…entscheiden. Es ist dabei durchaus zulässig, zum Beispiel auf Grund von im Beschwerdevorentscheidungsverfahren durchgeführten Ermittlungen, nunmehr zu einer anderen Beurteilung der Erfolgsaussichten der Beschwerde zu kommen. Wurde die ursprüngliche Aussetzung wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Beschwerde zu Unrecht bewilligt, ist nunmehr der rechtsrichtige Zustand herzustellen, und…
…Unzulässigkeit 2.1.2.1. Grundsatz Eine Bescheidbeschwerde ist insbesondere unzulässig: bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, bei mangelndem Bescheidcharakter der angefochtenen Erledigung, bei mangelnder Wirksamkeit des Bescheides, etwa weil er nicht zugestellt wurde oder weil er an eine rechtlich nicht (mehr) existente Person gerichtet ist…
…sind (zB bei mangelnder Befugnis des Einschreiters). Als Formalerledigungen kommt auch ein Zurücknahmebescheid in Betracht, wenn einem (rechtmäßigen) Mängelbehebungsauftrag (§ 85 Abs. 2 BAO; siehe Abschnitt 2.6.2. und 2.6.4.) nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen wurde. 3.3. Festsetzung der Beschwerdezinsen 3…
…Vorlageantrages Durch einen zulässigen (wirksamen) und fristgerechten Vorlageantrag wird die Beschwerde wieder unerledigt. Der Vorlageantrag beseitigt jedoch nicht die Beschwerdevorentscheidung aus dem Rechtsbestand. Erst die abschließende Erledigung der Bescheidbeschwerde verdrängt die Beschwerdevorentscheidung. Vorlageanträge sind zurückzuweisen, wenn sie unzulässig sind (zB bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters…
…wegen mangelnder Befugnis des Einschreiters oder wenn der betreffende Bescheid nicht mehr dem Rechtsbestand angehört), den Antrag abweisende Bescheide (zB wenn keine Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO vorliegt). 5. Berichtigungsbescheid 5.1. Teilrechtskraft Gemäß § 293b BAO berichtigende Bescheide dürfen lediglich die aus der Abgabenerklärung…
…Zurücknahmebescheide (§ 85 Abs. 2 BAO), Zurückweisungsbescheide (zB wegen verspäteter Einbringung des Antrages, wegen mangelnder Befugnis des Einschreiters oder wenn der betreffende Bescheid nicht mehr dem Rechtsbestand angehört), den Antrag abweisende Bescheide (zB wenn keine Unrichtigkeit im Sinn des § 293 BAO vorliegt). 4. Ermessen Berichtigungen gemäß …
…VwGH 16.1.1973, 0090/72). Rz 151 Über den Antrag auf Zerlegung ist vom Finanzamt mit Bescheid abzusprechen, nämlich mit Zurückweisungsbescheid (zB bei mangelnder Rechtzeitigkeit des Antrages, bei fehlender Antragsbefugnis), Abweisungsbescheid (zB wegen fehlenden berechtigten Interesses des Antragstellers), Zurücknahmebescheid (im Mängelbehebungsverfahren gemäß § 85 Abs…
…zur Rechtskraft des über ihn absprechenden Bescheides zurückgenommen werden. Ein Verzicht auf die Stellung eines Antrages auf Aufhebung ist gesetzlich nicht vorgesehen; er ist daher unzulässig und ohne rechtliche Wirkungen. Der Antrag setzt (ebenso wie eine Berufung) keine "Beschwer" der Partei voraus. Mangelnde Beschwer bzw…
…Abschluss des Verfahrens gilt in Österreich: das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts gem. § 279 BAO oder das Erkenntnis des VwGH (§ 16 Abs. 5 Z 1 EU-BStbG), die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamts gem. § 262 BAO oder der Beschluss des Bundesfinanzgerichts gem. § 278 BAO oder der Beschluss des VwGH (…