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BMF-010103/0118-IV/11/2017Aufhebung des Erlasses des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0118-IV/11/201713.06.2017

Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…innerhalb der Jahresfrist) 1.5.4. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO (unterlassene Selbstberechnung) 1.5.5. § 201 Abs. 2 Z 3 (Wiederaufnahmsgründe) 1.5.6. Sinngemäße Anwendung des § 293b BAO (§ 201 Abs. 2 Z 5 BAO) 1.5.7. Sinngemäße Anwendung des § 295a BAO (…

BMF-010203/0561-VI/6/2006Investitionszuwachsprämie (§ 108e EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0561-VI/6/200622.11.2006

…erfolgen, wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag einer Partei vorliegen würden.   Die nachträgliche Vermietung in das Ausland stellt keine Wiederaufnahmsgrund iSd § 303 BAO dar, sodass die Erlassung eines Festsetzungsbescheides nach § 201 Abs…

09 1202/4-IV/9/02Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, betreffend Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/4-IV/9/0224.01.2002

…299 Abs. 2 BAO kann im Falle von erheblichen Vorsteuern (Anschaffungsvorsteuern; hingegen grundsätzlich nicht Vorsteuern aus Betriebskosten) gefolgt werden. Ebenso wie ein rein innerstaatliches höchstgerichtliches Erkenntnis stellt auch das EuGH-Urteil keinen Wiederaufnahmsgrund nach § 303 BAO dar. 24. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Sachverhalt Am 22.7.2015 wurde eine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2011 und 2012 durchgeführt. Die Wiederaufnahme wurde mangelhaft begründet - der Wiederaufnahmsgrund wurde genannt -, der Sachbescheid wurde gar nicht begründet. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist wurde Beschwerde gegen die Wiederaufnahmsbescheide und die beiden Sachbescheide eingebracht…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…erfolgen dürfen, wenn in der Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens kein Wiederaufnahmsgrund genannt ist. 3.3. Abänderung Die Abänderungsbefugnis besteht nur innerhalb der Sache, somit der Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides gebildet hat…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…solche Maßnahme maßgebenden Jahresfrist des § 302 Abs. 1 BAO nicht in Betracht. Ergeben sich aus der (wenn auch verspäteten) Berufung Hinweise auf Wiederaufnahmsgründe (insbesondere auf für die Abgabenbehörde neu hervorgekommene Tatsachen), so ist nach Durchführung allenfalls erforderlicher Ermittlungen zu prüfen, ob eine Wiederaufnahme des Körperschaftsteuerverfahrens…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…einer Entscheidung eines innerstaatlichen Höchstgerichtes und ebenso eines im Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht (nunmehr: Unionsrecht) keine Berechtigung zur Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren nach dem Vorfragentatbestand vermittelt. Diese Auslegung entsprach dem bisher üblichen Verständnis dieses Wiederaufnahmegrundes (vgl. dazu etwa Ritz…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Wie ist mit dem Wiederaufnahmeantrag umzugehen? 27.4. Lösung Der Vorrang von zwingend vorzunehmenden Maßnahmen vor im Ermessen liegenden wird idR dann, wenn im Beschwerdeverfahren taugliche Wiederaufnahmsgründe hervorkommen, für die Beschwerdeerledigung durch Beschwerdevorentscheidung (außer in den Fällen des § 262 Abs. 3 und 4 BAO) sprechen…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

… 307 Abs. 1 BAO aufzuhebende Bescheid zu adressieren. Wiederaufnahmsbescheide haben in ihrer Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) die Wiederaufnahmsgründe zu nennen. Die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO ist auch für die Zustellung von Wiederaufnahmsbescheiden anwendbar, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…BAO) festgesetzt wurde, obwohl ihre Androhung nicht zugestellt wurde, wenn eine Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes verfügt wurde oder eine Wiederaufnahme in richtiger Ermessensübung zu unterlassen gewesen wäre. 7.3 Verbindung mit dem "Ersatzbescheid" Hat die Aufhebung nicht ersatzlos zu erfolgen, so ist…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

1. Einleitung Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben wird verstanden, dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und…