…das (seiner Ansicht nach) zuständige Finanzamt X in Wien abtreten. Das Finanzamt X in Wien bestreitet jedoch seine Zuständigkeit, da sich das Unternehmen in Liquidation befindet und somit eine Abtretung nicht mehr möglich sei. 5.3. Frage Kann eine Abtretung auch während der Liquidation erfolgen…
…Rechten verstanden. Bei der Art von Mängeln wird zwischen Formgebrechen, inhaltlichen Mängeln und Fehlen einer Unterschrift unterschieden. Formgebrechen sind solche Gestaltungen, die gesetzlich normierten Vorschriften widersprechen, wenn diese Vorschriften die formelle Behandlung eines Anbringens sicherstellen oder die Erledigung für die Behörde erleichtern oder überhaupt erst…
…von der sachlich und örtlich zuständigen Behörde zu erlassen. Die Zuständigkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen. Gemäß § 6 AVOG 2010 geht die Zuständigkeit in dem Zeitpunkt über, in dem eine andere Abgabenbehörde von den ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Die Bescheide sind von der…
…in den Verfahrensvorschriften anderes bestimmt ist - natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften gegenüber der Behörde, die die Zustellung zu verfügen hat, bestellt werden. Gemäß § 83 Abs. 1 BAO sind jedoch nur "eigenberechtigte Personen" (zustellungs-)vertretungsbefugt. Im Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung besteht somit (anders als im …
…zu erledigen. 5. Zuständigkeit - Wohnsitzfinanzamt 5.1. Bezughabende Norm § 20 AVOG 2010 5.2. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger mit aufrechtem Wohnsitz wird aufgrund eines Vergehens in einer Justizanstalt inhaftiert. Dies begründet einen gewöhnlichen Aufenthalt. 5.3. Frage Ergibt sich dadurch eine Änderung der Zuständigkeit? 5.4…
…entgegen § 97 BAO als E-Mail oder Fax erteilt. 3.2 Andere Amtshandlungen Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer allenfalls auch unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde ist vielmehr verpflichtet, von…
…Lösung Gemäß § 6 letzter Satz AVOG 2010 können Anbringen auch noch an die bisher zuständig gewesene Abgabenbehörde gerichtet werden, solange eine Verständigung des Finanzamtes an den Abgabepflichtigen betreffend den Übergang der Zuständigkeit noch nicht ergangen ist. § 6 AVOG 2010 betrifft allerdings nicht eine Zuständigkeitsänderung ex…
…so kommt die Subsidiarzuständigkeit gemäß § 25 Z 3 AVOG 2010 zum Tragen. Soweit über die örtliche Zuständigkeit der Abgabenbehörden nichts anderes bestimmt ist, richtet sich diese nach dem letzten Wohnsitz des Abgabepflichtigen. 11. Delegierungsbescheid einer unzuständigen Behörde 11.1. Sachverhalt Ein unzuständiges Finanzamt hat einen…
…in der Abgabenerklärung) übernimmt (zB VwGH 23.11.1977, 1070/77; VwGH 23.02.1989, 88/16/0220). Diesfalls kommt allenfalls § 293b BAO als Rechtsgrundlage für eine Berichtigung in Betracht. § 293 BAO dient zur Beseitigung des infolge bestimmter Fehlerquellen gegen den Willen der Behörde entstandenen…
…andere Informationen, die Rückschlüsse auf Identität oder Lebensumstände einer gefährdeten Person zulassen, von der Akteneinsicht ausgenommen werden (§ 51 Abs. 2 StPO iVm § 162 StPO). Im gerichtlichen Verfahren ist für die Anfertigung von Abschriften oder Kopien durch die Behörden ein Kostenersatz vorgesehen (§ 52 Abs. 1 StPO…
…der BAO geregelten Ermittlungsmöglichkeiten, wie etwa die Auskunftsverlangen nach § 143 BAO, die Durchführung einer Nachschau nach § 144 BAO oder die Vornahme eines Augenscheines nach § 182 BAO. Sowohl die Durchführung von Außenprüfungen, Nachschauen als auch Maßnahmen zur Einbringung (Abgabenvollstreckung) dürfen nur von Organen der zuständigen Behörde…
…der Offenbarung das Interesse an der Geheimhaltung überwiegt (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3, § 48a, Anm. 35). Letztlich kann aber in § 40 Abs. 3 FBG auch eine gesetzliche Verpflichtung im Sinne des § 48a Abs. 4 lit. b erster Fall BAO gesehen werden, welche die Behörde…
…Berufung bzw. mit Beschwerde beim VfGH und/oder VwGH). 7. Zuständigkeit Für das Mängelbehebungsverfahren ist jene Behörde zuständig, der die Erledigung der betreffenden Eingabe obliegt. Für Berufungen und für Vorlageanträge sind sowohl die Abgabenbehörde erster Instanz als auch jene der zweiten Instanz zuständig (vgl. § 282…
…0016). Bei widersprüchlichen Beweisergebnissen ist schlüssig darzulegen, aus welchen Erwägungen die Behörde ein Beweismittel dem anderen vorgezogen hat (vgl. zB VwGH 26.11.2003, 98/13/0173). Hiefür reicht der bloße Hinweis auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) nicht (VwGH 30.8.1995…
…des BFG geht die Zuständigkeit wieder auf die Abgabenbehörde über. Über Beschwerden hat grundsätzlich bis auf die Ausnahmen des § 262 BAO zwingend die Abgabenbehörde mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) zu entscheiden. Bis zur Erlassung einer BVE bzw. Stellung eines Vorlageantrages kann auch der angefochtenen Bescheid abgeändert und…
…Abs. 2 BewG 1955 (Ableitung gemeiner Werte aus Verkäufen bzw. Schätzung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der AG oder der GmbH). Einheitswerte (von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, von im Betriebsvermögen befindlichen Grundstücken) und Buchwerte (Bilanzwerte) sind keine gemeinen Werte. 8. Zuständigkeit (§ 121a Abs…
…Einkünften (§ 188 BAO) der Eintritt der Bemessungsverjährung entgegenstehen würde, so wird die Berichtigung im Allgemeinen aus Ermessensüberlegungen zu unterlassen sein. 7. Zuständigkeit Die Berichtigung obliegt jener Abgabenbehörde, die den zu berichtigenden Bescheid erlassen hat. Bei Übergang der sachlichen bzw. örtlichen Zuständigkeit (insbesondere nach § 52a BAO…
…zuständige Behörde. Länder und Gemeinden sind daher für die Erlassung von Auskunftsbescheiden nicht zuständig. Die Erweiterung des Anwendungsbereiches der BAO auf Landes- und Gemeindeabgaben erfolgte zwar mit 1. Jänner 2010, aber das Finanzamt ist ausschließlich eine Abgabenbehörde des Bundes und demzufolge liegt die Zuständigkeit ausschließlich…
…1974 bestimmt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuständigkeit bei der Besteuerung von Körperschaften in einer Unternehmensgruppe sowie ergänzende Regelungen zum Übergang der sachlichen Zuständigkeit, BGBl. II Nr. 50/2005, in § 3 Abs. 1, dass "für die Erhebung der Abgaben im Sinne des …
…auch die Zuständigkeit für auf § 295 BAO gestützte Maßnahmen auf die neu zuständige Abgabenbehörde erster Instanz über. Änderungen (Aufhebungen) gemäß § 295 BAO obliegen nur dann der Abgabenbehörde zweiter Instanz, wenn die diesbezügliche Zuständigkeit als Folge eines Devolutionsantrages (§ 311 Abs. 2 BAO) auf diese Behörde übergegangen…