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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

… 84 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig betreiben, ohne hiezu (berufsrechtlich) befugt zu sein. "Geschäftsmäßig" kann auch bereits eine erstmalige Vertretung wahrgenommen werden, wenn die Umstände dafür sprechen. Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit unter Vorlage…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…1996, 95/17/0384). Ein Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 4 BAO ist jedoch unzulässig, wenn sich ein berufsrechtlich hiezu befugter Bevollmächtigter auf die ihm erteilte Bevollmächtigung berufen könnte (vgl. zB VwGH 18.7.2001, 97/13/0179). Solche Befugnisse ergeben sich aus § 88 Abs. 9…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…1 iVm § 1 Z 1 bis 7 MTD-Gesetz , BGBl. Nr. 460/1992 [zB der physiotherapeutische Dienst]) als unter die Befreiung fallende Heilberufe anerkannt hat. Diese Berufe erfordern eine besondere berufsrechtliche Qualifikation (vgl. Ruppe, UStG³, § 6 Tz 417/3 und 417/8), wofür eine umfassende…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

… 84 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig betreiben, ohne hiezu (berufsrechtlich) befugt zu sein. "Geschäftsmäßig" kann auch bereits eine erstmalige Vertretung wahrgenommen werden, wenn die Umstände dafür sprechen. Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit unter Vorlage…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…physischen (natürlichen) Personen gesprochen werden (VwGH 10.01.1985, 83/05/0073). Ist die GmbH laut Anfrage nicht berufsrechtlich zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden befugt (wie dies etwa bei einer Wirtschaftstreuhand-GmbH der Fall wäre), kann ihr auch keine Zustellungsbevollmächtigung zur Empfangnahme von Schriftstücken einer…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…1987, 85/17/0096). Zufolge § 83 Abs. 1 BAO ("eigenberechtigte Personen") kommen grundsätzlich nur natürliche Personen als Bevollmächtigte in Betracht. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich insbesondere aus berufsrechtlichen Bestimmungen (wie zB § 66 WTBG, wonach zulässige Gesellschaftsformen für die Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes die OG, KG…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…274/2026). Hierbei stehen für jeden Bilanzbuchhaltungsberuf nur jene Funktionen zur Verfügung, die jeweils vom berufsrechtlich eingeräumten Berechtigungsumfang gedeckt sind. Da es nach dem BiBuG 2014 kein vollumfängliches Vertretungsrecht gibt, steht den Bilanzbuchhaltungsberufen die Verwendung der Funktion "Sonstige Anbringen und Anfragen" nicht zur Verfügung. 3…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…unterbleibt. Als börsennotiert gelten jedenfalls Rechtsträger, deren Anteile auf einem geregelten Markt gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 21 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) gehandelt werden. Angesichts der berufsrechtlichen und gesetzlichen Sorgfaltspflichten gemäß §…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter vertreten lassen, der sich der Abgabenbehörde gegenüber auf seine Vollmacht berufen kann. Die Vertretung durch nicht berufsmäßige Parteienvertreter ist sowohl durch die BAO als auch durch berufsrechtliche Vorschriften der steuerberatenden Berufe begrenzt: Nach § 84 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde Personen…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…Dienstleistungen verpflichten, und zwar für 1.einen Dienstgeber im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, seiner Gewerbeberechtigung, seiner berufsrechtlichen Befugnis (Unternehmen, Betrieb usw.) oder seines statutenmäßigen Wirkungsbereiches (Vereinsziel usw.), mit Ausnahme der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, 2.eine Gebietskörperschaft oder eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. die von…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…Wesentlichkeitsgrenze hinausgehendes Zurückbehalten von Teilen des Klientenstockes steht der Anwendung von Art. IV UmgrStG auf diesen Zusammenschluss auch dann entgegen, wenn berufsrechtliche Vorschriften eine solche Trennung gebieten. 1.4. Zurückbehaltung von Privatpatienten 1.4.1. Sachverhalt Der Arzt C betreut in seiner Ordination sowohl Kassen…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Vertragsentwurfes ohne Abschluss desselben. Ein strafbares Verhalten des Parteienvertreters nach § 49a FinStrG kommt jedoch nur in Betracht, wenn Vorsatz auf Umgehung der Anzeigepflicht seitens de Parteienvertreters vorgelegen ist. Die berufsrechtliche Geheimhaltungspflicht von Rechtsanwälten und Notaren ist der Anzeigverpflichtung des § 121 a Abs. 3 BAO hintanzustellen…