…festzuhalten, dass das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit für einen echten Dienstvertrag spricht, da die von der Bw vorgebrachten Argumente ein Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit nicht aufzeigen konnten. Ein arbeits- oder sozialversicherungsrechtliches Verständnis des freien Dienstnehmers als Maßstab bindet die Abgabenbehörde nicht. Das Beschäftigungsverhältnis…
…verpflichtet ist. Nach der zitierten Bestimmung sind sohin primär zwei Elemente entscheidend: Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Die für das Dienstverhältnis charakteristische Weisungsunterworfenheit ist durch weitgehende Unterordnung gekennzeichnet und führt zu einer weitreichenden Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Dienstnehmers (persönliche Weisungsgebundenheit). Für…
…Damen selbst verpflichtet waren, die Steuer zu entrichten und auch kein Dienstgeberbeitrag oder Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag durch die Bf abgeführt wurde. Das Finanzamt 12/13/14 Purkersdorf vertrat die Ansicht, dass es sich bei den Damen um echte Dienstnehmerinnen iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der GPLA Prüfung wurden bei der Berufungswerberin die Bezüge für die "Freien Dienstnehmer" dem Dienstgeberbeitrag unterworfen, da es sich nach Ansicht des Prüfers gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 um "Echte Dienstnehmer" handeln würde. Aufgrund dieser Feststellungen wurden am 20…
…und Dienstnehmereigenschaft von vornherein nur dann ausschließen, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung eine solche Nutzung zu erwarten ist. Beides trifft für den gegenständlichen Fall nicht zu. Abschließend ist festzuhalten, dass das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit für einen echten Dienstvertrag…
…dass die "freien Dienstnehmer" als echte Dienstnehmer zu beurteilen gewesen seien. Mit Schreiben vom 29.10.2013 wurde gegen die Bescheide über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2008 und 2009 (beide datiert 1.10.2013) rechtzeitig…
…einen prozentuellen Anteil an den Einnahmen, der Großteil (60 %) musste allerdings an die Bf abgeführt werden." Das Finanzamt betrachtete die Taxifahrer als echte Dienstnehmer und schrieb mit den hier angefochtenen Bescheiden vom 15.11.2018 Lohnsteuer 2015 - 2017 im Haftungsweg vor, weiters Dienstgeberbeitrag 2015 - 2017…
…aufgrund der unkonkreten Feststellung in der Niederschrift über die Schlussbesprechung nicht klar, weshalb hinsichtlich der freien Dienstnehmer von "echten" Dienstverhältnissen ausgegangen worden sei. Diesbezüglich seien keine näheren Erläuterungen erfolgt. In der Ergänzung der Berufung seien daher alle Merkmale des freien Dienstverhältnisses als erfüllt angesehen worden…
…9. März 2010 ist die Bw. dem Mängelbehebungsauftrag nachgekommen und hat die Berufungen wie folgt begründet: aus dem Prüfbericht sei nicht erkennbar, inwiefern es sich bei den für die Jahre 2003-2006 angenommenen Dienstnehmern um "echte Dienstnehmer" gemäß § 4 Abs. 2 ASVG handeln sollte bzw…
…explizit die dahingehenden Aussagen der Zeugin 1 und des Zeugen 2 im Wesentlichen bestätigt hat. Damit ist ihre Tätigkeit in Hinblick auf die Selbständigkeit so zu bewerten wie die der anderen vier Damen, die vom Bundesverwaltungsgericht als freie Dienstnehmerinnen und nicht als echte Dienstnehmerinnen gem. …
…Verhalten. Das Finanzamt hält in seiner BVE dementsprechend fest, dass es für die Arbeit auch keiner Weisungen bedarf. Tatsächlich seien aber die Montage- und Reparaturarbeiten so umfangreich, dass dafür sehr wohl Weisungen an echte Dienstnehmer nötig gewesen wären. Tatsächlich habe die Bf. aber weder Kontrollrechte…
…und damit ASVG-pflichtiger) freier Dienstvertrag liege nur dann vor, wenn ein gemäß § 49 ASVG beitragspflichtiges Entgelt bezogen werde. (Dies treffe im Übrigen nicht nur auf freie Dienstnehmer, sondern auch auf "echte" Dienstnehmer nach § 4 Abs. 2 ASVG zu, für die ebenfalls ein Entgelt iSd …
…als nicht selbständige Dienstnehmerin beschäftigt worden sei. Es würde eine Versicherungspflicht laut Niederschrift bestehen, die Höhe der Bemessungsgrundlage würde sich aus den vorgelegten Honorarnoten ergeben. Die belangte Behörde vertrat sohin die Ansicht, dass es sich bei der Kundenbetreuerin um eine echte Dienstnehmer handelte und setzte…
…Beurteilung nicht von Bedeutung. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht Am 17.10.2012 stellte der Bf Vorlageantrag ohne inhaltliche Begründung und Antrag auf Aussetzung der Einhebung. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehrige Österreichische Gesundheitskasse) hatte ihre Meinung, dass echte Dienstnehmereigenschaft vorliege, revidiert und dem Bf den Betrag gutgeschrieben…
…echte Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 u. 2 ASVG seien, weshalb die entsprechenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden seien. Demnach sei als Mindesterfordernis ein schriftlicher Dienstzettel auszustellen und seien die weiteren Vereinbarungen zum Dienstvertrag im Vornhinein schriftlich zu vereinbaren. Seit 1.8.2004 hätten auch freie Dienstnehmer…
…Nachforderung ihrer Ansicht nach nicht richtig sei. In Beantwortung dieses Vorhalts wurde durch die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin zunächst klargestellt, dass sich die Berufung gegen die Beurteilung der Telefonkontakter als echte Dienstnehmer richte, und dass sich seitens der Sozialversicherung, von der die Prüfung durchgeführt wurde…
…Magistrats ***Name Gebietskörperschaft*** vom 03. April 2013 führte die Bf. aus, dass der Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens von der von der Gebietskrankenkasse vorzunehmenden Einstufung der Beschäftigten (als freie Dienstnehmer oder als echte Dienstnehmer) abhängig wäre, weswegen die Bf. anrege, das Abgabenverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des…
…auch Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art an freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer einzubeziehen waren. Die Einstufung von (geringfügig) Beschäftigten als "echte" Dienstnehmer oder freie Dienstnehmer hätte daher auf die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der…
…er sich mit dem gegenständlichen Fall überhaupt nicht vergleichen lässt, es gibt keinerlei Berührungspunkte zumal im Sachverhalt des Erkenntnisses sich um echte Dienstnehmer handelte und der Beschwerdeführer offensichtlich im Nachhinein hier eine andere Rechtsbeziehung durchbringen wollte. Auch sind die Gründe der Abweisung der Beschwerde begründet…
…Expertin als echte Dienstnehmerinnen gem. § 47 EStG bzw. § 4 Abs. 2 ASVG erfolgt sei. Die übrigen Damen Fr. FDN1, Fr. FDN2, Fr. FDN3 wären zu freien Dienstnehmerinnen gem. § 4 Abs. 4 ASVG erklärt worden. Da die Dienstgeberbeitragspflicht für freie Dienstnehmer erst durch das BBG 2009…