… 3 der Verordnung ist nicht taxativ. Die Bestimmung schränkt daher den Bereich sachlicher Unbilligkeiten nicht ein. "Rechtsauslegungen" im Sinn des § 3 Z 1 und 2 der Verordnung sind Auslegungen von Rechtsquellen (insbesondere von Abgabenvorschriften). Ein Vertrauen auf die Auslegung von Bestimmungen eines formell früheren Gesetzes…
…0046). Die Verpachtung ist keine Übereignung (BFH, BStBl 1986 II 589). Die Übereignung der Wirtschaftsgüter muss zwar nicht unter einem, aber doch in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang erfolgen. Als Zeitpunkt der Unternehmensübereignung wird jener anzunehmen sein, in welchem so viel an Unternehmensgrundlagen auf…
…und es aber zu Problemen bei der Zuordnung und Würdigung der Handlungen der Betriebsprüfung zu den beiden Tätigkeitsbereichen kam. Aufgrund des ausgestellten Prüfungs- bzw. Nachschauauftragsformulars ist aber nicht klar ersichtlich, dass man auch nach § 147 BAO im Namen und Auftrag des sachlich und örtlich zuständigen…
…des § 205 BAO wird ein fehlendes Verschulden des Abgabepflichtigen an der verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung im Regelfall zu keiner sachlichen Unbilligkeit der Einhebung von Nachforderungszinsen führen. Führt ein Sachverhalt (zB Zufluss von Einnahmen) zu Nachforderungszinsen für das Jahr 2000 (oder ein späteres Jahr), würde jedoch…
…zB bei persönlicher Unbilligkeit oder als Folge des Grundsatzes von Treu und Glauben). Zu Treu und Glauben siehe zB Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben, BMF-010103/0023-VI/2006 vom 6. April 2006, AÖF Nr. 126/2006. Zu den §§ 235 und 236 BAO…
…5) Sämtliche Verteilungsnormen samt dazugehöriger Protokollbestimmungen (Art. 6 bis Art. 22) Gleichbehandlung (Art. 24) Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern (Art. 26.1) Beschränkung von Vergünstigungen (Art. 26.2) Protokollbestimmung zu Art. 25 Nicht betroffen von der Suspendierung sind folgende Bestimmungen: Persönlicher Geltungsbereich samt dazugehöriger…
… 22 EStG 1988) und/oder aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) infolge der Auswirkungen der COVID-19-Krise. 4. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung 4.1. Zulässige Förderungswerber Zulässige Förderungswerber sind EPU (darunter auch neue Selbständige) und Kleinstunternehmer laut Empfehlung 2003/361…
…und/oder aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) infolge der Auswirkungen der COVID-19-Krise sowie die Gewährung eines Comeback- und eines Zusatzbonus. 4. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung 4.1. Zulässige Förderungswerber Zulässige Förderungswerber sind EPU (darunter auch neue Selbständige) und…
…8. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung 8.1. Zulässige Förderungswerber Zulässige Förderungswerber sind Privatzimmervermieter, die nachfolgende Punkte kumulativ erfüllen: a.zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im eigenen Haushalt, der…
… 22 EStG 1988) und/oder aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) infolge der Auswirkungen der COVID-19-Krise. 4. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung 4.1. Zulässige Förderungswerber Zulässige Förderungswerber sind EPU (darunter auch neue Selbständige) und Kleinstunternehmer laut Empfehlung 2003/361…
…BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT 3. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von entgangenen Einkünften bei Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die im Rahmen von Urlaub am Bauernhof Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten. 4. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen…
…Alle die Bereicherung mindernden Kosten sind abzugsfähig. Persönliche und sachliche Freibeträge bleiben jedoch außer Ansatz. 3.4 Erhalten Legatare oder Pflichtteilsberechtigte aufgrund einer ausdrücklichen erblasserischen Verfügung oder aufgrund von privatautonomen Regelungen (Pflichtteils- oder Legatsübereinkommen) endbesteuerte Vermögenswerte, steht den Erwerbern die Steuerbefreiung im Ausmaß des von…
…Diese Bestimmung wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 abgeändert, indem das Wort "sachlich" entfällt. Damit können Anbringen bis zum 30. Juni 2011 an eine unzuständige Abgabenbehörde gerichtet werden und ohne Gefahr des Einschreiters an die zuständige Abgabenbehörde weitergeleitet werden. 4. Wechsel der Zuständigkeit während einer Außenprüfung …
…wenn mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch gegenüber dem Abgabenschuldner nicht durchsetzbar sein wird. Dadurch erlischt der Abgabenanspruch nicht und wird die Befugnis, diesbezügliche persönliche Haftungen geltend zu machen, nicht berührt. Zur bei Uneinbringlichkeit von in der Vergangenheit entstandenen Abgabenschuldigkeiten, unabhängig von ihrer bescheidmäßigen…
…Schiedsübereinkommen zwischen Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten entstehen, im Wesentlichen also Doppelbesteuerungsstreitigkeiten. Der sachliche Anwendungsbereich wird daher vor allem vom Anwendungsbereich der oder des relevanten DBA oder des EU-Schiedsübereinkommens determiniert. Streitigkeiten betreffend indirekte Steuern und Verbrauchssteuern sind daher nicht erfasst. Der persönliche Anwendungsbereich des…
…vom WGG vorgegebenen Grenzen gebildet wird, entspricht dieser Preis dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielenden Preis - somit dem gemeinen Wert - und ist der Grunderwerbsteuer zu unterziehen. Demgegenüber können ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bei vertraglichen "Kaufpreisbindungen" (zB bei Mietverträgen mit Kaufoption) vorliegen; in diesem Fall ist…
…bestehen keine Bedenken Organe, des Städte- und Gemeindebundes als Schlichtungsstelle an diesem Gespräch teilnehmen zu lassen. Eine solche Vorgangsweise sollte allerdings nur dann erfolgen, wenn sämtliche Beteiligten zugestimmt haben. In der Zerlegung der Bemessungsgrundlage liegt auch die Feststellung der sachlichen und persönlichen Abgabepflicht (§ 10 Abs…
…Obst und Gemüse). 6.2.1.2. Öffentliche Orte Unter öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten sind allgemein zugängliche Wege, Straßen, Plätze oder andere Orte zu verstehen. Öffentlich zugänglich bedeutet nicht auf einen konkreten Personenkreis oder bestimmte Personen beschränkt (zB Firmenzugehörigkeit und persönliche…
…15a ErbStG 1955 in angepasster Form übernommen und bezieht sich nunmehr zur Gänze auf Grundstücke. 1.2.1.1. Persönliche Voraussetzungen Der Empfänger der Zuwendung muss eine natürliche Person sein. Nicht befreit sind daher Übertragungen an juristische Personen wie zB GesmbH, AG, Stiftungen und Anstalten…
…Wäsche und Kleidungsstücke ist gemäß § 121a Abs. 2 lit. e BAO von der Anzeigepflicht ausgenommen. Zum Hausrat (im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 1 lit. a ErbStG 1955) gehören bewegliche körperliche Gegenstände, die zur gewöhnlichen Ausstattung einer Wohnung gehören oder zum alltäglichen persönlichen Gebrauch…