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Findok · Erlässe & Informationen

04 0103/2-IV/4/03

Neuregelung des Behördenweges betr. Amtshilfeersuchen

geltende FassungErlass04 0103/2-IV/4/03vom 02.07.2003

Wortlaut laut Findok

Ersuchen um Einleitung eines Amtshilfeverfahrens (Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe (UID-Büro) weiter zu leiten. Dementsprechend werden auch eingehende ausländische Amtshilfeersuchen oder aus dem Ausland einlangende Antworten auf österreichische Amtshilfeersuchen vom UID-Büro direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet.   Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt. 2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Amtshilfe

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
04 0103/2-IV/4/03
Stammnummer
4752
Gültig
02.07.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF