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BFG RV/5100465/2013Mitunternehmerschaft: Betriebliche oder private Veranlassung eines unentgeltlichen Erwerbs und Abgrenzung von Privatsphäre zu gewerblicher Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2020

…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Für die Lösung der Frage der betrieblichen oder privaten Veranlassung eines unentgeltlichen Erwerbes und der Frage der Abgrenzung von Privatsphäre zu gewerblicher Tätigkeit wurden die von der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur aufgestellten Abgrenzungskriterien…

BFG RV/5100556/2013Betriebliche oder private Veranlassung eines unentgeltlichen Erwerbs?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2020

…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Für die Lösung der Frage der betrieblichen oder privaten Veranlassung eines unentgeltlichen Erwerbes wurden die von der höchstgerichtlichen Judikatur (VwGH vom 26.05.1999, 94…

UFSW RV/1042-W/12Werbungskosten - private, berufliche Veranlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2012

…sodass seiner Meinung nach die Bewirtungskosten zu Recht angeführt seien. Weiters sei die Nichtanerkennung der Kosten für das Porto an das Finanzamt iHv insgesamt Euro 1,80 mit der Begründung "private Veranlassung" für ihn nicht nachvollziehbar. Es habe sich doch um Schreiben aufgrund von Anforderungen…

BFG RV/7105751/20161. Betriebsausgaben - private bzw betriebliche Veranlassung 2. Liebhaberei Gestüt/Pferdezucht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.07.2025Teil 1/2

…der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Dieser Ausschluss gilt nur dann nicht, wenn eine eindeutige, klar nachvollziehbare Trennung zwischen privater und betrieblicher Veranlassung besteht. Eine solche Trennbarkeit liegt nur vor, wenn ein objektiv überprüfbarer Aufteilungsmaßstab besteht und damit einer Nachprüfung zugänglich ist. Ist dies nicht möglich…

UFSW RV/1021-W/03Ist bei Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes eine private Veranlassung gegeben, so sind Kosten für Familienheimfahrten gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG 1988 der privaten Sphäre zuzuordnen und stellen keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2005

…die beantragten Familienheimfahrten jedoch nicht berücksichtigt wurden. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes eine private Veranlassung zu unterstellen sei, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnort keine steuerlich relevanten Einkünfte beziehe. Familienheimfahrten könnten in solchen Fällen nur…

UFSW RV/3144-W/12Bei Aufwendungen für die Sportausübung handelt es sich um Ausgaben, die ihrer Art nach eine private Veranlassung iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nahe legen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

…dass der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 30.5.2001, 2000/13/0163 klarstellte, dass es sich bei Aufwendungen für die Sportausübung um Ausgaben handelt, die ihrer Art nach eine private Veranlassung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nahe legen…

UFSW RV/0072-W/04Die Notariatskosten sind im gegenständlichen Fall keine Werbungskosten, da ihnen auf Grund einer Schenkung eine private Veranlassung zugrunde lag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2006

…dass es für die Abgrenzung von betrieblichen bzw. beruflichen und privaten Aufwendungen entscheidend auf den Veranlassungszusammenhang von Aufwendungen oder Ausgaben ankommt. Im letztgenannten Erkenntnis hat der Gerichtshof unter Verweis auf VwGH 17.1192/14/0150 ausgeführt, dass die Unangemessenheit und Unüblichkeit von Aufwendungen ein Indiz…

UFSG RV/0531-G/05Private Mitveranlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2008

…in der Lage ist zu prüfen, ob die Aufwendungen durch die Einkunftserzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind, darf die Behörde nicht schon deshalb als Werbungskosten anerkennen, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. Soweit von einem Aufwand nicht eindeutig…

UFSW RV/1730-W/08Aufwendungen für Sportgeräte bzw. für die Ausbildung zum Übungsleiter: ohne berufliche Veranlassung und berufliche Notwendigkeit liegen keine abzugsfähigen Aufwendungen vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2008

…mit einer Sportausübung bzw. für die allgemeine körperliche Fitness sind als Aufwendungen der privaten Lebensführung grundsätzlich nicht abzugsfähig. f) Zu den Aufwendungen für Hotelaufenthalte bzw. Bewirtung in den Hotels Pinkafeld, StrasserHof und Badhaus wird um Nachweis der beruflichen / betrieblichen Veranlassung der Aufenthalte ersucht. Zum Teil …

UFSL RV/1046-L/08Familienwohnsitz liegt im Nahbereich der Arbeitsstätte - keine doppelte Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2010

…eines zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweisen würde. In diesem Sinne liege somit dann keine berufliche Veranlassung vor, wenn - wie auch im gegenständlichen Fall vorliegend - ein Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch gleichzeitig der Beschäftigungsort gewesen sei…

