1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…
…Wert zu beziffern, da dieser Wert von der Nichte tatsächlich als Gegenleistung erbracht wurde. Die dreimonatige Frist beginnt ab dem Erwerb zu laufen, das bedeutet ab der Übergabe, nicht schon ab dem Vertragsabschluss. 8. Zuständigkeit im Beschwerdeverfahren 8.1. Bezughabende Norm § 4 AVOG 2010, § 253…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…
Die Dienststellenstruktur des FAÖ wird mit Wirkung zum 1.1.2027 an die aktuellen funktional-organisatorischen Erfordernisse angepasst. Ziele dieser Neuausrichtung sind insbesondere eine Optimierung der Führungsspannen für die Dienststellenleitungen, vereinfachte Kommunikationswege innerhalb der Hierarchien sowie eine Erhöhung der Flexibilität der Gesamtorganisation. Infolge dieser Neuausrichtung…
…BMF-010221/0868-IV/4/2011, sowie vom 21.12.2007, BMF-010221/2181-IV/4/2007, betreffend die Zuständigkeit für den Vollzug des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (BGBl. Nr. 249/1955), werden aufgehoben. …
…zu § 10 Abs. 1 AVG vor seiner Änderung durch BGBl. I Nr. 158/1998). 4. Zuständigkeiten 4.1. Sachverhalt Ausländische Unternehmer, welche im Inland weder Sitz noch Betriebsstätte haben, werden gemäß § 12 AVOG beim Finanzamt Graz-Stadt zur Umsatzsteuer veranlagt bzw. stellen beim FA Graz…
…zu erledigen. 5. Zuständigkeit - Wohnsitzfinanzamt 5.1. Bezughabende Norm § 20 AVOG 2010 5.2. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger mit aufrechtem Wohnsitz wird aufgrund eines Vergehens in einer Justizanstalt inhaftiert. Dies begründet einen gewöhnlichen Aufenthalt. 5.3. Frage Ergibt sich dadurch eine Änderung der Zuständigkeit? 5.4…
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…
…Zuständigkeit Die Berichtigung obliegt jener Abgabenbehörde, die den zu berichtigenden Bescheid erlassen hat. Bei Übergang der sachlichen bzw. örtlichen Zuständigkeit (insbesondere nach § 52a BAO bzw. nach § 73 BAO) geht auch die Zuständigkeit zur Berichtigung von Bescheiden der bisher zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz auf die neu…
…lit. a BAO). 8. Zuständigkeit Die Berichtigung obliegt der Abgabenbehörde, die den zu berichtigenden Bescheid erlassen hat (vgl. zB VwGH 13.10.1995, 93/17/0268; VwGH 21.04.1997, 96/17/0467). Bei Übergang der sachlichen bzw. örtlichen Zuständigkeit (insbesondere nach § 52a BAO bzw…
…Beschwerdezinsen von 3.000 € (ab Entrichtung bis zur Zustellung der nunmehrigen Beschwerdeentscheidung), weil der strittige Betrag (10.000 €) die Obergrenze für die Beschwerdezinsen ist 6. Zuständigkeit Für die Erhebung der Beschwerdezinsen (zB Erledigung des Antrages, Zinsenfestsetzung, Verbuchung der Gebarung) ist jene Abgabenbehörde zuständig…
…Frage eines Nichtbescheides stellen - erscheint ein Überprüfung (und eigene Beurteilung) der Wirksamkeit (Bescheidqualität) des von der Berufungsentscheidung angesprochenen Feststellungsbescheides durch das für das Feststellungsverfahren zuständige Finanzamt zweckmäßig. 4. Zuständigkeit einer Briefkastenfirma 4.1. Sachverhalt Eine GmbH wird durch Eintragung ins österreichische Firmenbuch in Österreich gegründet…
1. Zuständigkeit Die Abgabenbehörden erster Instanz sind zur Aufhebung von ihnen erlassener Bescheide befugt. Dies sind nicht nur Finanzämter, sondern auch Finanzlandesdirektionen (zB für Bescheide nach § 44 Abs. 2 BAO oder nach § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988) und das Bundesministerium für Finanzen (zB…
Die Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231) wurde in Hinblick auf die sich durch das Tiergesundheitsgesetz 2024 - TGG 2024, BGBl. I Nr. 53/2024 ändernden Zuständigkeiten bei der Bewilligungserteilung abgeändert. Gemäß §79 TGG 2024 wird mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes das Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177…
…und Gemeindeabgaben erfolgte zwar mit 1. Jänner 2010, aber das Finanzamt ist ausschließlich eine Abgabenbehörde des Bundes und demzufolge liegt die Zuständigkeit ausschließlich beim Bund. Daher gilt § 118 BAO weder für Landes- und Gemeindeabgaben noch für von Zollämtern erhobene Abgaben. 2. Antragsbefugnis Da es sich…
…Fehlender Nachweis der Bevollmächtigung (§ 85 Abs. 4 BAO) 4.2. Vollmachtsmängel (§ 83 Abs. 2 zweiter Satz BAO) 5. Mängelbehebungsauftrag 6. Zurücknahmebescheid 7. Zuständigkeit 8. Hinweise 1. Anwendungsbereich des § 85 Abs. 2 BAO § 85 Abs. 2 BAO lautet: "Formgebrechen von Eingaben wie auch das Fehlen einer…
…bzw. neue Bezeichnungen der Ministerien festgelegt wurden. Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die im Bereich Verbote und Beschränkungen enthaltenen Arbeitsrichtlinien. In der nachstehenden Aufstellung sind die ab dem 1. April 2025 geltenden neuen Zuständigkeiten bzw. Ressortbezeichnungen enthalten. Zur besseren Übersicht sind auch jene Arbeitsrichtlinien angeführt…
…der Sozialhilfeträger und der Abgabenbehörden aufwarfen. Nachfolgend soll daher zunächst auf dieses Verhältnis eingegangen und die Zuständigkeiten der jeweiligen Akteure dargestellt werden. In Verlassenschaftsverfahren kommt es in der Praxis häufig zu Überlassungen an Zahlungs statt oder Ermächtigungen zur Übernahme geringfügiger Verlassenschaftsaktiven. Diesfalls findet - anders als…
…direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet. Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt. 2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…212 BAO) auf höchstens sechs Monate verlängert werden. Ein Zahlungsaufschub für die Abgabenerhöhung selbst darf nicht gewährt werden. 2. Zuständigkeit und Inkrafttreten Die Vollziehung des § 30a FinStrG (auch die Entscheidung über Zulässigkeit und Höhe der Abgabenerhöhung) obliegt den Bediensteten, die die zugrundeliegenden Überprüfungsmaßnahmen gesetzt haben. …