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BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…21.1.2004, 2001/16/0479, 0480). Dies gilt auch für Verschulden von Organen juristischer Personen (VwGH 8.10.1990, 90/15/0134). Das Verschulden von Kanzleiangestellten berufsmäßiger Parteienvertreter steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (vgl. zB VwGH 10.9.1998, 98/15/0130). Maßgebend ist…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…74; VwGH 25.1.1980, 3411/79), doch kann einem Abgabepflichtigen, der zutreffend der erlassmäßigen Zufristung vertraut, kein Verschulden an einer derartigen Fristversäumnis angelastet werden (VwGH 25.1.1980, 3411/79). 2. Abgabenerklärungen Abgabenerklärungen sind beispielsweise in folgenden Abgabenvorschriften vorgesehen: § 42 EStG 1988, § 21 Abs…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…möchte den Akt an das (seiner Ansicht nach) zuständige Finanzamt in Wien abtreten. Das Wiener Finanzamt übernimmt den Akt nicht, weil es der Meinung ist, dass am Großgrünmarkt kein ordentlicher Firmensitz sein kann. 4.3. Frage Welches Finanzamt ist für die GmbH zuständig? 4.4…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…zur Rechtskraft des über ihn absprechenden Bescheides zurückgenommen werden. Ein Verzicht auf die Stellung eines Antrages auf Aufhebung ist gesetzlich nicht vorgesehen; er ist daher unzulässig und ohne rechtliche Wirkungen. Der Antrag setzt (ebenso wie eine Berufung) keine "Beschwer" der Partei voraus. Mangelnde Beschwer bzw…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…Frist verlängerbar oder wie zB beim Vorsteuererstattungsverfahren nicht verlängerbar ist, ist für die Wiedereinsetzung bedeutungslos. Auch ein Rechtsirrtum bzw. die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist (vgl. Erlass des BMF…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…Katastrophenereignis enden würde. Antrag auf Verlängerung einer Beschwerdefrist. Abgabepflichtige, die eine Frist oder eine mündliche Verhandlung bereits versäumt haben, können einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn die Naturkatastrophe ursächlich für die Versäumung war. 2. Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen 2.1…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Dies gilt gleichermaßen, wenn ein Haftungsbescheid (§ 202 BAO) der Bescheid über den Abgabenanspruch ist. Wurde kein Bescheid über den Abgabenanspruch erlassen, so kann der Haftungspflichtige die Höhe des Abgabenanspruches in der Bescheidbeschwerde gegen den Haftungsbescheid anfechten (zB VwGH 27.1.2010, 2009/16/0309). Auch…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

… 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955) genügt der einseitige Bereicherungswille des Zuwendenden (zB VwGH 16.12.1999, 98/16/0403). Der Bereicherungswille muss kein unbedingter sein. Es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht oder in Kauf nimmt (zB VwGH 27.05…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…festzusetzen, als ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er vom zugrundeliegenden Anbringen (zB Abgabenerklärung) abweicht oder als ein Bescheid angefochten wird, dem kein Anbringen zugrunde liegt (zB bei amtswegiger Erlassung eines Haftungsbescheides); als für denselben Zeitraum nicht zugleich Anspruchszinsen (§ 205 BAO) oder Umsatzsteuerzinsen …

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…des Bundes ergeben sich aus dem BiBuG 2014. In Abgabenstrafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz - FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958, steht ihnen kein Vertretungsrecht zu (§ 77 Abs. 1 FinStrG). 2. Berechtigungsumfang der einzelnen Bilanzbuchhaltungsberufe 2.1. Bilanzbuchhalter Die Vertretungsbefugnisse der Bilanzbuchhalter ergeben sich aus § 2 BiBuG 2014…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…Sie ist weiters nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. 1.5.4. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO (unterlassene Selbstberechnung) Die Festsetzung kann erfolgen, wenn kein selbst berechneter Betrag bekanntgegeben wurde…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…der Ablauf der Jahresfrist steht einer Berichtigung nicht entgegen, wenn der Antrag vor Fristablauf eingebracht ist. Die genannten Antragsfristen sind nicht erstreckbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumnis einer Antragsfrist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Zu diesen Fristen siehe ergänzend…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…2 BAO, wonach von der Abgabenbehörde festgesetzte Fristen verlängert werden können. Ein Antrag auf Fristerstreckung hat keine den Fristlauf hemmende Wirkung (zB VwGH 10.3.1994, 93/15/0092). Über Fristverlängerungsanträge ist mit Bescheid abzusprechen. In Betracht kommt insbesondere die Bewilligung der Fristverlängerung sowie die…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…auch für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) entscheidungserheblich sein. Wer beispielsweise die Berufungsfrist nur deshalb versäumt, weil er wegen einer Erlassaussage die Geltendmachung abgabenrechtlich bedeutsamer Umstände nicht für aussichtsreich hält, den trifft in der Regel kein Verschulden (zumindest kein über einen minderen…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…ab 1. Juli 2010 wird das Finanzamt X zuständig. Der Abgabepflichtige erhält keine Mitteilung über die Änderung der örtlichen Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde und wird von dieser Änderung der örtlichen Zuständigkeit nicht in Kenntnis gesetzt. 3.2. Fragestellung Bei welchem Finanzamt können Anbringen eingebracht werden?…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger unrechtmäßig war. In diesem Fall darf für den gleichen Zeitraum ohne Vorliegen eines Titels zur Durchbrechung der Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in…