… 236 Abs. 2 BAO). Das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen wird für die Übung des Ermessens bei sachlicher Unbilligkeit der Einhebung in der Regel nicht entscheidungserheblich sein. Die Abweisung eines Nachsichtsantrages zwecks "Sanktionierung" der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten kommt somit im Allgemeinen nicht in Betracht. 6…
…BAO und Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 212a Abs. 2 lit. a (Berufung erscheint wenig erfolgversprechend) oder lit. c BAO (einbringungsgefährdendes Verhalten des Haftungspflichtigen) - § 212a Abs. 2 lit. b BAO kommt bei einer Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht in Betracht - oder eines Zurückweisungsgrundes nach § 212a Abs…
…189/1996) grundsätzlich weiterhin anzuwenden. Bei Abschlüssen in Euro ist allerdings an Stelle der bisherigen Bewertung im Ausmaß einer Beteiligung von 100 Schilling am Nennkapital eine Bewertung für einen Anteil in Höhe von einem Euro am Nennkapital vorzunehmen. 1. Die Bewertung einer Beteiligung im Ausmaß…
…anderen Gesichtspunkten bei dieser Prüfung zu berücksichtigen (vgl. EuGH 26.9.1996, Rs C-230/94, Enkler). Auch das Verhalten des Leistenden, ob es zB von der Absicht der Unentgeltlichkeit, der Gefälligkeit, der familiären oder besonderen Nahebeziehung zum Kunden geprägt ist, ist für die Beurteilung…
… 24 Abs. 2 ABGB, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich entsprechend verhalten kann. Dies wird im Zweifel bei Volljährigen vermutet. Gesetzliche Vertreter iSd § 1034 Abs. 1 Z 2 und 3 ABGB: Bei Verlust…
…halten Vater 40% und Schwester 25%). In den Bilanzen werden seit 1998 Rückstellungen für Überstunden-Zeitausgleich für den Geschäftsführer ausgewiesen (Alle anderen Angestellten erhalten eine Überstundenpauschale). Nach 3 Jahren wird die Rückstellung für das betreffende Jahr aufgelöst. Es kam nie zu einer Überstundenbezahlung und auch…
…Möglichkeit dem Steuerpflichtigen selbst oder nur seinem Erben offen steht, da der Steuerpflichtige in letzterem Fall die Möglichkeit der Wohnungseigentumsbegründung durch den Erben in Kauf nimmt und sich solcherart das Verhalten des Erben zurechnen lassen muss. Es liegt daher im gegenständlichen Fall für sämtliche Miteigentümer…
…Aufspaltung in zwei Veranlagungszeiträume, finden im geltenden Recht keine Deckung und würden im Hinblick auf die Progressionsproblematik (Einkommensteuertarif) zu keinem sachgerechten Ergebnis führen. Die Progressionsproblematik wird dadurch vermieden, dass die Gesamtjahressteuerschuld aliquot nach dem Verhältnis der Bemessungsgrundlage für Konkurs- bzw. Insolvenzforderungen (Einnahmen, die vor der…
…nachträglich, dass ein weiterer Teilbeitrag uneinbringlich geworden ist, so kann ein weiterer (diesen neuen Betrag umfassender) Haftungsbescheid erlassen werden. Dies setzt keine Abänderung des bisherigen Haftungsbescheides voraus. Gesetzwidrig ist eine Haftungsinanspruchnahme, die den gesamten offenen Abgabenbetrag umfasst, obwohl nur ein Teil objektiv uneinbringlich ist (vgl…
…nach § 99 EStG 1988 dem Gesetz fremd ist. Zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sind daher ab 1. Juli 2014 bisherige pauschale Abzugssteuermodelle nicht mehr anzuwenden. Die Steuererhebung hat nunmehr grundsätzlich nach den im jeweiligen Fall vorliegenden tatsächlichen Verhältnissen zu erfolgen. Danach ist zu beurteilen…
