…381: Der Kommissionär wird im eigenen Namen und für fremde Rechnung (nämlich des Kommittenten) tätig. Gemäß § 383 UGB kann das jede natürliche oder juristische Person (Personengesellschaft) sein, die es übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines Auftraggebers im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen…
…Aus diesen geht hervor (Punkt 4.; [...]), dass er selbst etwaige Subunternehmer zu beauftragen hat und auch selbst (in eigenem Namen) mit diesen abzurechnen hat. - § 3 des Vertrages legt den finanziellen Gesamtrahmen (maximal 2,5 Mio. S zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer) fest. Das heißt zusammengefasst, die Aufträge…
…eigener Name im Rechnungskopf jeweils unvollständig (***Sub 1 unvollständig*** statt ***Sub 1***), die UID-Nummer ist insoweit unrichtig, als sie eine Ziffer zu viel enthält. Der verwendete Firmenstempel spricht wiederum von einer ***Sub 1 abweichend***. Ähnliches gilt für die Rechnungen der ***Sub 4***, deren Name…
… 383 UGB. Kommissionär ist, wer es übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Diese Feststellung wurde auch vom FAG getroffen. Bei ***3*** liegen Verkaufskommissionen vor. "Bei einer Verkaufskommission bleibt der Kommittent grundsätzlich Eigentümer des…
…Ausführungen könne das später vorgelegte und anders lautende Schreiben von Herrn ***7***, der zum Zeitpunkt dieser Bestätigung, in der übrigens sein eigener Name zweimal falsch geschrieben ist, bereits abgemeldet und unbekannten Aufenthaltes war und das Schreiben von Herrn ***9***, dem Mieter der Wohnung in ***4***…
…Ausführungen könne das später vorgelegte und anders lautende Schreiben von Herrn XP, der zum Zeitpunkt dieser Bestätigung, in der übrigens sein eigener Name zweimal falsch geschrieben ist, bereits abgemeldet und unbekannten Aufenthaltes war und das Schreiben von Herrn YM, dem Mieter der Wohnung in Adresse1…
…Umständen des Einzelfalles (vgl. z.B. zulässige Parallelnutzung der Marke im Rahmen von Franchisesystemen). Doch wirkt ein Nutzungsvertrag nicht nur zwischen den Vertragspartnern, sondern "dinglich" gegen Dritte in dem Sinn, dass diese auch kraft eigener Namensrechte den Gebrauch nicht untersagen können. (vgl. § 1 (1), § 2…
…geltend gemachten Rechnungen der drei genannten angeblichen Subunternehmen stimmten hinsichtlich Betrag und Rechnungsdatum mit dieser Aufstellung überein. Betreffend die beiden weiteren angeblichen Subunternehmen ist festzuhalten: Auf den Rechnungen der V**** **** & **** GmbH ist deren eigener Name im Rechnungskopf jeweils unvollständig (es fehlen die Worte "****" und "technik")…
…ob ein Dienstverhältnis vorliege oder nicht, nicht herangezogen werden. Zudem sei ***Name*** trotz eigener Arbeitsmittel und freier Zeiteinteilung im Betrieb der beschwerdeführenden Partei eingegliedert gewesen, wie anhand des Internetauftritts ersichtlich gewesen sei. Weiters entspreche es der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass bei einfachen manuellen Tätigkeiten…
…für Freistunden auf den Plätzen sei anzumerken, dass diese mit dem Buffetbetrieb in keinster Verbindung stehen würden. Die Gattin habe diese Beträge einkassiert und mittels eigenem Beleg und eigener Geldbörse auf Name und Rechnung des Verpächters eingehoben. Die Ausführungen, dass sich die Geldbeträge miteinander vermischt…
…jedenfalls nicht richtig, dass nur in den "seltenen Fällen" Daten der Gäste vorhanden sind. In jedem Fall ist bei Auszahlung an den Gast (durch vorherige Benutzung der Kreditkarte) ein eigener Beleg mit Name, Wohnort und Unterschrift erstellt worden. Es ist völlig falsch, wenn die Damen…
…errichtet auf dieser Liegenschaft gemäß dem Baubescheid des Stadtmagistrates A vom 06.12.2001, Zahl 123 im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Reihenhausanlage mit sieben Reihenhäusern (Einfamilien- und Doppelhausanlage). Die Anlage ist noch nicht fertiggestellt. Die Käufer der einzelnen Einheiten dieser Anlage bilden…
…es sein, dass eine Person den Vertriebenenstatus hat und gleichzeitig in Österreich den Hauptwohnsitz gemeldet hat. In diesem Fall ist die Anwendung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung rechtens.) Sonderfälle - Eigener Gebrauch - Firmenfahrzeuge Im Sinne der Bestimmungen bedeutet: gehören das wirtschaftliche Eigentum wie Besitz, Leasing, Miete…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Frau A.B., Anschrift, über die Beschwerde vom 7. Juli 2025 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 3. Juli 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, St.Nr. ***1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Melanie Maier, den Richter Mag. Roland Wagner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. FH Oliver Bruckner und Mag. Ulrike Richter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Juni 2023 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Wieser in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LBG Kärnten Steuerberatung GmbH, Europastraße 8, Top EG, 9524 Villach, über die Beschwerde vom 8. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift:_A, über die Beschwerde vom 31. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2021, Steuernummer Zahl:_1, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 22. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. November 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Februar 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Steuernummer ***BF1StNr1*** über die Beschwerde vom 7. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 30. Juli 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: I. Die…