Fragenübersicht 1. Befugnis zur Offenbarung und Verwertung von Umständen, die im Zuge eines Außenprüfungverfahrens bekannt wurden (§ 48a BAO)? 2. Berufung auf eine erteilte Vollmacht mittels eines Telefax (§§ 83, 86a BAO)? 3. Verlängerung der Verjährungsfrist bei Verneinung eines Dienstverhältnisses (§ 47 EstG 1988, § 209 Abs. 1 BAO…
…05.2004, 2002/14/0015). Eine Fehlerberichtigung liegt dann vor, wenn die Behörde, um die Gedanken, die sie seinerzeit offenbar aussprechen wollte, zum Ausdruck zu bringen, eine verfehlte Ausdrucksweise durch die richtige ersetzt (zB VwGH 28.11.1979, 1429/79). Fehler und Irrtümer, die der…
…durch den Altgesellschafter abzudecken sind. In Analogie zum Zuschuss zur Verlustabdeckung ist dieser Zuschuss wohl ebenso abzugsfähig (Sachverhalt ist etwas unklar). Offenbar lag der Teilwert der R-GmbH unter dem Buchwert, was die Frage aufwirft, wieso nicht schon vor der Veräußerung eine Teilwertabschreibung vorgenommen wurde…
…Wiederaufnahmsgrund wurde genannt -, der Sachbescheid wurde gar nicht begründet. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist wurde Beschwerde gegen die Wiederaufnahmsbescheide und die beiden Sachbescheide eingebracht. Im Zuge der Beschwerde wurden folgende Punkte vorgeworfen: Pauschale Aberkennung der Betriebsausgaben und Werbungskosten sei aufgrund der mangelhaften Begründung nicht nachvollziehbar; Nichterfolgung einer…
…Rechtsbeurteilung. [2] Es sei hierbei aber außer Streit gestellt, dass auch 0,5% Gewerblichkeit bei einer "schrankenlos" gehandhabten Abfärbetheorie (wird in Deutschland aber offenbar erst bei Überschreitung von 2-3% so gehandhabt - Schmidt 33 Rz 185 zu § 15 dEStG) insgesamt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen…
…die Wertschöpfung nachhaltig und überwiegend aus dem Bereich "Überlassung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern" (Vergabe von Software-Lizenzen) gezogen. Überdies sprechen die - offenbar wertvollen - Lizenzen für einen entsprechenden Kapitaleinsatz in diesem Bereich. Das Gesamtbild der Verhältnisse ergibt somit ein Überwiegen des passiven Unternehmensschwerpunktes. Es ist noch festzustellen…
…gewöhnlichen Ausbesserungen, die auf der Pachtliegenschaft erforderlich sind. Die Verpachtung bzw. Nutzungsüberlassung erfolgte offenbar zum Zweck der Erlangung der gesetzlichen Pension. 1. Ist umsatzsteuerlich von einer Aufgabe der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen, während ertragsteuerlich auch bei Dauerverpachtung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vorliegen, solange…
…wird die Höhe der Gegenleistung für die einzelnen Werklieferungen nicht exakt bestimmt. Aus dem Vertrag ist jedoch ableitbar, dass diese offenbar in Höhe der Summe der Meilensteinzahlungen und der vorfinanzierten bzw. kreditierten restlichen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten festgelegt wurde. Das Entgelt für die Werklieferungen von Bauwerken…
…weiter bestehen bleibt und nicht aus diesem Anlass aufgelöst wird (EuGH 05.11.2002, Rs C-208/00, Überseering). Zumal Luxemburg offenbar der sog. "Sitztheorie" folgt und die Verlegung des Verwaltungssitzes - gemeinschaftsrechtskonform (EuGH 16.12.2008, Rs C-210/06, Cartesio) - zum Anlass nehmen kann…
… 2. Ist das Beteiligtenfinanzamt nunmehr an diese (richtige oder unrichtige) Feststellung gebunden? 3. Kann der Hälftesteuersatz, der im Feststellungsverfahren offenbar nicht beantragt war, jedenfalls aber in der Mitteilung über die gesonderte Feststellung nicht enthalten ist, vom Beteiligtenfinanzamt nach eigener Beurteilung gewährt werden? 4. Trifft es…
