…AVOG 2010 zum Tragen. Soweit über die örtliche Zuständigkeit der Abgabenbehörden nichts anderes bestimmt ist, richtet sich diese nach dem letzten Wohnsitz des Abgabepflichtigen. 11. Delegierungsbescheid einer unzuständigen Behörde 11.1. Sachverhalt Ein unzuständiges Finanzamt hat einen Delegierungsbescheid erlassen. 11.2. Frage Ist dieser wirksam…
…1 BAO nicht vorlagen; vgl. zB VwGH 24.11.1998, 93/14/0203). Das Beteiligtenfinanzamt hat alle tatsächlich und rechtlichen Umstände zu prüfen, die für die Berufungserledigung von Bedeutung sind, zumal wie oben ausgeführt der Feststellungsbescheid nach § 191 Abs. 5 BAO (teil-)wirksam ergangen sein…
…wirksam ergangen ist. Wird ein für Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer (etwa gemäß § 9 BAO) persönlich Haftender mit Haftungsbescheid für Nachforderungszinsen dieser Abgaben in Anspruch genommen, so ist er nach § 248 BAO befugt, auch gegen den Nachforderungszinsenbescheid zu berufen. Ihm gegenüber ist der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheid nicht…
…lange jedoch das Berufungsverfahren auf Grund eines zeitgerecht eingebrachten Vorlageantrages noch nicht durch die (zweitinstanzliche) Entscheidung über die Berufung abgeschlossen ist, kann auch die Berufung noch zurückgenommen werden. § 256 Abs. 1 BAO sieht keine Beschränkung für den Fall vor, dass bereits eine Berufungsvorentscheidung ergangen ist…
… VwGH 20.10.2004, 2000/14/0114; VwGH 28.01.2005, 2001/15/0092) überhaupt nicht wirksam. Siehe jedoch letzter Absatz dieses Abschnittes (Zustellung je einer Ausfertigung an jeden Gesellschafter). Zur Rechtswidrigkeit auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter Bescheide mangels Wirksamkeit des Grundlagenbescheides siehe Abschnitt…
…bildende Bescheid ergangen ist. Beschwerdebefugt ist nur der, für den der Bescheid inhaltlich bestimmt ist und dem er auch wirksam bekannt gegeben wurde (zB VwGH 7.3.1991, 90/16/0043; VwGH 11.2.1992, 91/15/0121). Nicht beschwerdebefugt sind beispielsweise: nicht mit Abgabenbescheid…
…Beschwerdevorentscheidung (BVE) aufzuheben und ein neuer Feststellungsbescheid zu erlassen, weil eine Änderung der Beteiligten (Bescheidadressaten) im Zuge der Beschwerdeerledigung nicht zulässig wäre? 11.4. Lösung Dem verfahrensrechtlichen Gebot, dass Feststellungsbescheide nur dann wirksam ergehen, wenn sie in ihrem Spruch den durch die Partei des Feststellungsverfahrens…
…werden, dass ein Abgabenanspruch auch im Rückforderungsanspruch einer zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuer gelegen sein kann. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob ein Guthaben ausbezahlt worden ist (vgl. dazu VwGH 4.6.2009, 2006/13/0143 , ergangen zu § 232 BAO ). Der…
… 2 des 1. Euro-Finanzbegleitgesetzes nicht zulässig. Da dieses Rückstellungsverbot nur klarstellenden Charakter hat, ist es auch für vergangene Veranlagungszeiträume wirksam. Ist aus anderen Gründen eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, so ist eine allfällige erhöhte Kostenbelastung durch die Umstellung auf den Euro im Rahmen dieser anderen…
…en) im Firmenbuch wirksam und umfasst nach § 19 Abs. 1 BAO alle Abgabenarten (nicht bloß die Körperschaftsteuer, sondern auch die Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe). Ab diesem Zeitpunkt ändert sich die Bescheidadressierung, im vorliegenden Fall auf "Auto-GmbH als Teilrechtsnachfolgerin der A-Real GmbH". Ergänzend ist noch…
…4.10.1983, 83/14/0096). Bescheide, die vor Einantwortung an den Verstorbenen oder die Verlassenschaft ergangen sind, müssen daher nicht neuerlich an den Erben erlassen werden. Sie wirken auch gegen die Erben und sind gegen diese nach Maßgabe der Einantwortung vollstreckbar (vgl. Ritz, BAO6…
…den Fitnessleistungen dar. Der darauf entfallende Entgeltsteil - ob gesondert ausgewiesen oder nicht - unterliegt damit ebenfalls dem Normalsteuersatz. Das noch zum UStG 1972 ergangene VwGH-Erkenntnis steht auch im Einklang mit der zur Frage des Vorliegens einer unselbständigen Nebenleistung bereits ergangenen EuGH-Rechtsprechung. Danach liegt eine…
…denen gegenüber die jeweilige Berufungsentscheidung des UFS wirksam ergangen ist. Eine Bindungswirkung gilt zudem nur für die Sache, über die entschieden wurde. Selbst spätere Veranlagungsjahre der Partei des Rechtsmittelverfahrens, der gegenüber eine Berufungsentscheidung ergangen ist, sind von der Bindungswirkung nicht betroffen. Dies bedeutet für die…
…wirksam ist. Der Bescheid wird 2017 ausgestellt. Variante 2: In 2017 wird die Unternehmensgruppe von M, A, B und C gebildet. Muss die Unternehmensgruppe im Zeitpunkt des Anteilserwerbs schon bestehen bzw. rechtskräftig festgestellt sein? Lösung: Entscheidend ist das Datum der Wirksamkeit des Gruppen-Feststellungsbescheides, nicht…
…positiver Firmenwert nicht denkbar. Auf die übernehmende Kapitalgesellschaft ist die LVO sehr wohl anwendbar. Anders wäre dies bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 KStG 1988, dh. im Falle der Zusammenfassung von Versorgungsbetrieben in einem eigenen Rechnungskreis, innerhalb dessen die Liebhabereifunktion nicht wirksam wird…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
…Listen, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, wirksam (§ 97 Abs. 1 lit. a BAO). Die Zustellung einer schriftlichen Vorladung hat demnach nach dem Zustellgesetz zu erfolgen. Da im Anwendungsbereich der BAO eine Zustellung per E-Mail nicht vorgesehen ist, liegt ein absolut nichtiger Verwaltungsakt vor (vgl…
…der Gesamtrechtsnachfolge (§ 19 BAO) abgesehen - nur gegen den im Bescheid genannten Bescheidadressaten Wirkung entfalten können, wird mit den an die nicht rechtsfähige Personenvereinigung ergangenen Abgabescheiden nur gegen diese ein wirksames Leistungsgebot erlassen und somit der Abgabenzahlungsanspruch begründet. Die Nennung der Person, die die Leistung zu…
Einleitung Einleitung Zu der gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erleichterung der Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass. Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007…
…b)eine schriftliche Erklärung der betroffenen Personen, dass bisher zu denselben Fragen keine Entscheidung eines Gerichts oder Verwaltungsgerichts in einem der beiden Staaten ergangen ist und dass etwaige laufende Gerichts- oder Verwaltungsgerichtsverfahren entweder ausgesetzt oder beendet wurden. 2. Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des…