…1 Z 1 lit. c ErbStG 1955). Nach dieser Bestimmung sind Schenkungen zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zweck der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Hierunter fällt auch das so…
I. Erbschafts- und Schenkungssteuer I. Erbschafts- und Schenkungssteuer Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 ua., den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (in der Folge kurz ErbStG 1955) "Erwerb von Todes wegen" und…
…um eine Tätigkeit, die nicht in der üblichen gewerblichen oder beruflichen Betätigung der Gesellschaft liegt. Es wird ein besonders repräsentatives Gebäude, das speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestimmt ist, vermietet. Es liegt kein fremdübliches Mietverhältnis vor. Ergibt sich etwa aus dem Sachverhalt, dass die…
…ausnahmsweise in Betracht, wenn diese schon ihrer Erscheinung nach offensichtlich für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt ist (wie insbesondere bei besonders repräsentativen und luxuriösen Gebäuden, die speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abstellen), siehe dazu zB VwGH 20.06.2000, 98/15/0169…
…3 Abs. 1 Z 7 GrEStG 1987 befreit den Erwerb eines Grundstückes unter Lebenden durch den Ehegatten oder eingetragenen Partner unmittelbar zur gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses der Ehegatten oder eingetragenen Partner (so genannte "Ehe/Partner-Wohnstätte") nur, soweit…
…m2) geschenkt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass hinsichtlich der erst zu errichtenden (oder fertigzustellenden) Wohnstätte die Benutzung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens jedoch innerhalb von acht Jahren nach vertraglicher Begründung des Miteigentums erfolgt. 2.4.2. "Anschreiben lassen…
…wäre Anzeigepflicht gegeben, da der Angehörigenbegriff nicht erfüllt und die Wertgrenze von 15.000 Euro überschritten wäre. Die Anzeigepflicht ist unabhängig von dem Bestehen eines dringenden oder sonstigen Wohnbedürfnisses. Lösung Variante: Wird das Geld zum Ankauf irgendeiner beliebigen Eigentumswohnung geschenkt, für die sich B noch…
…1987 - Grunderwerbsteuerbefreiung für die Ehewohnung bei Gütergemeinschaft unter Lebenden Sachverhalt: Ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von 100 m², das der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten dient, steht im Alleineigentum des Ehegatten. Die Ehegatten schließen einen notariellen Ehepakt Variante A mit Vereinbarung der Gütergemeinschaft unter…
…Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG 1955 betrifft Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten. 4.3.2 Erwerbe im Sinn des § 15 Abs…
…Vermietung) einsetzbaren Gebäuden einer Kapitalgesellschaft einerseits und deren Gebäuden, die schon ihrer Erscheinung nach (etwa besonders repräsentatives Gebäude oder speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestelltes Gebäude) für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sind, andererseits. Werden erstere Gebäude zwar dem Gesellschafter vermietet, aber…
…Außerdem von der Meldepflicht befreit sind folgende Zuwendungen, die schon nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 befreit waren: Zuwendungen zwischen Ehegatten zur Anschaffung/ Errichtung einer Wohnstätte (mit höchstens 150 m² Wohnfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses), Zuwendungen an bestimmte nahe Angehörige (zum Beispiel Ehegatten, Kinder…
…BGBl. Nr. 482/1984, 150 m² je Wohnung nicht überschreitet. Das WFG fördert ua die Errichtung von Wohnheimen. Als Wohnheim gilt danach ein zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses seiner Bewohner (Studenten, Senioren, Schüler, Behinderte etc) bestimmtes Heim, das neben den Wohn- und Schlafräumen auch die…