UFSW RV/0865-W/02Notwendigkeit von Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2004

…überdies derzeit (Anmerkung der erkennenden Behörde: Nachschauzeitpunkt) der privaten Wohnungsvorsorge für den Sohn der Bw. diente, sei bereits im Jahre 1996 eine überwiegende private Veranlassung gegeben gewesen. Hinsichtlich der Nichtanerkennung der Aufwendungen für die sich in M-Gasse befindlichen Räumlichkeiten verwies das Finanzamt auf die…

UFSK RV/0185-K/11Ausbildung zum Linienpiloten - Umschulung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

…eine private Veranlassung der Aufwendungen des Bw., private Motive für die gegenständliche Ausbildung scheiden aus. Hätte der Bw. lediglich die Privatpilotenausbildung im Auge gehabt, so wäre diese in wesentlich kürzerer Zeit mit wesentlich geringeren finanziellen Mitteln zu bewerkstelligen gewesen. Ein Interesse des Bw. am privaten…

UFSG RV/0024-G/08Familienheimfahrten einer allein stehenden Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2008

…Dazu kommt, dass für die Bw. - wie aus der Sachverhaltsdarstellung ersichtlich ist - gar keine Veranlassung für eine Wohnsitzverlegung bestanden hat, da sie bereits seit Beginn ihres Studiums (1992) bis zum heutigen Tag an ihrem Beschäftigungsort in Wien eine Wohnung innehat (als Nebenwohnsitz bis 30. August…

UFSW RV/0530-W/07Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2007

…was ebenfalls für eine private Veranlassung spricht. Auch vermögen die Berufungsausführungen, der Bw könne seine Familie deshalb nicht nach Österreich holen da weder die Gattin noch die Kinder Deutsch sprächen, kein anderes Ergebnis herbeizuführen, da auch in diesem Fall private Gründe vorliegen. Trotz Aufforderung durch…

UFSL RV/0990-L/08Kosten für NLP-Kurs (als Ausbildungsmodul für NLP-Resonanz-Coach) als Fortbildungskosten einer Sekretärin einer Bezirksverwaltungsbehörde bzw. als Umschulungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2010

…Tauchkurs auch für Sport- und Turnlehrer nicht abzugsfähig. Bezüglich von Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist -wie oben bereits festgestellt- zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur eine berufliche Veranlassung, sondern darüber hinaus die berufliche Notwendigkeit erforderlich…

UFSW RV/0829-W/03Schadenersatz als Betriebsausgabe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2007

…gewesen. Die betriebliche Veranlassung der Gründung der ARGE ist daher zu bejahen. Eine private Veranlassung zur Gründung der strittigen ARGE ist aus dem gegebenen Sachverhalt nicht ableitbar. Für die Frage der Abzugsfähigkeit eines Schadenersatzes als Betriebsausgabe spielt das Verschuldensausmaß des Schädigers eine entscheidende Rolle. Das…

UFSW RV/0013-W/04Kein Werbungskostenabzug bei einer Angestellten einer Versicherungsgesellschaft für den Besuch eines allgemeinen Seminars zur Stressbewältigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…Fortbildungscharakter des absolvierten Seminars nicht einwandfrei erkennbar. Bei Aufwendungen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen, als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, bedarf es zur Berücksichtigung nicht nur einer beruflichen Veranlassung, sondern der beruflichen Notwendigkeit. Ein Hinweis auf berufliche Notwendigkeit wäre die Übernahme der Kosten…

UFSW RV/0014-W/04Kein Werbungskostenabzug bei einem Angestellten einer Versicherungsmaklergesellschaft für den Besuch eines allgemeinen Seminars zur Stressbewältigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…Berufssparte des Beschwerdeführers tätigen Personen von Interesse sind. Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen können, also die private und die berufliche Veranlassung nicht zu trennen ist, bleibt der Werbungskostenabzug versagt. Es handelt sich vielmehr um einen gemischten…

UFSW RV/0962-W/03Kosten des Erwerbs eines A-Führerscheins als Werbungskosten eines Sachverständigen für Lenkerprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2003

…Klasse A erforderlich sei. Die Notwendigkeit bietet ein verlässliches Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung im Gegensatz zur privaten Veranlassung, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen (VwGH 29.5.1996, 93/13/0013 zitiert in Doralt…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 1/2

…in Zukunft zu bewältigen. Die Fortbildung sei somit für die berufliche Tätigkeit und zur Sicherung der Einkünfte notwendig. Eine private Veranlassung sei im gegenständlichen Fall nicht gegeben. In der Literatur im Zusammenhang mit neueren Entscheidungen von VwGH, UFS und BFH werde aufgezeigt, dass der bisher…