…§ 1 Abs 1 L-VO-Tätigkeiten, ausgenommen große Vermietung: Bei eindeutig unter § 1 Abs. 1 L-VO fallenden Tätigkeiten (ausgenommen "große Vermietung") besteht grundsätzlich keine Veranlassung, vorläufige Bescheide zu erlassen. Ausschlaggebend für die Beurteilung ist die Kriterienprüfung gemäß § 2 Abs. 1 L-VO auf Grundlage…
…ÖBB. Die ÖBB ist mit 66% der Bemessungsgrundlage von der Kommunalsteuer befreit. 8.2.2. Private Eisenbahnunternehmen Rz 127 Unternehmen mit dem Schwerpunkt "Betreiben eines Eisenbahnunternehmens" sind mit 66% der Bemessungsgrundlage von der Kommunalsteuer befreit (ab 1.1.1999 bis 31.12.2003 - § 5 Abs…
…und arbeitsspezifischen Zusammenhang stehen, weshalb auch ein sogenanntes Entgelt von dritter Seite zu den kommunalsteuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören kann. Bei Entgelt von dritter Seite ohne Arbeitslohncharakter (somit nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers) besteht unabhängig von einer Lohnsteuerabzugsverpflichtung gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988…
…Sachlage zurücklassen. Zweifel können entstehen durch Vorhaltsbeantwortung aber auch durch andere Informationen. Beispielsweise wären konkrete Anhaltspunkte anzuführen, warum von einer nicht vollständigen Vorlage der betrieblichen Konten ausgegangen wird, warum angeblich "private" Konten vermutet werden, weshalb die behauptete Rollenberechtigung am Konto hinterfragt wird, etc. Das Vorliegen…
…mit den für private Wohnzwecke der Gesellschafter errichteten und überlassenen Wohnungen) zur Gänze zum Unternehmensbereich der GmbH gehört und ein anteiliger Vorsteuerausschluss nicht möglich ist. 2. Fall: In der Errichtung von Wohnungen zur Vermietung für private Wohnzwecke der Gesellschafter ist eine sozietäre Veranlassung zu erkennen…
…bei der Gemeinde, die Einreichung der Einkommensteuererklärungen und die Zahlungen an das Finanzamt durch. Elemente, die für die Differenzierung zwischen unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit neutral sind: Die Zurverfügungstellung einer privaten Wohnmöglichkeit deutet an sich auf eine unselbständige Tätigkeit. Dies wird aber kompensiert dadurch, dass die…
…eine firmenmäßig unterfertigte und vollständig ausgefüllte Registrierungserklärung abzugeben und in weiterer Folge sind die Daten entsprechend der Fondsmeldeverordnung einzumelden. Werden Anteile bei keiner auszahlenden Stelle im Inland gehalten, hat der Anteilsinhaber einen Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge im Zuge der Veranlagung vorzulegen. Dabei ist zu beachten…
…Abs. 11 UStG 1994 zurückbezahlt. Im Errichtungszeitraum wurden keine Werbungskostenüberschüsse begehrt (kein Zinsaufwand, da ausreichend Eigenkapital vorhanden war). Eine Errichtung zum Zwecke der Veräußerung oder zur Nutzung für private Wohnzwecke war in der Bauphase nicht vorgesehen. Der Veräußerungserlös des Neubaus beträgt 4,5 Mio. Euro…
…Dies gilt für alle Lebensversicherungen, sodass "private insuring" im Sinne einer für jeden Versicherungsvertrag völlig individuellen Veranlagungsstrategie (etwa bei einem Einmalerlag in Form einer Depotübertragung) daher nicht zulässig ist. Die Vergleichbarkeitsprüfung für ausländische Versicherungsprodukte, bei denen der Versicherungsnehmer einen gewissen Einfluss auf die Vermögenswerte des…
…ob diese für private oder für berufliche Zwecke Verwendung gefunden haben. Auf Grund des VwGH-Erkenntnisses hat der Arbeitnehmer den Vorteil, der ihm aus der Einlösung der durch die beruflichen Reisen erlangten Bonusmeilen für private Zwecke erwächst, im Rahmen der Veranlagung als Arbeitslohn von dritter…
…die üblicherweise aus dem eingesetzten Kapital durch Vermietung erzielt wird. Dazu ist von einer Veranlagung des Gesamtbetrages der Anschaffungs- und Herstellungskosten (gegebenenfalls des höheren Verkehrswertes) auszugehen; nach Auffassung des VwGH müsste im Allgemeinen ein Mietentgelt in der Bandbreite von 3 bis 5% der Anschaffungs- oder…
…den steuerlichen Vertreter anhand der ortsüblichen Miete errechnet. Vom Steuerberater angenommene fiktive Monatsmiete für 4 Wochen: EUR 15.000,00 Die private Nutzung der Liegenschaft für insgesamt 5 Wochen ergibt eine Zuwendung in Höhe von EUR 18.750,00. Der Privatstiftung sind in den Jahren…
…Eine nicht im Firmenbuch eingetragene Ehegattenpersonengemeinschaft (Beteiligungsverhältnis 50:50) errichtet ein Gebäude, das zu 2/3 für private Zwecke genutzt wird und zu 1/3 einem Ehepartner für unternehmerische Zwecke dienen soll. Der für die unternehmerische Nutzung vorgesehene Gebäudeteil wird von der Ehegattengemeinschaft als Zahnlabor…
…der gem. § 22 Abs. 6 UStG 1994 seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert, entnimmt jährlich für private Zwecke ca. 140 rm Brennholz. Ist eine Eigenverbrauchsbesteuerung vorzunehmen? Wenn ja, mit welcher Bemessungsgrundlage? Da für den Gegenstand (Brennholz) oder seine Bestandteile regelmäßig kein Vorsteuerabzug…
…des Umgründungssteuergesetzes für den Übergang von Verlustvorträgen erfüllt, gehen die bei der GmbH festgestellten Verluste auf den Rechtsnachfolger über. Die Höhe des vortragsfähigen Verlustes ergibt sich - mit Bindungswirkung für die Folgejahre - aus der Veranlagung des Verlustjahres (vgl. zB VwGH 20.02.2008, 2006/15/0026…
…Nebengebäude usw. an den Sohn übergeben. Außerdem wird im Zuge dessen ein Auto, das der Bauer nicht im Rahmen des Bauernhofes, sondern für private Ausfahrten genutzt hat, übertragen. Das Fahrzeug ist fast neuwertig und hat einen Marktwert von ca. 80.000 Euro. 6.2. Frage…
…dass die Investitionskosten, die den verkauften Teil betreffen, nicht als Werbungskosten anzusetzen sind). Ist dieser Unsicherheitsfaktor ein Grund, ab der Veranlagung 2011 vorläufige Bescheide zu erlassen? 6. Die Jahre 2007 bis 2011 sind bereits rechtskräftig veranlagt. Sollte doch ein Grund eintreten, dass die Investitionskosten bzw…
…Geschäftsgegenstand der dKG liegt im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften (so genannte Private Equity Fonds). Die mittelbare Beteiligung an der dKG wird vom Initiator seit mehr als einem Jahr im Privatvermögen gehalten. Neben dem Initiator sind auch…
… Zu 3a, 3b und 3c: Wird durch die private Benützung des Kfz die abschließend vertraglich vereinbarte Entlohnung oder - bei Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung - die angemessene Entlohnung (Gesamtausstattung) überschritten, liegt eine verdeckte Ausschüttung vor (siehe dazu Rz 917 ff KStR 2001). Andernfalls stellen die Aufwendungen für…