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BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…als zurückgenommen gilt. Werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Unter Eingaben werden Anbringen zur Geltendmachung von Rechten verstanden. Bei der Art von Mängeln wird zwischen Formgebrechen, inhaltlichen Mängeln und Fehlen einer Unterschrift unterschieden. Formgebrechen sind solche Gestaltungen, die gesetzlich…

04 4842/1-IV/4/02Steuerliche Behandlung von Post graduate Stipendien nach dem österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4842/1-IV/4/0211.01.2002

…ungarischen Steuerverwaltung wird eröffnet: Post graduate Stipendien fallen unter Artikel 20 ("Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte") des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens; das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Stipendien steht daher dem Ansässigkeitsstaat des Stipendienempfängers zu. 11. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…weiteren Hinweisen auf seine Vorjudikatur). In einem solchen Fall (Antrag auf Feststellung) hat das Finanzamt den Feststellungsantrag zurückweisen und entweder die Abgabe festsetzen oder - wenn es die ursprünglich selbst berechnete Höhe der Abgabe als richtig erachtet - den Festsetzungsantrag abzuweisen. Daher war die Abweisung richtig. 23…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…13 Abs. 4 GrEStG 1987 nur für die Entrichtung der selbstberechneten Grunderwerbsteuer. Dabei handelt es sich um eine reine Abfuhrhaftung. Der Parteienvertreter haftet daher nicht für die Grunderwerbsteuer in objektiv richtiger Höhe, sondern nur für die Entrichtung der selbstberechneten Grunderwerbsteuer; er haftet daher nicht, wenn…

BMF-010102/0006-IV/2/2013Information über Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Kassenrichtlinie 2012 zum Thema “Einrichtung nach § 131 BAO - E 131”
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010102/0006-IV/2/201311.07.2013

…131) erforderlich. Dabei wird näher beschrieben, durch welche Maßnahmen bei der jeweiligen Kassa/Kassensystem die vollständige und richtige Erfassung und Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle gesichert wird und wodurch dies auch leicht und sicher nachweisbar ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Bestehen von Zweifeln, ob die…

BMF-010203/0024-VI/6/2011Info des BMF betreffend die steuerliche Behandlung von verspätet ausgezahlten Förderungen durch die AMA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0024-VI/6/201117.01.2011

…Zuschüssen des Vorjahres und Zuschüssen des laufenden Jahres. Dies stellt für die Betroffenen eine beträchtliche Härte dar, zumal in der Mehrzahl der Fälle die Zuschüsse jahresbezogen "richtig" ausbezahlt werden. Der Zuwendungsempfänger kann überdies den Auszahlungszeitpunkt nicht beeinflussen. Im Hinblick darauf und unter Berücksichtigung der Tatsache…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…werden. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2004 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. 19. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:   1. § 1 Abs…

04 0610/269-IV/4/81Auslegung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/269-IV/4/8122.01.1982

…und des Vermögens beigegeben sind, entnehmen lässt. In Entsprechung dieser Ratsempfehlung wird daher bei der Vollziehung der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die OECD-Kommentarmeinung in dem Maße zu berücksichtigen sein, als sie im Wortlaut der österreichischen Abkommen Deckung findet.   Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 0101/78-IV/4/90Besteuerung von Ferialpraktikanten; Feststellung der Gegenseitigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/78-IV/4/9011.02.1991

…der Steuerbefreiung von Bezügen von Ferialpraktikanten vorliegen. Bei folgenden weiteren Ländern ist die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet: Peru Republik Jemen (Rechtsnachfolgerin sowohl der Arabischen Republik Jemen als auch der Demokratischen Volksrepublik Jemen).   11. Februar 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 0610/286-IV/4/95Auslegung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen in der jeweils geltenden Fassung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/286-IV/4/9527.10.1995

…Kommentar zugrundeliegende Bestimmung des Musterabkommens in der jeweils geltenden Fassung mit dem Wortlaut der vergleichbaren Bestimmung des betroffenen bilateralen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens zumindest sinngemäß übereinstimmt. In Verständigungsverfahren getroffene Abkommensauslegungen bleiben davon unberührt.   27. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 4702/1-IV/4/93Österreichisch-tschechoslowakisches Doppelbesteuerungsabkommen – Anwendung auf die Gebiete der Nachfolgestaaten Slowakische Republik und Tschechische Republik
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4702/1-IV/4/9327.01.1993

…Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis auf weiteres für die Slowakische Republik und die Tschechische Republik sinngemäß anzuwenden ist.   27. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

04 4283/1-IV/4/92Steuerliche Behandlung der Gesellschafterdienstnehmer nach dem DBA Schweiz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4283/1-IV/4/9219.03.1992

…Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet.   19. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

B 621/1/1-IV/4/1980Österreichisch-schwedisches Doppelbesteuerungsabkommen; Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassB 621/1/1-IV/4/198027.05.1980

…seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, künftighin solche Anträge ungeachtet der in der jeweiligen völkerrechtlichen Vereinbarung oder der Verordnung festgelegten Frist anzuerkennen, sofern sie spätestens vor Ablauf des fünften auf die Fälligkeit der Kapitalerträge folgenden Kalenderjahres eingereicht werden.   Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 2542/8-IV/4/85Steuerliche Behandlung italienischer Sozialversicherungspensionen gemäß den zwischen Österreich und Italien anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2542/8-IV/4/8512.04.1985

…österreichische Bundesministerium für Finanzen und das italienische Ministero delle Finanze übereingekommen, dass für Pensionen, die vor dem 31. Dezember 1985 ausgezahlt werden, keine Steuer in Österreich erhoben wird, wenn nachweisbar ist, dass diese Pensionen einer endgültigen italienischen Besteuerung unterzogen wurden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 2542/12-IV/4/99Österreichisch-italienisches Doppelbesteuerungsabkommen; Verständigungsverfahren gemäß Artikel 25; Italienische Steuer IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2542/12-IV/4/9905.11.1999

…Nachfolgesteuer der im Abkommen unter Artikel 2 Abs. 2 lit. a Z 3 genannten lokalen Einkommensteuer (Imposta locale sui redditi) in den sachlichen Anwendungsbereich des Artikels 2 des Abkommens fällt.   5. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

04 1482/27-IV/4/90Österreichisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen; Amtshilfevertrag/Steuer; Erweiterung des territorialen Geltungsbereiches auf das Gebiet der ehemaligen DDR ab 1. Jänner 1991
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/27-IV/4/9020.11.1990

…BGBl. Nr. 249/1955, AÖF Nr. 173/1956) ab 1. Jänner 1991 auch die Gebiete der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Ost-Berlin) umfasst.   20. November 1990 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

04 0101/62-IV/4/92Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/62-IV/4/9207.07.1992

…gilt im Verhältnis zu Großbritannien: danach fällt die Gebietskörperschaft "Bund" der Republik Österreich nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien; sie wird aber nach Völkerrecht in Großbritannien von der Besteuerung freigestellt. 7. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

BMF-010221/0463-VI/8/2016Konsultationsvereinbarung vom 23. Juni 2016 zwischen Österreich und Deutschland betreffend die verwaltungsbehördliche Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0463-VI/8/201601.08.2016

…gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland für Zwecke der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer insbesondere auf grenzüberschreitende Umsätze sowie der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. 2. Die Verordnung (EU) Nr…

BMF-010221/0433-VI/8/2014Verständigungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0433-VI/8/201401.08.2014

…Österreich und der Regierung der Volksrepublik China führten Verhandlungen in Bezug auf Artikel 11 Absatz 3 und haben im Hinblick auf die richtige Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung…

BMF-010203/0306-VI/6/2012Information zu steuerlichen Zweifelsfragen zu § 48b PKG
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0306-VI/6/201210.07.2012

…besteht für sie nachträglich die Möglichkeit, die bereits abgeführte Steuer durch einen Antrag auf Festsetzung der Abgaben in der richtigen Höhe gemäß § 201 BAO - innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen - rückerstattet zu bekommen. Verstirbt hingegen ein Anwartschafts- oder Leistungsberechtigter nach Abgabe der Optionserklärung und hinterlässt er…