wirkung für das Unternehmen abschließt, auch wenn diese Verträge tatsächlich nicht im Namen des Unternehmens abgeschlossen werden" (OECD-Musterabkommenskommentar Art. 5 Rz 32.1; siehe auch EAS 2681, 14.12.2005). Der Begriff der "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Art. 5…
…3 BAO) zu verstehen. Nach § 209a Abs. 2 BAO steht einer Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt. Während Abs. 1 des § 209a BAO vorsieht, dass eine Abgabenfestsetzung in einer Berufungsentscheidung - auf Grund eines…
Allgemeines Mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG) durch das SteuerreformG 2020, BGBl. I Nr. 103/2019, novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik (PV) selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom ("Eigenstrombefreiung", § 2 Z 4 ElAbgG) eingeführt. Nähere Details der steuerlichen…
…sämtliche Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung gegeben, kann deren steuerliche Wirkung nur dann korrigiert werden, wenn die Vermögenszuwendung spätestens am Bilanzstichtag (im Jahr der verdeckten Ausschüttung) von der Körperschaft rückgefordert und eine entsprechende Forderung bilanziert wird (VwGH 31.05.2011, 2008/15/0153…
…sind nur solche Organisationen, die Projekte in einer Größenordnung fördern, die eine effektive Wirkung im Sinne der Zielsetzungen des nachhaltigen Wandels ermöglichen und sich als allgemeine Fördermaßnahme darstellen, also nicht auf eine kleine Anzahl von Einzelpersonen fokussiert sind. Dies erscheint jedenfalls gegeben, wenn der Umfang…
…Z 4 des Altlastensanierungsgesetzes wird die Info des BMF vom 11. Oktober 2012, GZ. BMF-010220/0133-IV/8/2012, mit Erläuterungen betreffend das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes mit Wirkung vom 20. Juni 2013 ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2013