…gerichteten Erledigungen an den Masseverwalter sind sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (vgl. z.B. VwGH 2.3.2006, 2006/15/0087 und VwGH 18.9.2003, 2003/15/0061). Da die als Berufungsvorentscheidungen intendierten Erledigungen vom 14. April 2005 zu einem Zeitpunkt ergingen…
…Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs 1 lit a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen. II. Die im Verfahren ergangene Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. III. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung …
…nach Ergehen einer Berufungsentscheidung eine Berufungsvorentscheidung nicht ergehen darf. Erlässt das Finanzamt nach einer Berufungsentscheidung neuerlich einen Bescheid in derselben Sache, ist dessen Schicksal von jenem der Berufungsentscheidung unabhängig. Hebt der Verwaltungsgerichtshof eine Berufungsentscheidung auf, gehört eine im Berufungsverfahren zuvor ergangene Berufungsvorentscheidung - bis zu einer…
…in der Folge ergangene Berufungsvorentscheidung - wie bereits oben dargestellt - an die "W u V GmbH, z.H. MV Dr. K S" adressiert. Als materieller Bescheidadressat (als Partei) angegeben war somit die Gemeinschuldnerin. Die angefochtenen Erledigungen wären aber an den Masseverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin…
…Rechtsprechung nicht geteilten Rechtsansicht folgen wollte, dass der Mangel der Zuständigkeit zur Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides durch die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der hiefür zuständigen Behörde beseitigt werde (Stoll, BAO, 588; zit. nach Ritz, BAO, § 50 Tz 3), wäre darauf hinzuweisen, dass wirksame Berufungsvorentscheidungen nicht ergangen…
…Bescheides, gemäß § 273 BAO als unzulässig zurückzuweisen. Aus demselben Grund ist die in der Sache ergangene Berufungsvorentscheidung rechtlich unwirksam. Bemerkt wird, dass mangels eines rechtswirksamen Umsatzsteuerbescheides 1999 vom 18.6.2003 die diesbezügliche Buchung am Abgabenkonto von Amts wegen richtig zu stellen sein wird. Wien…
…auch die Bescheide vom 29.11.2010 betreffend Gesellschaft 1 nicht wirksam ergangen sind. 5. Erlassung neuer Feststellungsbescheide durch das Finanzamt aufgrund der UFS-Rechtsprechung: Das Finanzamt erließ in der Folge neuerliche Feststellungsbescheide. Am 20.10.2011 ergingen hinsichtlich der Gesellschaft 1 mittels Rückscheinbrief zugestellte…
…den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber jedoch nicht wirksam geworden. Da somit keine rechtswirksamen Bescheide erlassen wurden, erweist sich die gegenständliche Berufung als gegen nicht wirksam ergangene "Bescheide" bzw. "Nichtbescheide…
…des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnten, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden könnte (Absatz 3 leg…
…Bescheide nicht wirksam ergangen sind. Dem Finanzamt wurde am 16. November 2004 der Erhebungsbericht des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien zur Verjährungsproblematik, sowie der bezughabende Einkommensteuerakt am 16. November 2004 übermittelt. 3) Zwischenverfahren vor der Abgabenbehörde erster Instanz Mit Berufungsvorentscheidung…
… 85a bis 85e auch dann anzuwenden haben, wenn sie nicht im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs.1 und 2 leg.cit. tätig werden, insbesondere Nachstehendes normiert: Gem. § 85c Abs.1 ist gegen Berufungsvorentscheidungen (§ 85b Abs.2) als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art.243 Abs…
…Erledigung an die Sachwalterin wäre sie dieser gegenüber ebenfalls nicht wirksam geworden (in Analogie zur Judikatur hinsichtlich der Zustellung an den Masseverwalter, VwGH 24.3.2009, 2009/13/0013). Mangels gemäß § 97 Abs. 1 lit. a BAO wirksam ergangener Bescheide waren die Berufungen daher gemäß …
…hier festgehalten werden, dass der Bescheid, auf den sich der Wiederaufnahmeantrag stützte, an den Berufungswerber mangels ordnungsgemäßer Zustellung niemals wirksam ergangen ist und ihm gegenüber deshalb keine Wirkungen zu entfalten vermochte. Aus der Tatsache, dass er sich trotzdem auf dessen Inhalt beruft, kann zwar darauf…
…hier festgehalten werden, dass der Bescheid, auf den sich der Wiederaufnahmeantrag stützte, an den Berufungswerber mangels ordnungsgemäßer Zustellung niemals wirksam ergangen ist und ihm gegenüber deshalb keine Wirkungen zu entfalten vermochte. Aus der Tatsache, dass er sich trotzdem auf dessen Inhalt beruft, kann zwar darauf…
…Diese mit der Wiederaufnahme eines Verfahrens verbundenen Rechtsfolgen treten allerdings nur ein, wenn der Wiederaufnahmsbescheid wirksam iSd. § 97 Abs. 1 BAO ergangen ist. Ist das nicht der Fall, dann verbleibt der von der (rechtsunwirksamen) Wiederaufnahme betroffene alte Sachbescheid weiterhin im Rechtsbestand. Im vorliegenden Fall wurden…
…fristgerechte Einbringung der Berufung nicht erbracht worden sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Mit Schriftsatz vom 25.04.2011 (persönlich überreicht am 27.04.2011 im Finanzamt Wien 2/20/21/22) erhob die Bw Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung vom 08.04.2011 und führte…
…1,300.000,00 als Bemessungsgrundlage für die Afa der oben beschriebenen Liegenschaftsteile aus. Zur Begründung wurde auf den Vorjahresbescheid beziehungsweise die ergangene Berufungsvorentscheidung verwiesen. Sowohl gegen das als Berufungsvorentscheidung vom 23. August 2004 hinsichtlich der Feststellung der Einkünfte der Berufungswerber aus Vermietung und Verpachtung…
…2010 erlassene Berufungsvorentscheidung. Gemäß § 260 Abs. 1 lit a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheiung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbesschwerde ist insbesondere unzulässig, wenn ein Bescheid nicht wirksam geworden ist, weil er an eine nicht mehr bestehende…
…Bluthochdruck und Durchblutungsstörungen leide, weshalb ihm ein Stent gesetzt worden sei und er gar nicht mehr in der Verfassung sei, durch Arbeitstätigkeit ein zusätzliches Einkommen zur Tilgung des Rückstandes zu erzielen, berücksichtigt werden müssen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. August 2010 wies das Finanzamt die Berufung…
…nicht mehr dem Rechtsbestand an und dieser Bescheid kann dann keine Rechtswirkungen mehr entfalten. Wird an Stelle des aufgehobenen Bescheides ein neuer Bescheid erlassen, so ist nur der neue Bescheid rechtlich wirksam. Dieser neue Bescheid kann wiederum in vollem Umfang angefochten werden. Gegen eine Berufungsvorentscheidung…