Findok · Erlässe & Informationen
04 0103/2-IV/4/03
Neuregelung des Behördenweges betr. Amtshilfeersuchen
geltende FassungErlass04 0103/2-IV/4/03vom 02.07.2003
Wortlaut laut Findok
Ersuchen um Einleitung eines
Amtshilfeverfahrens (Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines
Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes
(EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw.
der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im
Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die Leistung
zwischenstaatlicher Amtshilfe (UID-Büro) weiter zu leiten. Dementsprechend
werden auch eingehende ausländische Amtshilfeersuchen oder aus dem Ausland
einlangende Antworten auf österreichische Amtshilfeersuchen vom
UID-Büro direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem
Weg weiter geleitet.
Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in
bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und
verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch
unberührt.
2.
Juli 2003 Für den Bundesminister:
Jirousek
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- EG-AHG, EG-Amtshilfegesetz, BGBl. Nr. 657/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- 04 0103/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 4752
- Gültig
- 02.07.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF