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BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…1 Z 1 lit. c ErbStG 1955). Nach dieser Bestimmung sind Schenkungen zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zweck der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Hierunter fällt auch das so…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

I. Erbschafts- und Schenkungssteuer I. Erbschafts- und Schenkungssteuer Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 ua., den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (in der Folge kurz ErbStG 1955) "Erwerb von Todes wegen" und…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…um eine Tätigkeit, die nicht in der üblichen gewerblichen oder beruflichen Betätigung der Gesellschaft liegt. Es wird ein besonders repräsentatives Gebäude, das speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestimmt ist, vermietet. Es liegt kein fremdübliches Mietverhältnis vor. Ergibt sich etwa aus dem Sachverhalt, dass die…

BMF-010216/0002-IV/6/2019Steuerliche Behandlung von für Anteilsinhaber angeschafften bzw. hergestellten Immobilien
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0002-IV/6/201917.04.2019

…ausnahmsweise in Betracht, wenn diese schon ihrer Erscheinung nach offensichtlich für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt ist (wie insbesondere bei besonders repräsentativen und luxuriösen Gebäuden, die speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abstellen), siehe dazu zB VwGH 20.06.2000, 98/15/0169…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…3 Abs. 1 Z 7 GrEStG 1987 befreit den Erwerb eines Grundstückes unter Lebenden durch den Ehegatten oder eingetragenen Partner unmittelbar zur gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses der Ehegatten oder eingetragenen Partner (so genannte "Ehe/Partner-Wohnstätte") nur, soweit…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…m2) geschenkt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass hinsichtlich der erst zu errichtenden (oder fertigzustellenden) Wohnstätte die Benutzung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens jedoch innerhalb von acht Jahren nach vertraglicher Begründung des Miteigentums erfolgt. 2.4.2. "Anschreiben lassen…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…wäre Anzeigepflicht gegeben, da der Angehörigenbegriff nicht erfüllt und die Wertgrenze von 15.000 Euro überschritten wäre. Die Anzeigepflicht ist unabhängig von dem Bestehen eines dringenden oder sonstigen Wohnbedürfnisses. Lösung Variante: Wird das Geld zum Ankauf irgendeiner beliebigen Eigentumswohnung geschenkt, für die sich B noch…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…1987 - Grunderwerbsteuerbefreiung für die Ehewohnung bei Gütergemeinschaft unter Lebenden Sachverhalt: Ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von 100 m², das der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten dient, steht im Alleineigentum des Ehegatten. Die Ehegatten schließen einen notariellen Ehepakt Variante A mit Vereinbarung der Gütergemeinschaft unter…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG 1955 betrifft Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten. 4.3.2 Erwerbe im Sinn des § 15 Abs…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…Vermietung) einsetzbaren Gebäuden einer Kapitalgesellschaft einerseits und deren Gebäuden, die schon ihrer Erscheinung nach (etwa besonders repräsentatives Gebäude oder speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestelltes Gebäude) für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sind, andererseits. Werden erstere Gebäude zwar dem Gesellschafter vermietet, aber…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…Außerdem von der Meldepflicht befreit sind folgende Zuwendungen, die schon nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 befreit waren: Zuwendungen zwischen Ehegatten zur Anschaffung/ Errichtung einer Wohnstätte (mit höchstens 150 m² Wohnfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses), Zuwendungen an bestimmte nahe Angehörige (zum Beispiel Ehegatten, Kinder…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…BGBl. Nr. 482/1984, 150 m² je Wohnung nicht überschreitet. Das WFG fördert ua die Errichtung von Wohnheimen. Als Wohnheim gilt danach ein zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses seiner Bewohner (Studenten, Senioren, Schüler, Behinderte etc) bestimmtes Heim, das neben den Wohn- und Schlafräumen auch die…