…den Barbewegungen, sowie die diesbezüglichen Ausnahmebestimmungen sind der Barbewegungsverordnung und dem Durchführungserlass (mit Beispielen) vom 27.12.2006, BMF-010102/0004-IV/2/2006, zu entnehmen. Mit diesem ergänzenden Ausführungen zum Durchführungserlass sollen im Wesentlichen allfällige in diesem Zusammenhang auftretende Zweifelsfragen geklärt werden. 2. Branchenpauschalierungen - §…
…Sie orientieren sich grundsätzlich am Musterabkommen der OECD (Art. 25), weshalb alle Ausführungen betreffend DBA mit Hinweis auf das OECD-Musterabkommen 2017 (im Folgenden OECD-MA) erfolgen, außer es wird explizit anders gekennzeichnet. Eine Übersicht des österreichischen DBA-Netzwerks sowie die zugehörigen Abkommenstexte können unter…
…den Beginn der Registrierkassenpflicht wird in diesem neuen Erlass Rechnung getragen. So wurden im Abschnitt 7. die Sanktionen mangels einfachgesetzlicher Regelungen und Zeitablauf die Ausführungen zur Sanktionslosigkeit in der Übergangsphase gestrichen. Zudem finden aus neuen Sachverhaltsvarianten gewonnene Erkenntnisse Berücksichtigung. Im Rahmen des EU-AbgÄG, BGBl…
…ändert nichts daran, dass er von seinem Erbrecht Gebrauch gemacht hat. Somit ist dem Erbschaftsverkäufer (Erbe A) die Erbschaftssteuer entsprechend seiner Quote vorzuschreiben. Ergänzende Bemerkungen: Erfolgt der Erbschaftskauf ohne Errichtung eines Inventars, stellt der Erwerb für den Käufer einen Hoffnungskauf dar und unterliegt hinsichtlich der…
…ist sein Wohnsitz im Ausland, wenn dort die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden. Mangels Steuerbarkeit der Leistungen in Österreich erübrigen sich weitere Ausführungen zu allfälligen Steuerbefreiungen. Zu Variante f) Ein angemieteter Lagerraum, der als solcher genutzt wird, ist keine feste Niederlassung im…
…aus, das seinen Sitz nicht im Bereich des Träger-FA hat? Lösung Im Anwendungsbereich des AVOG 1974 bestimmt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuständigkeit bei der Besteuerung von Körperschaften in einer Unternehmensgruppe sowie ergänzende Regelungen zum Übergang der sachlichen Zuständigkeit, BGBl. II…
…käme auch ein Hinweis (im Adressfeld) auf ihre Nennung in einer Beilage des Feststellungsbescheides oder auf ihre namentliche Bezeichnung im Spruchteil über die Aufteilung der Einkünfte in Betracht. Zur unechten stillen Gesellschaft siehe ergänzend Abschnitt 6 und 8 der Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung (Salzburger Steuerdialoge 2006…
…der dadurch entstandenen Zweifel, inwieweit dieser Erlass überhaupt noch Anwendung findet, wird dieser Erlass außer Kraft gesetzt und durch die nachstehenden Ausführungen ersetzt. Ergänzend wird auf die Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG…
…Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise betreffend die Bevorratung von Donauschiffen im grenzüberschreitenden Verkehr werden nachfolgende Verfahrensdetails festgelegt. Die Ausführungen dieses Erlasses sind in Kombination mit den Regelungen der Findok-Arbeitsrichtlinie ZK-2630 anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch für Bordverkäufe von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Mit 1.7.2020…
…Fragestellung 1. Können die beiden oben dargestellten Vermögensübertragungen nach der jeweils gewählten rechtsgeschäftlichen Gestaltung beurteilt werden oder müssen - ggf. nach ergänzenden Sachverhaltsermittlungen - amtswegig die Grundsätze des Umgründungssteuerrechtes zur Anwendung kommen? 2. Sind in den beiden Fällen die Rechtsfolgen einer "verunglückten" Umgründung (wegen Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen…
…der Verwendung von Ersatzwaren nicht zulässig. Entsteht im Rahmen des Verfahrens jedoch keine Zollschuld oder kann durch Maßnahmen der buchmäßigen Trennung und ggf. ergänzenden Bewilligungsauflagen bei Verwendung von Ersatzwaren oder bei gemeinsamer Lagerung von Unionswaren und Nicht-Unionswaren, die einer der im Art. 169 Abs…
…auf die Ausführungen zur Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 (EStR 2000 Rz 6651, 7371 und 7373) hingewiesen, die auch für Zwecke der Befreiung von der Grunderwerbsteuer sinngemäß anzuwenden sind. Ergänzend wird Folgendes festgehalten: Für die Annahme einer nachweisbar unmittelbar drohenden Enteignung…
…innerhalb von drei Monaten ab ihrem Einlangen dem Verwaltungsgericht vorlegt. Das Antragsrecht kann nur in der Bescheidbeschwerde selbst, nicht aber in einer nachträglich ergänzenden Eingabe ausgeübt werden. Aus dem Antrag ergibt sich kein Rechtsanspruch auf Unterbleiben der Beschwerdevorentscheidung bzw. auf Vorlage innerhalb der drei Monate…
…den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid eingebracht wurde, als gegen den Jahresbescheid - gegen den ohnehin auch berufen wurde - gerichtet galt und grundsätzlich nicht ein zweites Mal eingebracht hätte werden müssen. Die gegen den Jahresbescheid eingebrachte (zweite) Berufung ist als ergänzender Schriftsatz zur Erstberufung anzusehen (vgl. VwGH 25.06.2008…
…somit als in Österreich ansässig anzusehen sein. Hinsichtlich der Folgen iZm der Besteuerung der Sozialversicherungspension wäre auf die Ausführungen zur Variante 1 zu verweisen. Gelangt man jedoch im Rahmen der Prüfung der Tie-Breaker-Regelung zu dem Ergebnis, dass die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Thailand belegen…
…begründen. Ebenso wie bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Entscheidungserheblichkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel nach den im Zeitpunkt der Entscheidung bestehenden Verhältnissen zu beurteilen. Zu § 303 BAO siehe ergänzend den Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006…
… 26 Abs. 1 BAO). Man kann gleichzeitig mehrere Wohnsitze haben (zB VwGH 03.07.2003, 99/15/0104). Siehe ergänzend EStR 2000 Rz 21 und Rz 22. Die Zweitwohnsitzverordnung (BGBl. II Nr. 528/2003) gilt lediglich für die Frage der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Aus ihr ergibt…
…vor Fristablauf eingebracht ist. Die genannten Antragsfristen sind nicht erstreckbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumnis einer Antragsfrist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Zu diesen Fristen siehe ergänzend Abschnitt 6. 3.4. Erledigung der Anträge Berichtigungsanträge unterliegen der Entscheidungspflicht (vgl…
…Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Zur Wiedereinsetzung bei Versäumung von Zahlungsfristen siehe ergänzend…
…ergangene Findok-Information vom 4. November 2009, SZK-010219/0269-USt/2009, die eine Besteuerung von Lieferungen bzw. die Einfuhr von Fotobüchern mit dem ermäßigten Steuersatz vorsieht, nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Anpassung der UStR 2000 Rz 1173a an die in dieser Information dargelegten Ausführungen…