…1 Z 1 lit. c ErbStG 1955). Nach dieser Bestimmung sind Schenkungen zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zweck der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Hierunter fällt auch das so…
…1 Z 7 GrEStG 1987 kommt nicht zur Anwendung, weil bei dieser Befreiungsbestimmung der Erwerb zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten oder eingetragenen Partner erfolgen muss. Dies ist bei einer Schenkung auf den Todesfall ausgeschlossen…
…m2) geschenkt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass hinsichtlich der erst zu errichtenden (oder fertigzustellenden) Wohnstätte die Benutzung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens jedoch innerhalb von acht Jahren nach vertraglicher Begründung des Miteigentums erfolgt. 2.4.2. "Anschreiben lassen…
…1987 - Grunderwerbsteuerbefreiung für die Ehewohnung bei Gütergemeinschaft unter Lebenden Sachverhalt: Ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von 100 m², das der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten dient, steht im Alleineigentum des Ehegatten. Die Ehegatten schließen einen notariellen Ehepakt Variante A mit Vereinbarung der Gütergemeinschaft unter…
…Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG 1955 betrifft Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten. 4.3.2 Erwerbe im Sinn des § 15 Abs…
…Außerdem von der Meldepflicht befreit sind folgende Zuwendungen, die schon nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 befreit waren: Zuwendungen zwischen Ehegatten zur Anschaffung/ Errichtung einer Wohnstätte (mit höchstens 150 m² Wohnfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses), Zuwendungen an bestimmte nahe Angehörige (zum Beispiel Ehegatten, Kinder…
…wäre Anzeigepflicht gegeben, da der Angehörigenbegriff nicht erfüllt und die Wertgrenze von 15.000 Euro überschritten wäre. Die Anzeigepflicht ist unabhängig von dem Bestehen eines dringenden oder sonstigen Wohnbedürfnisses. Lösung Variante: Wird das Geld zum Ankauf irgendeiner beliebigen Eigentumswohnung geschenkt, für die sich B noch…
…Vermietung) einsetzbaren Gebäuden einer Kapitalgesellschaft einerseits und deren Gebäuden, die schon ihrer Erscheinung nach (etwa besonders repräsentatives Gebäude oder speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestelltes Gebäude) für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sind, andererseits. Werden erstere Gebäude zwar dem Gesellschafter vermietet, aber…