…unmittelbaren Wirkung von Richtlinienbestimmungen ist auch auf das Urteil des EuGH 9.10.2014, C-492/13 Traum, zu verweisen (" Art. 138 Abs. 1 RL 2006/112/EG in der durch die RL 2010/88/EG geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ihm eine unmittelbare…
…Umsetzung einer Richtlinienbestimmung nicht zulasten des Rechtsunterworfenen gehen kann, sondern die unmittelbare Wirkung von Richtlinienbestimmungen bloß einen gegen die Mitgliedstaaten wirkenden Sanktionsmechanismus darstellt. Der EuGH macht allerdings deutlich, dass die gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger eine abweichende Regelung ist, die eine Ausnahme von der allgemeinen…
…in Bezug auf die betreffende Vorschrift keinen Umsetzungsspielraum belassen. Sind die Voraussetzungen für eine unmittelbare Wirkung einer Richtlinienbestimmung gegeben, so sind diese auch von Amts wegen durch die nationalen Behörden und Gerichte anzuwenden und nicht erst bei Berufung eines Bürgers hierauf (vgl. Haratsch/Koenig/Pechstein…
…Rechtsprechung und Umsatzsteuerpraxis, Seite 31). Die richtlinienkonforme Auslegung ist von der unmittelbaren Wirkung zu unterscheiden. Bei der richtlinienkonformen Auslegung geht es darum, innerhalb des möglichen Wortsinns der nationalen Regelung ein gemeinschaftskonformes Auslegungsergebnis zu erzielen. Die unmittelbare Wirkung einer Richtlinie kommt dann zu tragen, wenn das…
…auszulegen. Sichert die europarechtskonforme und somit integrationsfreundliche Auslegung die Übereinstimmung der österreichischen Normen mit dem Europarecht, so kann es durch die richtlinienkonforme Auslegung zu einer quasi-unmittelbaren Wirkung von Richtlinien kommen. Da die meisten Vorgaben des EU-Rechts in Richtlinien der Europäischen Union sind, sind…
…aus welchen Gründen auch immer - nicht anwenden dürfte. Somit kommt es auch nicht zu einer unmittelbaren Wirkung dieser Richtlinienbestimmungen im Wege der Interpretation. Selbst das Finanzamt schreibt in der Begründung der Bescheide auf Seite 8 vorletzter Absatz: "§ 22 UStG 94 in der anwendbaren Fassung darf…
…Da diese Richtlinienbestimmungen inhaltlich unbedingt, hinreichend genau und zudem begünstigend wirken, sind diese im Gegenstandsfall unmittelbar anzuwenden. Auch der Verwaltungsgerichtshof geht im Erkenntnis vom 19.12. 2002, 2001/16/0273 von der unmittelbaren Wirkung (Anwendbarkeit) des Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a KapAnsRL 69/335…
…Seite 1043 ff). Da diese Richtlinienbestimmungen inhaltlich unbedingt, hinreichend genau und zudem begünstigend wirken, sind diese im Gegenstandsfall unmittelbar anzuwenden. Auch der Verwaltungsgerichtshof geht im Erkenntnis vom 19.12.2002, 2001/16/0273, von der unmittelbaren Wirkung (Anwendbarkeit) des Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a…
…19. Feber 2010, RV/0730-I/08, wird im Wesentlichen eingewendet: Aufgrund des zu beachtenden Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht und der unmittelbaren Wirkung der Richtlinienbestimmungen seien die von der Kapitalgesellschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung nachweislich getragenen Kosten des Börseganges eine Last bzw. Verbindlichkeit iSd Art. 5 Abs…
…nicht möglich, sei von einer mangelhaften Richtlinienumsetzung mit den daraus resultierenden Konsequenzen auszugehen. Soweit eine Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sei und einen Einzelnen begünstige, komme dieser aufgrund der unzureichenden Umsetzung eine unmittelbare Wirkung zu (in ständiger Rechtsprechung zB EuGH 22.02.1990, 221…
…überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) kommt Richtlinienbestimmungen eine unmittelbare Wirkung nur dann zu, wenn die Richtlinienvorschrift, die unmittelbar in Anspruch genommen werden soll, inhaltlich unbedingt und hinreichend genau ist…
…eine unmittelbare Wirkung dieser Richtlinienbestimmung erfüllt sind, ging der Unabhängigen Finanzsenat unter Beachtung des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechtes und der unmittelbaren Wirkung der Richtlinienbestimmungen betreffend die Bemessungsgrundlage in der bereits genannten Entscheidung UFS 19.2.2010, RV/0730-I/08 davon aus, dass die von der…
…Kapitalerhöhung von der Kapitalgesellschaft getragenen Kosten des Börseganges als Last bzw. Verbindlichkeit, die der Gesellschaft jeweils aus der Einlage erwachsen sind, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abzuziehen. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher unter Beachtung des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechtes und der unmittelbaren Wirkung der Richtlinienbestimmungen betreffend…
…eine unmittelbare Wirkung dieser Richtlinienbestimmung erfüllt sind, ging der Unabhängigen Finanzsenat unter Beachtung des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechtes und der unmittelbaren Wirkung der Richtlinienbestimmungen betreffend die Bemessungsgrundlage in der bereits genannten Entscheidung UFS 19.2.2010, RV/0730-I/08 davon aus, dass die von der…
…im Wortsinn der Bestimmungen noch Deckung finden. Dies ist jedoch uA nach nicht möglich. Somit kommt es auch nicht zu einer unmittelbaren Wirkung dieser Richtlinienbestimmungen im Wege der Interpretation. 16. Selbst das replizierende Finanzamt schreibt auf Seite 5 dritter Absatz: "§ 22 UStG 94 in der…
…Rechtslage Da sich die Bf auch auf die einschlägigen Befreiungsbestimmungen der MwStSystRl beruft und die österreichische Richtlinienumsetzung von der Richtlinienvorgabe abweicht, ist zunächst auf die Richtlinienbestimmungen näher einzugehen und zu prüfen, in wie weit sich die Bf eventuell unmittelbar auf diese Bestimmungen berufen kann bzw…
…nicht vorgesehen sei. Dagegen wurde am 14. Jänner 2011 Berufung erhoben und ausgeführt: Aufgrund des zu beachtenden Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht und der unmittelbaren Wirkung der Richtlinienbestimmungen seien die von der Kapitalgesellschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung nachweislich getragenen Kosten des Börseganges eine Last bzw. Verbindlichkeit iSd Art…
…nicht die Wirkung haben, dass eine Besteuerung des Eigenverbrauches auch dann vorgesehen werden kann, wenn der bezügliche Gegenstand gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Aufgrund der engen Auslegung kann die Ausnahmebestimmung daher nur so gesehen werden, dass Mitgliedsstaaten auf die Besteuerung der Verwendung von Gegenständen…
…hinzuzurechnen." 19 Mit Wirkung ab 1. Jänner 2013 wurde Absatz 4 dieser Bestimmung dahin geändert, dass dieser (in der Fassung BGBl. I Nr. 112/2012) nunmehr lautet: "Rechnungsausstellung durch den Erwerber (4) Die Rechnungsausstellung richtet sich nach den Vorschriften des Mitgliedstaates, von dem aus der…
…die erworbenen Gegenstände wird unmittelbar vom ersten Unternehmer oder ersten Abnehmer dem letzten Abnehmer (Empfänger) verschafft; e) die Steuer wird gemäß Abs. 5 vom Empfänger geschuldet. Rechnungsausstellung durch den Erwerber (4) Die Rechnungsausstellung richtet sich nach den Vorschriften des Mitgliedstaates, von dem aus der Erwerber…