…des bisherigen Gesellschafters nutzbar zu machen. Mit Oktober 2008 ist deshalb die Identität des Steuerpflichtigen nicht mehr gegeben und es liegt ein Mantelkauf iSd § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 vor. Lösung zu den Varianten 1 und 2: Maßgeblich ist das Gesamtbild der Verhältnisse…
…70/2014, wurde in Umsetzung der bisherigen verfassungsrechtlichen Judikatur die Organisationsstruktur der Tiroler Gemeindegutsagrargemeinschaften neu geregelt. Die neu eingeführten umfassenden Einflussmöglichkeiten der substanzberechtigten Gemeinden mittels des neu eingerichteten Organs des Substanzverwalters ziehen auch ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich. Der Substanzverwalter wird durch den jeweiligen Gemeinderat der…
…März 2014, in der Fassung der Kundmachung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 30. Dezember 2014 wird wie folgt ergänzt. 1. Der bisherige § 3 erhält die Bezeichnung als Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt: "(2) Liegen auf Grund von Schäden durch höhere…
…allerdings nur hinsichtlich jener Größen die im Rahmen der Pauschalierungsbestimmungen nicht pauschal ermittelt werden[1]. Insoweit Branchenpauschalierungen Aufzeichnungserleichterungen festlegen, gelten diese grundsätzlich als lex specialis im Verhältnis zu den allgemeinen Aufzeichnungspflichten der BAO. 3. Losungsermittlung durch Rückrechnung (Kassasturz) bzw. Einzelaufzeichnungen Schon bisher bestand der Grundsatz…
…Zur Frage, wer im Fall eines Arbeitskräftegestellungsvertrages als Arbeitgeber im Sinne des Art. 15 Abs. 2 des im Verhältnis zur Slowakei anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens anzusehen ist, wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 22.5.2013, 2009/13/0031 , verwiesen. Darin geht der VwGH davon aus…
…unterliegt auch der gesamte Aufwand samt entsprechender Verzinsung für die "Nichtnutzungszeit". Die in den StiftR 2009 Rz 252 vorgesehene Berechnung nach der "Mittelwertmethode" stellt eine Vereinfachung dar, die nach bisheriger Verwaltungspraxis aus Vereinfachungsgründen für Luxusimmobilien generell angewendet werden konnte. Diese Sichtweise ist aber zu pauschal…
…ungeachtet des Besteuerungsdurchgriffes nach § 99 EStG 1988 und der Neuregelung in EStR 2000 Rz 104 - keines weiteren Entlastungsbegehrens durch den mit der persönlichen Planerstellung beauftragten Architekten. Die Zurechnungsvorschrift der Rz 104 entfaltet im Verhältnis zum Ausland vor allem dort Wirkung, wo es um Aktivitäten geht…
…Spendenempfänger nunmehr auf der Homepage des BMF und nicht mehr im AÖF zu erfolgen hat. Zu den bisherigen Spendenbegünstigungen siehe EStR 2000 Rz 1330 bis Rz 1349. Neben den Regelungen des § 4a EStG 1988 bleibt der Betriebsausgabenabzug von Spenden in Zusammenhang mit der Hilfestellung in…
…An wen soll in so einem Fall zugestellt werden? "Herrenlos" wird Grundbesitz dann, wenn der bisherige Eigentümer erbenlos verstorben ist, niemand als Legatar den Grundbesitz übernimmt und die Republik Österreich auf das gesetzliche Heimfallsrecht (§ 760 ABGB) verzichtet hat. In so einem Fall fehlt ein Rechtsträger…
…alle Berufsgruppen. b. Sonderfälle inkl. Heimarbeit (Home Office) 8. Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bei einem ganzjährig bestehenden Arbeits-Verhältnis das Ausmaß von 45 Tagen, entfällt somit für das gesamte Jahr die Grenzgängereigenschaft. Hierbei zählen Krankheits- oder Urlaubstage sowie Elternkarenz bzw. Elternzeit nicht als Tage…