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BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…275 BAO; Gegenstandsloserklärung gemäß §§ 256 Abs. 3, 274 BAO; Zurückweisung als unzulässig oder nicht fristgerecht eingebracht gemäß § 273 BAO), worüber der UFS zu verständigen ist (§ 276 Abs. 6 BAO). Der Vorlageantrag (nicht die Berufungsvorlage) setzt hingegen unabdingbar eine Berufungsvorentscheidung voraus. Wird er vor Zustellung oder…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…bei (gültigem und wirksamem) Rechtsmittelverzicht (§ 255 BAO). Gegen verfahrensleitende Verfügungen (§ 94 BAO) ist nach § 244 BAO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Eine Bescheidbeschwerde darf nicht deshalb als unzulässig zurückgewiesen werden, weil sie vor Beginn der Beschwerdefrist eingebracht wurde (§ 260 Abs. 2 BAO). 2.1.2…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Gibt der Student fälschlicherweise ein besonderes Interesse an, wäre nicht mit einem Mängelbehebungsauftrag zu reagieren. In diesem Fall müsste das Finanzamt den Antrag mangels besonderen Interesses als unzulässig zurückweisen. 4. Advance Ruling - Vorgehensweise bei nicht legitimiertem Antragsteller 4.1. Sachverhalt Drei Personen unterzeichnen einen Rulingantrag…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Beschwerde gegen einen Festsetzungsbescheid erfolgt, ist der Antrag bescheidmäßig als unzulässig zurückzuweisen, weil noch keine Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge einer Beschwerde erfolgt ist. Die Zurückweisung steht einer neuerlichen Antragstellung nach Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge der Beschwerde nicht entgegen. Ein Mängelbehebungsauftrag wegen des Fehlens…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen, die von einem Anbringen (Eingabe) abhängig ist. Die Abgabenbehörde ist nicht einmal befugt, das "Anbringen" als unzulässig zurückzuweisen, weil es sich bei einer solchen E-Mail eben nicht um eine Eingabe an die Behörde handelt. Dies bedeutet, dass keinerlei Anbringen …

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

… 85 Abs. 2 BAO (siehe Kapitel B.1.3.3.) zur Verfügung, sofern es sich bei den nicht fristgerecht behobenen Mängeln ausschließlich um inhaltliche Mängel handelt. In diesem Fall gilt der Zurücknahmebescheid formal als Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde iSd § 15 Abs. 2 EUBStbG, womit die Grundvoraussetzung…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeiten als Folge einer Berufung erfolgt. Antragsbefugt ist daher jener Abgabepflichtige, dem gegenüber der Bescheid über die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit wirkt. Da noch keine solche Herabsetzung erfolgt ist, ist der Antrag unzulässig und daher bescheidmäßig zurückzuweisen. Die Zurückweisung steht einer neuerlichen Antragstellung…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Zurücknahme hat schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Eine telefonische Zurücknahme ist unzulässig und daher unwirksam. Die Zurücknahme ist nicht widerrufbar. Sie ist allerdings bei Willensmängeln (zB List, Zwang, Drohung) ungültig. Bei Zurücknahme des Vorlageantrages gilt die Beschwerde wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung erledigt; dies gilt…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

… er ist daher unzulässig und ohne rechtliche Wirkungen. Der Antrag setzt (ebenso wie eine Berufung) keine "Beschwer" der Partei voraus. Mangelnde Beschwer bzw. Mutwilligkeit des Antrages könnte allerdings bei der Übung des Ermessens (siehe Abschnitt 6) als gegen die Aufhebung sprechender Umstand berücksichtigt werden. 4…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…sich die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung. Sie hat dem Einschreiter die Behebung dieser Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, dass die Eingabe nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt; werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht"…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Falls die nachgereichten Unterlagen weiterhin nicht alle für die Beurteilung der Begründetheit des Antrags erforderlichen Informationen enthalten, kann die zuständige Behörde ein erneutes Ergänzungsersuchen stellen, oder den Antrag als unbegründet zurückweisen. Die Entscheidung liegt in ihrem Ermessen. Bei der Ausübung des Ermessens sind u.a…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…dass der Antrag unzulässig ist, beispielsweise wegen Versäumung der 14-tägigen Frist, ist er mit Bescheid zurückzuweisen. Im Falle, dass der Antrag wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Verhängung des Verkürzungszuschlages unbegründet ist, ist er mit Bescheid abzuweisen. Sowohl der Zurückweisungs- als auch der Abweisungsbescheid…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…In dem daraufhin ergangenen Bescheid lautet der Bescheidspruch "Ihre Berufung vom 22.05.2009 gegen ... gilt gem. § 275 BAO als zurückgenommen." Gegen diesen Zurücknahmebescheid wird Berufung eingebracht, mit der Begründung, dass der Berufungswerber es verabsäumt habe, rechtzeitig um Verlängerung der Mängelbehebungsfrist zu ersuchen. 5.2…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…setzen. Wird diesem Antrag nicht, nicht zeitgerecht oder nicht vollständig entsprochen, so ist der Antrag als zurückgenommen zu erklären (mit Zurücknahmebescheid) und es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von 500 Euro für den Antragsteller an. 4. Advance Ruling 4.1. Sachverhalt Ein Pflichtiger berät…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…Kapitalertragsteuer), Anmeldungen gemäß § 22 ErbStG, Mitteilungen gemäß § 101 Abs. 3 EStG 1988. Ob ein Anbringen als Abgabenerklärung im Sinn des § 135 BAO zu werten ist, richtet sich nach seinem Inhalt. Zur Wahrung der Erklärungspflicht nicht ausreichend ist beispielsweise, wenn ein unterschriebenes Einkommensteuerformular ohne Angaben über…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…die Gutschrift zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Abgabepflichtigen führen würde. Eine solche Berichtigung setzt einen dies anordnenden Bescheid voraus. Dieser Bescheid ist ein Bescheid sui generis. Als Folge des Bescheides fällt die Gutschrift weg und es entsteht eine Abgabennachforderung. Bundesministerium für Finanzen, 14. Oktober 2011

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…1058; Hauer/Leukauf, Verwaltungsverfahren6, 1871). Dies gilt sowohl, wenn der Zustellungsbevollmächtigte von vornherein keine Berufsbefugnis zur geschäftsmäßigen Vertretung hat als auch, wenn er nachträglich diese Befugnis verliert. Daher dürfen Wirtschaftstreuhänder auch nach Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes (zB durch Verzicht nach § 103 WTBG…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…Förderstelle (Anmerkung: Abwicklungsstelle gemäß COFAG-NoAG) zu dem Ergebnis, dass der Antrag unzulässig ist, ist der Antrag abzulehnen. Es ergeht ein Ablehnungsschreiben an den Antragsteller. Das Schreiben wird mit RSb versendet. Inhaltliche Prüfung Erweist sich der Antrag als zulässig, ist im nächsten Schritt zu prüfen…