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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…handelt es sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz im Inland, der die Voraussetzungen gemäß § 68 Abs. 1 oder Abs. 1a VAG 2016 erfüllt, den Betrieb der Vertragsversicherung zum Gegenstand hat und eine Konzession nur innerhalb des Bundesgebietes erhalten hat. Sparkassen: Sparkassen sind von…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…Der Kommunalsteuer (KommSt) unterliegen die Arbeitslöhne (Rz 55 ff), die jeweils in einem Kalendermonat (Rz 154 ff) an die Dienstnehmer (Rz 2 ff) einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte (Rz 38 ff) des Unternehmens (Rz 21 ff) gewährt worden sind. 2. Dienstnehmer iSd KommStG 1993 (…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

…Sub(Septo)kontos sein. 5. Für eine Sicherheitsleistung kommen nur inländische mündelsichere Wertpapiere in Betracht. Inländische Wertpapiere liegen vor, wenn sich der Sitz des Emittenten im Inland (Bundesgebiet) befindet. Mündelsicherheit ist gegeben, wenn die Wertpapiere gemäß § 230b ABGB zur Anlegung von Mündelgeld geeignet sind. 6…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…Für die Erhebung der Umsatzsteuer Dem Finanzamt Graz-Stadt obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen (…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…dieses Bundesgesetzes (Abs. 1 Z 5) ist der buschenschankmäßige Ausschank von Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost und von Trauben- und Obstsaft sowie von selbstgebrannten geistigen Getränken durch Besitzer von Wein- und Obstgärten, soweit es sich um deren eigene Erzeugnisse handelt, zu verstehen; im…

2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

…einer Verordnung gemäß § 62 Abs. 1 AsylG 2005 verwendet werden und über eine ukrainische Zulassung verfügen, aufgrund der ausbleibenden Begründung eines Hauptwohnsitzes der Verwender in Österreich grundsätzlich nicht als Kraftfahrzeuge mit dauerndem Standort in Österreich zu beurteilen. Daraus folgt, dass die Standortvermutung gemäß § 82 Abs…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…vgl. § 1 Abs. 2 EStG 1988). Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung verfügen, die sie offensichtlich längerfristig als solche nutzen (werden). Die Wohnung muss nicht der Hauptwohnsitz sein, sie muss aber den persönlichen Verhältnissen entsprechend zum Wohnen geeignet sein…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…von 5,5% und der sich aus der ErlWS-VO 2004 sich ergebenden Wahrscheinlichkeiten ist gemäß § 1 Abs. 1 BewG 1955 für den Bereich des gesamten bundesgesetzlich geregelten Abgabenrechts anzuwenden. Ausgenommen sind Sachverhalte, für welche die besonderen Abgabengesetze abweichende Bewertungsregelungen enthalten (VfGH 9.10.2002…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…dem Datum dauern darf, an dem der Fall einer zuständigen Behörde zum ersten Mal vollständig unterbreitet wurde. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem alle gem. Kapitel B.1.3.2. notwendigen Informationen vorliegen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die zuständigen Behörden diese Frist im Einvernehmen…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Kosten zur Gänze weiterverrechnet werden. Die Miete hat sich demnach aus den weiterverrechneten Anmietungskosten, 1,5% der Sanierungsaufwendungen im Sinne der UStR 2000 Rz 265 und den anfallenden Betriebskosten zusammen zu setzen. Allfällige Zuschüsse des Landes mindern die AfA-Bemessungsgrundlage nicht. § 2 Abs. 1 und …

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…sind in den nach Ertragsregionen gemäß Anlage 8 differenzierten Hektarsätzen in Anlage 1 berücksichtigt. 2.Bewirtschaftungsbedingungen und übrige Umstände im Wirtschaftswald-Hochwald: a)Die absolute Seehöhe des flächenmäßigen Schwerpunktes liegt nicht über 700 Meter. b)Die mittlere Bringungsentfernung bis zum öffentlichen Verkehrsnetz übersteigt einen Kilometer…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…der wirtschaftlichen Einheit des Eigentümers zu belassen. Im konkreten Fall kommt es daher zu keiner Änderung der Unterart des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens von landwirtschaftlichen auf forstwirtschaftlichen Betrieb. Hinsichtlich der zurückbehaltenen Baufläche mit Gebäuden und Hausplatz wäre zu prüfen, inwieweit die Wirtschaftgebäude und die Hofflächen…