…üblicher Hausverwaltungsvollmacht mit der Verwaltung der beiden Mietobjekte betraut. Die Aktenaufnahme erfolgt beim Finanzamt Wien A. Der Akt wurde offenbar aufgrund Änderung der Geschäftsanschrift (Anm.: entspricht nicht zwingend dem Ort der Geschäftsleitung) an das Finanzamt Wien B abgetreten. Danach wurden Abgabenerklärungen elektronisch eingereicht. 5.2…
…wenn das ausländische Steuer- bzw. Unternehmensrecht die entsprechenden Wahlrechte wie das österreichische Unternehmensrecht vorsieht (KStR 2001 Rz 427). In Polen besteht offenbar kein diesbezügliches Wahlrecht, daher ist eine Umrechnung auf das österreichische Steuerrecht vorzunehmen und die Verbindlichkeit mit 100 anzusetzen. Ein Beibehalten des höheren Wertes…
…2004/16/0151; VwGH 11.11.2004, 2004/16/0077). Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (zB VwGH 30.1.2001, 2000/14/0139; VwGH 11.11.2004, 2004/17/0077…
…Noch am gleichen Tag werden diese Waren vom Kunden ins Drittland verbracht und der Ausgang der Waren auf allen U 34 Formularen vom Zoll bestätigt. Das "Splitting" des Gesamteinkaufes erfolgt offenbar aufgrund der statistischen Wertgrenze von 11.500 S (1.000 € ab 1. 1…
…auf Begleitung einer Unternehmensübertragung gemäß § 153i BAO Als Teil des Antrags auf Begleitung einer Unternehmensübertragung ist im Verfahren FinanzOnline eine Erklärung darüber zu übermitteln, dass an der Begleitung der Unternehmensübertragung mitgewirkt wird und dass der Offenbarung von Informationen, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltung unterliegen, zugestimmt wird…
…zB dem Anzeiger drohen im Falle der Offenbarung Repressalien) kann sich beispielsweise aus der Anzeige selbst ergeben bzw. ist sie amtswegig zu ermitteln. Es kann jedoch nicht per se bzw. ohne Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass die Offenbarung einer Anzeige gegenüber dem Angezeigten zu einer…
…Behörde des Ansässigkeitsstaates übermittelt werden. Die Information ist von der empfangenden Behörde umgehend den anderen jeweils zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten zu übermitteln. Eine Nachreichung von Informationen kann nur dann unterbleiben, wenn die Mitteilung der zusätzlichen Informationen die Offenbarung eines Handels-, Geschäfts-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisses…
…ein zwingendes öffentliches Interesse im Sinne des § 48a Abs. 4 lit. b zweiter Fall BAO anzunehmen sein, wenn nach sorgfältiger Interessensabwägung erkannt wird, dass das öffentliche Interesse an der Offenbarung das Interesse an der Geheimhaltung überwiegt (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3, § 48a, Anm. 35)…
…Frage Darf die Auskunft erteilt werden? 8.4. Lösung Gemäß § 48a Abs. 4 lit. b BAO ist die Offenbarung oder Verwertung von Verhältnissen befugt, wenn sie auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt. § 15 Schülerbeihilfengesetz 1983 lautet: "§ 15. (1) Personen, deren Einkommen zur Ermittlung der Bedürftigkeit…
…einem Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG ist. Steht die Gewinnverteilungsvereinbarung in einem offenbaren Missverhältnis zu der Beteiligung und der Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter, ist sie steuerlich zu korrigieren (siehe EStR 2000 Rz 5883 ). Sollte diese Gewinnverteilung daher nicht den Gesellschafterbeiträgen (insbesondere Kapital, Arbeitskraft und Risiko)…