…unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Sachverhalts und obliegt daher ausschließlich dem Finanzamt oder der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Falle der Erlassung einer Berufungsentscheidung. 3.3 Berücksichtigung von ertragsmindernden Umständen Der Ertragswert wird beim Wiener Verfahren 1996 aus in die Zukunft projizierten Vergangenheitswerten abgeleitet…
…nbsp; III. Schätzung des gemeinen Wertes ("Wiener Verfahren 1996") III. Schätzung des gemeinen Wertes ("Wiener Verfahren 1996") Wenn sich der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen ableiten lässt, ist er unter Berücksichtigung des gesamten Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen (…
…Bewertung 1.1 § 13 BewG 1955 - Wiener Verfahren 1996, Heranziehung eines Ertragswertgutachtens zur Berechnung des Ertragswertes Sachverhalt: Die Berechnung des gemeinen Wertes gemäß Wiener Verfahren 1996 erfolgt grundsätzlich nach der Formel: Vermögenswert plus Ertragswert dividiert durch zwei. Der Ertragswert wird aufgrund der Ergebnisse der gewöhnlichen…
… 2. Wie ist der gemeine Wert der Anteile gemäß § 31 Abs. 3 EStG 1988 zu ermitteln? Kann das sogenannte "Wiener Verfahren 1996" zur Anwendung kommen? 3. Stellt der neuerliche Zuzug nach Österreich ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar, welches zur Änderung bzw…
…Personengesellschaft Können bei der Berechnung des gemeinen Wertes einer GmbH nach dem Wiener Verfahren 1996 beim Ertragswert Beteiligungserträge von Personengesellschaften in Abzug gebracht werden? Der Abzug von Beteiligungserträgen dient der Vermeidung des Kaskadeneffektes, der bei Personengesellschaften nicht gegeben ist (siehe auch Erlass Wiener Verfahren 1996…
In Überprüfungsfällen, bei denen die Nachweise nicht iSd VO, BGBl. Nr. 401/1996, vorliegen, wird somit eine jeweils auf den konkreten Sachverhalt bezogene Einzelentscheidung unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen zur Glaubwürdigkeit bzw. Aussagekraft etwaiger Alternativnachweise erforderlich sein. Art. 7 Abs. 2 UStG 1994 Innergemeinschaftliches Verbringen…
…Akt zu übernehmen, und übermittelt den Akt wieder retour an das Finanzamt A. 7.3. Frage Wie wirkt ein Delegierungsbescheid? 7.4. Lösung Gemäß § 3 AVOG 2010 kann die zuständige Abgabenbehörde aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens, für die Erhebung…
…Bewertung 1.1 §§ 10 und 13 Abs. 2 BewG 1955 - Gemeiner Wert (Wiener Verfahren) Sachverhalt: Eine Holding GmbH hält als einzige Vermögenswerte Beteiligungen an anderen Firmen. Vorwiegend sind dies Aktien an einer börsenotierten AG, welche durch Fremdfinanzierung (Fremdwährungskredit) erworben wurden. Der Gesellschafter der Holding GmbH…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…bewertet? Zu Frage 1: Kann der gemeine Wert der Anteile nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, ist er nach dem Wiener Verfahren zu schätzen. Das Wiener Verfahren ist grundsätzlich eine geeignete Methode zur Schätzung des gemeinen Wertes von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Es ist jedoch ein Schätzungsverfahren…
…000 Euro pro Jahr. Eine Verzichtserklärung (Option zur Regelbesteuerung) gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 wird nicht abgegeben. Im Zuge einer Außenprüfung wird das Verfahren wieder aufgenommen (neue Tatsachen liegen vor) und gleichzeitig festgestellt, dass sämtliche Umsätze ab 2009 gemäß § 6 Abs. 1 Z 27…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2008 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei dem in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
…50.000 € überschritten ist, denn das ist durch die Schenkungsmeldung selbsterklärend. Eine präzise Bewertung des Wertes im Sinn etwa eines Wiener Verfahrens ist zwar nicht nötig, aber eine ungefähre Bandbreite (von/bis) sollte in der Anzeige angegeben werden. 1.5. Sachverhalt 4 Der Erwerber…
…nach C haben die der Verlassenschaft zugewiesenen Gewinne jedoch bislang nicht versteuert. 2 von den Erben werden im gleichen Amt veranlagt wie die Apotheke (Feststellungsverfahren), einer in einem anderen Wiener Finanzamt, einer in Tirol. 1.2. Fragestellung Wie ist zwecks Erfassung der Einkünfte - insbesondere bei…
…1 Tiroler Gebrauchsabgabegesetz, § 12 Abs. 1 (Vorarlberger) Tourismusgesetz, § 12 Abs. 1 (Wiener) Gebrauchsabgabegesetz 1966. Liegen die Voraussetzungen für eine bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO vor, so ist von der Festsetzung abzusehen, wenn der Abgabepflichtige nachträglich die Selbstberechnung berichtigt (§ 201a BAO). Das Absehen von der Festsetzung…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2003 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
…| 31.7.1996 | Erstbescheid vorläufig | - 10.000 S | 9.8.2001 | Erstbescheid endgültig | 0 | 9.1.2002 | § 299 BAO durch FLD | Dadurch ist der ursprüngliche Bescheid vom 31. Juli 1996 (-10.000,--) praktisch wieder in Kraft…
…im Sinne der ursprünglichen Fassung wieder hergestellt. Rz 579: Nicht zum nackten Grund und Boden gehören das Feldinventar (im Boden befindliche Saat, Dünger, Aufwand für Feldbestellung usw), die stehende Ernte und das stehende Holz (vgl VwGH 11.4.1958, 1514/56; VwGH 16.9.1960…
… | Wiener Neustadt und Stadt Wiener Neustadt | 117 | | Wien-Umgebung | 125 | | Zwettl | 204 | Oberösterreich | | Braunau am Inn | 308 | | Eferding | 270 | | Freistadt | 196 |…
…1 BAO (zB Aufhebung des Zwangsstrafenbescheides, weil die Androhung der Zwangsstrafe nicht zugestellt wurde), § 303 BAO (zB Wiederaufnahme des Verfahrens unter gleichzeitiger Aufhebung eines Abgabenbescheides von Amts wegen, wenn die für die Unzuständigkeit der Bescheidbehörde maßgebenden Tatsachen nachträglich neu hervorkommen). Zu § 261 BAO (Gegenstandsloserklärung) siehe…