…ist eine "Eliminierung" der Kontrollsechstelberechnung im März zulässig. § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 stellen auf den laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber ab. Der Auschlussgrund der Elternkarenz ist dahingehend zu interpretieren, dass Zeiten einer Elternkarenz, die in einem Kalenderjahr bei ein und demselben Arbeitgeber…
…umzurechnen: Werbungskostenpauschale, Sonderausgabenpauschale, Sozialversicherungsbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge, Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Pendlerpauschale, Rückzahlung von Arbeitslohn, Freibeträge aufgrund eines Freibetragsbescheides, Landarbeiterfreibetrag, bei pensionsauszahlenden Stellen Freibeträge gemäß § 35 und § 105 EStG 1988. Dieser zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn abzüglich der angeführten Beträge ist auf ein Jahreseinkommen hochzurechnen…
…Identität des Einkünfteempfängers und seine Ansässigkeit ordnungsgemäß festgestellt wird. Treten in dieser Hinsicht Zweifel auf (z.B. der Einkünfteempfänger steht nicht in laufender Geschäftsbeziehung zum Vergütungsschuldner und weigert sich, seine Identität durch Vorlage des Reisepasses zu belegen) dann stellt dies gemäß § 5 Abs.1 Z…
…EStG 1988, die den laufenden Arbeitslohn betreffen, von der Kommunalsteuer befreit. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 76/2011 sieht vor, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (vgl. LStR 2002 Rz 70h bis 70w) 60% der laufenden Auslandsbezüge lohnsteuerbefreit sind. Sind…
…Barzahlung neuer Materialien (vgl zB VwGH 7.9.1990, 89/14/0132; VwGH 28.9.2004, 2001/14/0176) oder laufender Ausgaben, wie zB für Miete (VwGH 25.1.1999, 97/17/0144) und Strom (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053). Auch eine vorrangige…
…übersteigen, einmal jährlich (statt monatlich) ausbezahlt; jedoch kann die monatliche Auszahlung verlangt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die begünstigte "Sechstelbesteuerung" in Österreich ist, dass die zusätzliche Zahlung neben dem laufenden Arbeitslohn (bzw. Pensionseinkommen) geleistet wird. Aus diesem Grund müssen Steuerpflichtige, die auf Basis des Art…
…Steuergegenstand (§ 1 KommStG 1993) Rz 1 Der Kommunalsteuer (KommSt) unterliegen die Arbeitslöhne (Rz 55 ff), die jeweils in einem Kalendermonat (Rz 154 ff) an die Dienstnehmer (Rz 2 ff) einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte (Rz 38 ff) des Unternehmens (Rz 21 ff) gewährt worden…
…soll. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 29.3.1984, 84/08/0043, in Bezug auf den Dienstgeberbeitrag nach dem FLAG ausgesprochen, dass es sich diesbezüglich begrifflich nicht um Arbeitslohn iSd § 41 Abs. 3 FLAG 1967, sondern um eine auf einem öffentlich-rechtlichen Titel beruhende…
…wie bisher steuerfrei gemäß § 68 EStG 1988 berücksichtigt werden. Beispielsweise sind für den Urlaub mit dem laufenden Urlaubsentgelt ausbezahlte Zulagen und Zuschläge steuerpflichtig (vgl. LStR 2002 Rz 1132) während Zulagen und Zuschläge, die im Arbeitslohn, der an den Arbeitnehmer im Krankheitsfall weitergezahlt wird, enthalten sind…
…werden, für die die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben wurde oder zu erheben gewesen wäre (§ 1 Z 4 dritter Satz QuRV) oder wenn das Vertretungsverhältnis zwischen dem Vertreter, der die Steuernummer zur Quotenregelung angemeldet hat, und dem Abgabepflichtigen während des laufenden Quotenerfüllungszeitraumes wegfällt (…
…räumliche oder zeitliche Zuordnung zu einer Zentrale bzw. Filiale (wie in Rz 86 dargestellt) nicht möglich und ist der Dienstnehmer in Betriebsstätten verschiedener Gemeinden beschäftigt, ist der ausbezahlte Arbeitslohn, nach Rücksprache mit der Abgabenbehörde, den Betriebsstätten entsprechend den Beschäftigungszeiten zuzuordnen [zB: Landesmusiklehrer wird in mehreren…
…9 KommStG 1993) 9.1. Erhebungspflicht der Gemeinde Rz 136 Die Gemeinde hat die Steuer mit einem Steuersatz von 3% zu erheben. 9.2. Freibetrag und Freigrenze Rz 137 Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage (Arbeitslöhne iSd § 5 Abs. 1 KommStG 1993) im Kalendermonat nicht…
…Sachverhalt In Österreich ansässige Dienstnehmer wurden durch einen österreichischen Arbeitgeber längerfristig nach GB in die dortige Betriebstätte entsendet. GB erhebt Lohnsteuer (laufende Einbehaltung und Abfuhr durch den ö Arbeitgeber). Das DBA Ö-GB sieht die Anrechnungsmethode vor. Der Arbeitgeber berechnet im Schritt 1 ganz konventionell…
…7 leg. cit. auch für die Entrichtung (nicht für die Richtigkeit) einer selbst berechneten Steuer. Die Einzahlung erfolgt auf ein auf den Namen des Vertreters lautendes Sammelkonto, das für unterschiedliche Abgabepflichtige ieS bzw. Primärschuldner der Schenkungssteuer besteht. Diese zusammengefasste Verbuchung der Gebarung ist im Hinblick…
…1988 ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner. Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine besondere Erhebungsform (im Abzugsweg) der Einkommensteuer des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer (§ 82 EStG 1988). Verjährungsverlängerungshandlungen im Sinn des § 209 Abs…
…und Betriebsphase hat die Auftraggeberin bis zum Ende der Vertragslaufzeit regelmäßig "Verfügbarkeitsentgelte" zu leisten, die neben der Abdeckung der laufenden Betriebs- und Erhaltungskosten auch die bis zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe noch nicht bezahlten, von der Projekt-GmbH vorfinanzierten Investitionskosten abgelten sollen und - damit zusammenhängend - eine…
…B, C, ...) an der Fa. X GmbH als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung nehmen sie dort bis 2007 an den laufenden Verlusten teil, die auf die Beteiligten im Wege des § 188 BAO verteilt werden. Zum Stichtag 30. November 2007 werden alle stillen…
…usw., für frühere unselbständige Arbeit" dem Ansässigkeitsstaat zu. Das Abkommen unterscheidet hiebei nicht danach, ob diese Ruhegehälter laufend ausgezahlt oder durch eine Einmalzahlung abgefunden werden. Sollte auf Schweizer Seite in Abrede gestellt werden, dass eine Pensionsabfindung vor Eintritt des Pensionsalters von Art. 18 des Abkommens…
…der Arbeitnehmer in Österreich tätig. Die jeweils für die Tätigkeit in Italien bzw. in Österreich erhaltenen Bezüge (Gesamtbezug laufend 12.125,00 Euro - der monatliche Bruttobezug bleibt während der Auslandstätigkeit unverändert; für die Auslandstätigkeit wird eine Prämie in Höhe von 2.000,00 Euro ausbezahlt…