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2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…bekannt und für Dritte verständlich sind. Dazu zählt auch die Unterfertigung in Blockschrift oder Druckschrift. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO) und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB (…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…die für die Identifikation der betroffenen Person erforderlich sind; die betroffenen Mitgliedstaaten; die betroffenen Besteuerungszeiträume; genaue Angaben zu den maßgeblichen Tatsachen und Umständen des Falls sowie zur Art und zum Zeitpunkt der zu der Streitfrage führenden Maßnahmen und Angaben zu den entsprechenden Beträgen in den…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…wegfällt, wenn eine Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) gemäß § 2a WiEReG vorliegt. Im Unterschied zu der bis dahin geltenden Rechtslage besteht eine Meldeplicht ab diesem Zeitpunkt nicht nur bei Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen), die zu einem wirtschaftlichen Eigentum des Nominators (Treugebers) führen, sondern auch bei Nominee-Vereinbarungen, die…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…E-Mail (Zurücknahme) wird ein PDF-Anhang mit Unterschrift eingebracht. Wie ist das jeweilige Anbringen zu erledigen? 9.3. Lösung 1.1. Telefonische Anbringen (dazu gehört auch die Zurücknahme von Anträgen) sind keine "mündlichen Anbringen" im Sinne der BAO und entfalten keine Rechtswirkungen. Dies wäre…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…Vereinbarung kann durch gegenseitige schriftliche Entscheidung der zuständigen Behörden abgeändert werden.   § 8 Geltungsdauer der Vereinbarung   1. Diese Vereinbarung wird ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem die spätere der nachstehenden Unterschriften erfolgt.   2. Eine zuständige Behörde kann der anderen zuständigen Behörde schriftlich mitteilen…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die spätere der nachstehenden Unterschriften erfolgt. Jede zuständige Behörde kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats beenden. Die Beendigung soll am ersten Tag des Monats wirksam werden, der auf einen Zeitabschnitt…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

… Ist die Gebührenschuld hinsichtlich des alten Staatsbürgerschaftsnachweises entstanden? Lösung: Die Gebührenschuld würde für den "verdorbenen" Staatsbürgerschaftsnachweis im Zeitpunkt der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde dem Grunde nach entstehen. Da die ausgestellte Urkunde jedoch nicht im Interesse des Einschreiters ausgestellt wurde (weil sie nicht zu dem Zweck…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…die zum Zeitpunkt der Einfuhr vorgelegen sind und alle notwendigen Angaben enthalten haben (vgl. EuGH 20.6.2018, Rs C-108/17, "Enteco Baltic" UAB), die Empfangsbestätigung des Empfängers/die Unterschrift nicht eingeholt werden kann, besteht nun die Möglichkeit zur Erbringung des Nachweises der Unmittelbarkeitsvoraussetzung…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…Verwirklichung des Tatbestandes und das Entstehen der Steuerschuld zusammen. Beispiel: Vertragsabschluss am 22.12.2015, Wirksamwerden des Vertrages mit 1.3.2016. Die Steuerschuld entsteht mit Vertragsabschluss am 22.12.2015. Bei einer aufschiebenden Bedingung sind deren Eintritt und/oder der Zeitpunkt des Eintritts ungewiss…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Der Umstand, dass die Berufung nicht rechtzeitig eingebracht wurde, spricht keinesfalls gegen die amtswegige Wiederaufnahme. 13. Anbringen - Vorgehensweise bei Mängelbehebung 13.1. Sachverhalt Gemäß § 85 Abs. 2 BAO sind dem Einschreiter die Behebung von Mängeln von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) aufzutragen. 13…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Der Tatbestand des § 14 TP 7 Abs. 1 oder 2 GebG ist nicht erfüllt. Anmerkung: Ein Gelöbnis oder eine eidesstättige Erklärung ist eine Willenserklärung und keine Wissenserklärung (und damit kein Zeugnis gemäß § 14 TP 14 GebG). 3.5 § 18 GebG - Vertragstext und Unterschrift in einem…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…ihr Wohnsitz iSd Abkommens als in dem Staat gelegen, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Demnach ist die Gesellschaft ab 01.12.2008 abkommensrechtlich in Österreich ansässig. Daraus folgt, dass ab diesem Zeitpunkt Luxemburg kein Quellenbesteuerungsrecht für Dividenden zukommt, zumal nach Art…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Dies ist der Zeitpunkt, ab dem alle gem. Kapitel B.1.3.2. notwendigen Informationen vorliegen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die zuständigen Behörden diese Frist im Einvernehmen mit den beteiligten Unternehmen verlängern oder wenn der Abgabepflichtige von einem innerstaatlichen Rechtsbehelf Gebrauch gemacht hat (siehe…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Beschwerdezinsen ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Entrichtung maßgebend. Daher sind diesbezüglich die Bestimmungen über Respirofristen (§ 211 Abs. 2 BAO) nicht relevant. Die Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit führt nur dann zur Entstehung eines Anspruchs auf Beschwerdezinsen dem Grunde nach, wenn sie entweder vor der Bekanntgabe der Beschwerdeerledigung…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…des der abgabenrechtlichen Beurteilung zugrunde gelegten Sachverhaltes, die dem Bescheid zugrunde gelegten Abgabenvorschriften. 6.2. Berichtspflicht Im Bescheidspruch ist abzusprechen, wann und wie zu berichten ist. In welcher Form ein solcher Bericht zu erfolgen hat, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in Verbindung mit der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer herangezogen wurden. Durch die Übermittlung eines vollständigen Compliance-Packages für einen Rechtsträger (siehe Abschnitt 7 Erstellung von Compliance-Packages) gilt die Aufbewahrungspflicht gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG als erfüllt. Wesentlich ist daher, dass das Compliance-Package im Zeitpunkt der…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…von Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden (§ 21 Abs. 3 UStG 1994) treten. § 253 BAO gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des Änderungsbescheides (§ 295 Abs. 1 BAO) die Bescheidbeschwerde vorübergehend (durch eine Beschwerdevorentscheidung) als erledigt gilt. Durch einen rechtzeitigen Vorlageantrag wird sie wieder unerledigt. Damit gilt die gegen…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Mindestsicherungsgesetz. Der Sozialhilfeträger hat die Ansprüche gegenüber dem Rechtsnachfolger des Verstorbenen geltend zu machen. Einzelrechtsnachfolge aufgrund §§ 153, 154 AußStrG: Die Verlassenschaft als juristische Person kann für sich selbst nicht handeln, sie bedarf eines gesetzlichen Vertreters. Gibt es zum Zeitpunkt des Todes bereits ein Guthaben auf…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…als Geschäftsführer der GmbH, die die Umsatzsteuer nicht abführt, vermögenslose, teilweise inhaftierte oder unbekannten Aufenthalts sich befindende Personen im Firmenbuch eingetragen sind. Bei Einvernahmen stellt sich regelmäßig heraus, dass diese Personen von den Geschäften keine Ahnung haben und selbst nicht tätig wurden (maximal gelegentliche Unterschriftsleistungen)…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…ist jedenfalls die Beglaubigung einer Unterschrift durch einen Notar oder die Erstellung beglaubigter Vertragskopien sowie die bloße Konzeption eines Vertragsentwurfes ohne Abschluss desselben. Ein strafbares Verhalten des Parteienvertreters nach § 49a FinStrG kommt jedoch nur in Betracht, wenn Vorsatz auf Umgehung der Anzeigepflicht seitens de Parteienvertreters…