…nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus eigener Fechsung sowie selbstgebrannte geistige Getränke entgeltlich auszuschenken (Buschenschank, "Heuriger"). Der Buschenschenker hat gemäß § 8 NÖ Buschenschankgesetz die Ausübung des Buschenschankes spätestens zwei Wochen vor Beginn des Ausschankes bei…
…825/1992 idF BGBl. I Nr. 142/2004 namentlich angeführten Tochter- und Enkelgesellschaften als ein Unternehmen (ÖBB-Gesellschaften); diese Gesellschaften werden im Bereich der Kommunalsteuer als einheitliches Unternehmen behandelt. Die Befreiung des § 8 Z 1 KommStG 1993 erstreckt sich nicht nur auf den Bahn- und…
…§ 154 f AußStrG genau bestimmt sein), so kann der Berechtigte (als Einzelrechtsnachfolger) im eigenen Namen einen Rückzahlungsantrag stellen (ihm ist das im Überlassungsbeschluss ausgewiesene Abgabenguthaben auszuzahlen). Eine Rückzahlung kann ausschließlich derjenige beantragen, dem im Überlassungsbeschluss des Bezirksgerichtes das betreffende Guthaben auf dem Abgabenkonto überlassen wurde…
…durch Gesetz oder behördliche Anordnung bestimmt ist. In allen anderen Fällen kann sich der Abgabepflichtige durch eine voll handlungsfähige Person vertreten lassen. Vertreter ist, wer eine Erklärung im Namen eines anderen abgibt oder entgegennimmt, während die Rechtsfolgen in der Person des anderen (des Vertretenen) eintreten…
…Unternehmen Garantiefähige Unternehmen können natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland sein, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Unternehmen betreiben. Unternehmen bei denen der Sitz der Muttergesellschaft in einem auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und…
…Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Österreich ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betrieben oder ein verkammerter oder nicht verkammerter Freier Beruf selbstständig ausgeübt. b.Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen eine Kennzahl des…
…ASVG. Nachfolgende Punkte sind kumulativ zu erfüllen: a.Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Österreich ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betrieben oder ein verkammerter oder nicht verkammerter Freier Beruf selbstständig ausgeübt. b…
… 4 Abs. 4 ASVG. Nachfolgende Punkte sind kumulativ zu erfüllen: a.Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Österreich ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betrieben oder ein verkammerter oder nicht verkammerter Freier Beruf selbstständig ausgeübt. In Bezug auf Anträge…
… 48 Abs. 5 BAO zügig prüfen zu können, hat der Antrag zumindest folgende Bestandteile zu beinhalten: Name und Steuernummer des Abgabepflichtigen Sachverhaltsdarstellung inklusive eigener rechtlicher Würdigung, Angaben inklusive geeigneter Dokumentation (zB übersetzte Steuerbescheide, Nachweis der Steuerzahlung) über die bereits eingetretene, juristische Doppelbesteuerung, Darlegung der Erforderlichkeit…
…Hauptzweckes können nur solche betrachtet werden, die dessen Erfüllung unmittelbar dienen. Dazu gehört auch die Ausbildung von eigenem Personal für den Einsatz im wesentlichen Tätigkeitsbereich (zB für Behindertenpflege oder Katastropheneinsätze usw.). Daneben kann auch das Personal anderer mildtätiger Organisationen in die Ausbildung einbezogen werden. Tätigkeiten…
…Bei der Einzelfallprüfung ist darauf abzustellen, ob der Steuerberater im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig wird. Die Konzeption einer meldepflichtigen Gestaltung umfasst insbesondere die Schaffung, Entwicklung oder Ausformung einer meldepflichtigen Gestaltung und kann einen oder mehrere…
…in Bescheidform ergeht und daher nicht kostenpflichtig ist. 2.3. Sachverhalt 2 Im Zusammenhang mit einem Umgründungsvorgang wird von einer Steuerberatungskanzlei im Namen von drei Unternehmen in verschiedenen Finanzamts-Bereichen mit einem einzigen Schriftsatz ein Auskunftsbescheid beantragt. Es sind drei Bescheide auszufertigen. 2.3.1…
…daher für die Dauer der Wirksamkeit der Vereinbarung auch die Regelung der UStR 2000 Rz 2883 für die Einräumung von Leitungsdienstbarkeiten auf den zur Nutzung überlassenen Grundstücken nicht anwenden (keine Nutzung für eigene land- und forstwirtschaftliche Zwecke). b) Es kommt tatsächlich zur dauerhaften Überlassung bzw…
… 19 Abs. 1 UStG 1994. Der Weiterverkauf (im eigenen Namen) in Österreich stellt wieder eine Telekommunikationsdienstleistung dar und unterliegt dem Normalsteuersatz. Der Nominalwert von 10 € gibt die Höhe des Gesprächsguthabens an. § 3a UStG 1994 (Rz 586, 629 UStR 2000) Telekommunikation - Mehrwertdienste Ein inländischer Unternehmer…
…und nach der Therapie selbständig Untersuchungen durchgeführt, welche jedoch nicht in eigenem Namen sondern für die KEG abgerechnet werden und bisher umsatzsteuerfrei belassen wurden. Wurden die ärztlichen Untersuchungen bisher zu Recht steuerfrei belassen oder sind diese unter Berücksichtigung des § 22 EStG 1988 dem ermäßigten Steuersatz…
…einen durchlaufenden Posten. Dieser muss nicht solistisch in der eigenen Registrierkasse erfasst werden. Ein Landwirt verkauft in seinem Bauernladen nicht nur eigene Waren, sondern auch Waren anderer Landwirte. Soweit der Verkauf im fremden Namen und auf fremde Rechnung dem Käufer ausdrücklich offengelegt wird, handelt es…
…Die österreichische Finanzverwaltung geht davon aus, dass es sich bei den Sonderklassegebühren, soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt. 3.Sofern eine feste Einrichtung in Österreich fehlt, steht sowohl nach Artikel 15 Absatz 6…
…mit den Apps erzielten Erlöse an Ö und behält 30% ein. Wer erbringt dem Endkunden gegenüber die Leistung? Wie sind die verschiedenen Leistungsbeziehungen umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen? 2.4. Lösung Leistungen sind demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt (vgl. Melhardt/Tumpel, UStG, § 1 Anm…
… 3 Abs. 3 UStG 1994, UStR 2000 Rz 381 Vorliegen eines Kommissionsgeschäftes oder Lieferung und sonstige Leistung Das Vertriebsunternehmen A kauft Zeitschriften vom Verlag B an und beliefert im eigenen Namen die Einzelhändler. B gibt den Preis vor. Der Erlös vom Einzelhandel wird B ohne…
…Angestellte des Plattformbetreibers nicht für den Plattformbetreiber selbst, sondern in seinem eigenen Namen eine relevante Tätigkeit anbietet. Beispiel: Der mit dem Plattformbetreiber A verbundene Rechtsträger B bietet den Verkauf von Waren auf der Plattform von A an. Wird die Tätigkeit gegen Vergütung ausgeführt und liegen…