…überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig ist. (2)Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitgebereigenschaft im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen und bewirkt keine Änderung der Arbeitgebereigenschaft auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis gilt ferner nur für echte Fälle…
…inländischen Betriebsstätte eines Unternehmens zur Arbeitsleistung im Inland überlassen werden, insoweit beim Unternehmer, dem sie überlassen werden. Personen, die seitens einer Körperschaft öffentlichen Rechts dem Unternehmen zur Dienstleistung zugewiesen werden. Freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs. 4 ASVG (vollversicherte und geringfügig Beschäftigte) 2.1. Dienstverhältnis iSd …
…4a EStG 1988 nachzuversteuern, ist hinsichtlich der Nachversteuerung mit der zuletzt gewährten Sonderzahlung zu beginnen. Die SV-Dienstnehmeranteile werden ebenfalls im Zuge dieser Neuberechnung neu aufgeteilt. War von den Sonderzahlungen (teilweise) keine Sozialversicherung mehr abzuziehen, weil die Höchstbeitragsgrundlage schon von früheren sonstigen Bezügen (teilweise) ausgeschöpft…
…innergemeinschaftliche Lieferung, die aber im Sinne des zitierten VwGH-Erkenntnisses unecht steuerbefreit ist. Dies steht auch im Einklang mit der Judikatur des EuGH, nach der unechten Steuerbefreiungen der Vorrang vor echten Steuerbefreiungen einzuräumen ist (vgl. EuGH 07.12.2006, Rs C-240/05 , Eurodental ). Damit…
…nicht mehr ohne Weiteres entzogen oder verändert werden kann. Die Wohnung des Heimarbeiters kann, unabhängig davon, ob es sich um einen echten oder freien Dienstnehmer handelt, bei Einräumung eines gewissen Verfügungs- oder Nutzungsrechts für den Arbeitgeber eine Betriebsstätte bei diesem begründen (vgl. auch EAS 3392)…
…freier Dienstnehmer/innen) über der Geringfügigkeitsgrenze (Ausnahmen siehe unten) zu verstehen. Auch Lehrlinge und in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach dem BSVG hauptberuflich beschäftigte Familienangehörig fallen unter den Beschäftigtenbegriff. Zu den Beschäftigungen gehören auch geringfügige Beschäftigungen. Erforderlich ist aber, dass eine tatsächliche und echte…
…Abs. 1 UStG 1994 ausgeschlossen. Bedient sich ein Projektpartner zur Erstellung seines Teilprojektes Dritter (= "Subvergabe" von Teilleistungen), liegt jedenfalls ein Leistungsaustausch vor und sind die dafür getätigten Zahlungen nicht als echte Zuschüsse zu qualifizieren, auch wenn sie aus den erhaltenen EU-Zuschüssen finanziert werden. …
… 3a Abs. 1 Z 2 UStG 1994 zu beachten, dass bei Dienstnehmern des Unternehmers die anteiligen Personalkosten und bei Fremdleistungen die anteiligen Entgelte als Bemessungsgrundlage heranzuziehen sind, während Eigenleistungen des Unternehmers selbst außer Ansatz bleiben (siehe Rz 486 UStR 2000). Können die Fremdleistungen der Bearbeitung…
…wie Zahlungen an öffentliche Versorgungsbetriebe (§ 1 Abs. 3 Z 6 EU-AHG). Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 (BGBl. Nr. 267/1957 idaF) fallen als echte Steuern weder unter § 1 Abs. 3 Z 5 EU-AHG noch § 1 Abs. 3 Z 6 EU-AHG und sind…
…bestehen keine Bedenken, eine Vereinbarung (Mischschlüssel) der Bemessungsgrundlage aus der Relation befreiter (zB Familienfürsorge) und nicht befreiter (zB Schuldnerberatung) Agenden (Vereinsaufgaben), unternehmerischer (unechter Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträge, etwa auf Grund von Leistungsaustausch) und nicht unternehmerischer (echte Subventionen und Mitgliedsbeiträge) durchzuführen. 9. Steuersatz, Freibetrag und Freigrenze (§ 9…
…1 der Verordnung vorgesehenen Erklärungspflichten zu umgehen, wäre eine unmittelbare Steuerentlastung bei Auszahlung der Beträge an die Personengesellschaft ebenfalls nicht rechtmäßig. 2.4. Echter Künstler/Sportlerdurchgriff (26) In jenen Fällen, in denen Vergütungen, die an ausländische Unternehmen gezahlt und von diesen an Künstler weitergereicht werden…
…Rz 2967 UStR 2000) Ein Unternehmer veranstaltet alljährlich einen Betriebsausflug, an dem alle Mitarbeiter unentgeltlich teilnehmen können. Die Kosten in Höhe von 4.000 S pro Mitarbeiter sind angemessen und ertragsteuerlich voll abzugsfähig (vgl Rz 1500 EStR 2000) und bei den Dienstnehmern gemäß § 3 Abs…
…Zu niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen Abfuhrdifferenzen hinsichtlich Lohnabgaben Kalkulationsdifferenzen Beispiele für Umstände, die nicht auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Eine bloß abweichende, aber vertretbare Rechtsansicht (reine Rechtsfrage) Ein "echter" Sicherheitszuschlag (Eine notwendige Schätzung, auch eine "Globalschätzung", begründet in der Regel einen Verdacht) Eine bloß fahrlässige Nichtabfuhr von…
…nichtunternehmerischen (echten) Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträgen herstellt und dieser Prozentsatz aus unternehmerischen (unechten) Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträgen auf die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer umgelegt wird. Siehe auch Rz 30. 5.6.8. Finanzamt als Schiedsrichter Rz 98 Besteht zwischen Gemeinden Streit darüber, ob die auf einen Dienstnehmer…
…Land- und Forstwirtschaft). Ein echter Schadenersatz liegt daher grundsätzlich nicht vor. Die in Rede stehende sonstige Leistung ist mit der Einräumung von Grunddienstbarkeiten (wie zB im Zusammenhang mit der Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken für Sport- und Freizeiteinrichtungen) vergleichbar. Da derartige Leistungen weder mit…
…Person ("echter" Sportlerdurchgriff), nicht jedoch jener des Trägervereins (der dritten Person) zulässt, so ist der ausländische Sportverein kraft DBA von der inländischen Besteuerung ausgenommen. In diesem Fall lebt aber die Steuerpflicht der Sportler auf. Geht man davon aus, dass die Sportler Dienstnehmer des Sportvereins sind…
…Auftraggeber dem freien Dienstnehmer als Vergütung der bei ihm anfallenden Betriebsausgaben gewährt (vgl. VwGH 04.02.2009, 2008/15/0260 zum wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer). § 26 EStG 1988 bezieht sich ausschließlich auf nichtselbständige Einkünfte und kann daher bei Einkünften von freien Dienstnehmer nicht zur Anwendung…
Im Rahmen eines auf Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens gestützten Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet. 19. März 1992…