…1. Jänner 2002 dürfen Bücher und Aufzeichnungen nicht mehr in Schilling geführt werden, weil der Schilling ab diesem Zeitpunkt keine Währung(sunterheit) mehr ist. Sonstiges: Eine Meldung an das Finanzamt (oder das Firmenbuch) über den Zeitpunkt der Umstellung ist nicht erforderlich. Beilagen im Sinne des …
…die jeweils vom berufsrechtlich eingeräumten Berechtigungsumfang gedeckt sind. Da es nach dem BiBuG 2014 kein vollumfängliches Vertretungsrecht gibt, steht den Bilanzbuchhaltungsberufen die Verwendung der Funktion "Sonstige Anbringen und Anfragen" nicht zur Verfügung. 3. Vollmachtsbekanntgabe 3.1. Allgemeines Eine Bevollmächtigung wirkt jeweils nur für jenes Verfahren…
… 6 Z 14 lit. b EStG 1988 sieht in der Einlage von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft dem Grunde nach einen tauschähnlichen Vorgang, der als Veräußerung des eingelegten Vermögens gegen Anschaffung neuer Anteile oder gegen Werterhöhung bereits bestehender Anteile (bei Fehlen einer Anteilsgewährung…
…des Ehegatten, der Kinder oder sonstiger naher Verwandter Vertretungsbefugnis über ein Geschäftskonto eines anderen Unternehmens, einer anderen Person (zB als Prokurist, Geschäftsführer) Zeichnungsberechtigung über das Konto eines Vereines (zB als Obfrau/Obmann, Kassierin/Kassier) Die Aufstellung der Konten und das Ergebnis der Kontenzuordnung gelten als…
…2 genannten Konten handelt es sich um Gemeinschaftskonten von Miteigentumsgemeinschaften und Konten von Wohnungseigentumsgemeinschaften. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind (eingeschränkte) juristische Personen. Inhaber eines Kontos der WEG und daher als solcher zu melden ist die juristische Person WEG selbst. Wirtschaftliche Eigentümer der WEG sind die einzelnen Wohnungseigentümer…
…Kontoführung steuerfrei, Vermögensverwaltung steuerpflichtig). Handelt es sich bei der dargestellten Form der Vermögensverwaltung um eine einheitliche sonstige Leistung, die dem Normalsteuersatz unterliegt oder liegen mehrere selbständige Hauptleistungen vor, die teils steuerpflichtig, teils unecht steuerfrei sind? Grundsätzlich ist jede sonstige Leistung als eigene selbständige Leistung zu…
…erzielt. Der Konto- oder Depotinhaber, dessen Vermögenswerte der Einmalzahlung unterworfen wurden, hat in allen Steuerjahren, die potentiell der Abgeltungswirkung der Steuerabkommen unterliegen, in der Schweiz oder in Liechtenstein ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt (keine Spekulationseinkünfte, keine "Wurzelhinterziehung"). Diese Einkünfte haben gemeinsam mit den sonstigen positiven…
…Betrag um weitere 10%. Eine weitere Verminderung kann sich ergeben, wenn der für den unterhaltsberechtigten Angehörigen verbleibende Betrag den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (unter Berücksichtigung seines sonstigen Nettoeinkommens) nicht erreicht. 2.3. Aspekte aus dem Verbot des Pflegeregresses Durch die Einführung eines neuen § 330a ASVG als…
…Art. 3 Abs. 1 der Alkoholsteuerstruktur-RL sind gemäß des Urteils des EuGH vom 17. Mai 2018 in der Rechtssache C-30/17 (Rs C-30/17) so auszulegen, dass bei der Bestimmung des Stammwürzegehaltes Aromen und sonstige Zusätze, wie beispielsweise zuckerhaltige Limonaden, Stevia, usw.…
…oder Fonds, deren Abgänge der Bund zu decken verpflichtet ist, Anfälle, die ausschließlich Zwecken des Bundes oder einer sonstigen Gebietskörperschaft dienen. Übrige Gebietskörperschaften sind die inländischen Bundesländer und Gemeinden, nicht jedoch Gemeindeverbände. Ausschließlich Zwecken des Bundes oder einer sonstigen Gebietskörperschaft dienende Anfälle sind solche, bei…
…der Nachtragsfiktion hinausgehende Novation vor. 3. Soweit Zinsen zum Kapital dazugeschlagen werden, wird in der Regel angesichts der kurzen Ein-Monatsfrist eine Verrechnungsdifferenz (zB Zinsen, Abschlussprovisionen, Kontoführungsspesen, Schließungskosten etc) unvermeidlich sein. Diese Differenz hindert die Anwendung der Bestimmung des § 33 TP 19 Abs. 5 nicht…
…2.2 Inhalt der Aufzeichnungen In den Aufzeichnungen sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben, im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie mit sonstigen Einkünften die Einnahmen und die Werbungskosten laufend zu erfassen. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Erfassung wird auf Abschnitt 3.2 verwiesen…
…Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf das im Förderungsansuchen genannte Konto. Der Förderungsgeber ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung des Kontoinhabers mit dem Förderungswerber zu prüfen. Eine Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder eine sonstige Verfügung der Ansprüche aus dem zugesagten Zuschuss ist nicht zulässig. …
…Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf das im Förderungsantrag genannte Konto. Der Förderungsgeber ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung des Kontoinhabers mit dem Förderungswerber zu prüfen. Eine Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder eine sonstige Verfügung der Ansprüche aus dem zugesagten Zuschuss ist nicht zulässig. …
…Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf das im Förderungsansuchen genannte Konto. Der Förderungsgeber ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung des Kontoinhabers mit dem Förderungswerber zu prüfen. Eine Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder eine sonstige Verfügung der Ansprüche aus dem zugesagten Zuschuss ist nicht zulässig. …
…Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf das im Förderungsantrag genannte Konto. Der Förderungsgeber ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung des Kontoinhabers mit dem Förderungswerber zu prüfen. Eine Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder eine sonstige Verfügung der Ansprüche aus dem zugesagten Zuschuss ist nicht zulässig. …
…Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung auf das im Förderungsantrag genannte Konto. Der Förderungsgeber ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung des Kontoinhabers mit dem Förderungswerber zu prüfen. Eine Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder eine sonstige Verfügung der Ansprüche aus dem zugesagten Zuschuss ist nicht zulässig. …
…keine sonstigen Gläubiger vorrangig befriedigt werden müssen (zB die Verwertung eines Grundstücks, welches mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten eines Dritten behaftet ist, ist nicht realistisch). vorhandene Schulden und Verpflichtungen des Gesellschafters (zB Unterhaltsverpflichtungen aufgrund einer Scheidung, sonstige Kreditverbindlichkeiten). bei einer kurzfristigen, einem Kontokorrentverhältnis vergleichbare…
…1 GGG ) übergeben wird? Lösung: Der Freibetrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 2a GrEStG 1987 steht - neben den sonstigen Voraussetzungen - nur dann zu, wenn die Gegenleistung geringer ist als der einfache Einheitswert der Land- und Forstwirtschaft (lex specialis zu § 7 Abs. 1 Z 1 lit…
…280.800 Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 : 280.800 * 0,14 = 39.312 Gebäude: Ermittlung des Gebäudewertes: 360 (Nutzfläche) * 71,25% (Abschlag für sonstige Gebäude) * 1.310 (Baukostenfaktor für NÖ gemäß § 2 Abs. 3 Z 2 der GrWV) = 336…