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Findok · Erlässe & Informationen

2024-0.488.672

Information zu der am 4. Juli 2024 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231)

geltende FassungInfo2024-0.488.672vom 04.07.2024

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Erreger von Tierkrankheiten (VB-0231) wurde in Hinblick auf die sich durch das Tiergesundheitsgesetz 2024 - TGG 2024, BGBl. I Nr. 53/2024 ändernden Zuständigkeiten bei der Bewilligungserteilung abgeändert. Gemäß §79 TGG 2024 wird mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes das Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 mit 1. Juli 2024 außer Kraft gesetzt. Für die Erteilung von Bewilligungen nach §30 Absatz 6 TGG 2024 ist ab sofort das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) anstatt des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zuständig. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Bundesministerium für Finanzen, 4. Juli 2024

Normen und Schlagworte

ErregerTierkrankheiten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2024-0.488.672
Stammnummer
82943
Gültig
04.07.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF