…3 lit. a BAO zufolge sind von Amts wegen ergehende Aufhebungsbescheide stets zu begründen. Die Begründung hat vor allem das Vorliegen der Aufhebungsvoraussetzungen (insbesondere die Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes) und die für die Ermessensübung relevanten Umstände des Einzelfalles darzulegen. 7.2 (Ersatzlose) Aufhebung Nach § 299 Abs…
…allenfalls Aufhebungen des betroffenen Bescheides). 5. Ermessen Die Abänderung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde unabhängig davon, ob sie auf Antrag der Partei oder von Amts wegen erfolgt, ob sie sich zu Gunsten oder zum Nachteil der Partei auswirkt. Außer bei Geringfügigkeit der Auswirkungen wird bei…
…BAO, (ersatzlose) Aufhebungen gemäß § 299 Abs. 1 BAO, Berichtigungen gemäß § 16 Abs. 3 BewG 1955. 2.4.2. Voraussetzungen des § 261 Abs. 2 BAO Einen gegen einen Sachbescheid nach § 299 Abs. 2 BAO oder nach § 307 Abs. 1 BAO gerichtete Bescheidbeschwerde ist als gegenstandslos zu…
…der Jahresfrist gestellt wurde. Diese Frist gilt unabhängig von einer eventuell bereits eingetretenen Verjährung. Der gegenständliche Antrag wurde daher rechtzeitig gestellt. Gemäß § 209a Abs. 2 BAO steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn ein Antrag auf Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 Abs…
…BAO) von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassene Bescheide. Bei Übergang der Zuständigkeit (zB durch Delegierungsbescheid gemäß § 71 BAO oder infolge Kenntniserlangung nach § 73 BAO) geht auch die Zuständigkeit für auf § 295 BAO gestützte Maßnahmen auf die neu zuständige Abgabenbehörde erster Instanz über. Änderungen (Aufhebungen) gemäß…
…im Weg einer Berufungsvorentscheidung (§ 276 Abs. 1 BAO) oder eines anderen Verfahrenstitels (sonstige Rechtsschutzmaßnahme im Sinn des BAO-Abschnitts 7.B.) zur Abänderung oder Aufhebung von Bescheiden ergehen, wenn diese "andere Maßnahme" auf einem Parteiantrag (Anbringen zur Geltendmachung eines Parteirechts im Sinn des § 85 Abs…
…tritt hinzu und bildet mit dem berichtigten Bescheid eine Einheit (zB VwGH 19.03.2003, 2002/16/0190; VwGH 20.03.2006, 2002/17/0023). 5.2. Aufhebung gemäß § 293 BAO Maßnahmen nach § 293 BAO können auch zur (ersatzlosen) Aufhebung des zu berichtigenden Bescheides führen…
… 16 Abs. 3 BewG 1955 zulässig sein. 3.10. Folgen für Nebenansprüche Ist Bemessungsgrundlage für den Verspätungszuschlag die im angefochtenen Abgabenbescheid festgesetzte Stammabgabe, so hat die (ersatzlose) Aufhebung des betreffenden Bescheides zur Folge, dass der Verspätungszuschlagsbescheid gemäß § 295 Abs. 3 BAO aufzuheben ist. Wird diese…
…299 Abs. 1 BAO ersatzlos aufgehoben werden. Der aus der Aufhebung des rechtswidrig erlassenen zweiten Gutschriftsbescheides wegen der zwischenzeitlich durchgeführten zweiten Auszahlung gebarungsmäßig entstehende Abgabenrückstand ist innerhalb der Monatsfrist (Nachfrist) gemäß § 210 Abs. 2 BAO zu entrichten. 19. Mutwillensstrafe Vorliegen von Mutwillen 19.1. Bezughabende…
…werden. 7.2. Erbschaften mit Auslandsbezug Seit 17.8.2015 erfolgen erbrechtliche Erwerbe bei Erbschaften mit Auslandsbezug nach dem von der EU-Erbrechtsverordnung berufenen Recht. Der in § 28 Abs. 2 IPRG bisher geltende Vorbehalt der Einantwortung trotz Anwendung fremden Rechts ist ersatzlos entfallen. Bei Anwendung…
…In der getrennten Bescheidansicht (DIBE) von Aufhebungsbescheid/Sachbescheid wird jeweils der zusammengeführte Bescheid angezeigt. Für die JVP gelten die gleichen Abläufe. FABIAN regelt die Reihenfolge Aufhebungs- und Sachbescheid automatisch. Wurden zu einem Fall an einem Tag mehrere Bescheide erstellt, werden vorrangig die Aufhebungs- und Wiederaufnahmebescheide…
…0280/2-IV/2/79, AÖF 1980/68, betreffend Behandlung unfrankierter oder ungenügend frankierter Briefsendungen an Finanzbehörden ist inhaltlich überholt und in der Praxis nicht mehr von Relevanz und daher aufzuheben. (4) Der Erlass des BMF vom 17. Mai 1994, Z 05 1501/1-IV…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
…Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) durch…
…von Änderungen der innerstaatlichen Rechtslage in Österreich überholt und daher aufzuheben. Die Erlässe werden mit Wirkung ab der Unterzeichnung der o.g. Konsultationsvereinbarung zur Frage der Anwendbarkeit bestehender Konsultationen und anderer abgestimmter Auslegungsfragen aufgehoben. Sie können allerdings in begründeten Fällen auf zum Zeitpunkt der Aufhebung…
…12.1990, Z 04 0101/96-IV/4/90, AÖFV Nr. 49/1991 (Anrechnung ausländischer Steuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen und § 48 BAO-Bescheiden; Anrechnungshöchstbetrag) ist aufgrund aktuellerer Aussagen und Beispiele zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags in EStR 2000 Rz 7583, KStR 2013 Rz 1246, Punkt 2…
…W/10, in gleichgelagerter Sache den Haftungsbescheid aufgehoben und die Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Das Finanzamt kann unter diesen Umständen (Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz) den unter Anschluss von Bescheidkopien zu vervollständigenden Haftungsbescheid neuerlich erlassen. Auch allfälligen sonstigen, im…
…erforderlich erweisen, hätte dies im Zeitraum des abkommenslosen Zustands ohne Berücksichtigung des Erbschaftssteuerabkommens zu erfolgen. Das Bundesministerium für Finanzen sieht in diesen Fällen keinen Grund für die Erlassung eines auf § 48 BAO gestützten Bescheides zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember 2007
…die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Die Vorläufigkeit ist Spruchbestandteil, eine Bescheidaufhebung ist zulässig. 17. Abänderungen von Erkenntnissen des BFG 17.1. Bezughabende Normen §§ 279 und…
Der Erlass des BMF vom 17. Februar 1999, 04 1482/13-IV/4/99, AÖF Nr. 62/1999, wird aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 14. Juni 2023