…weil die Androhung der Zwangsstrafe nicht zugestellt wurde), § 303 BAO (zB Wiederaufnahme des Verfahrens unter gleichzeitiger Aufhebung eines Abgabenbescheides von Amts wegen, wenn die für die Unzuständigkeit der Bescheidbehörde maßgebenden Tatsachen nachträglich neu hervorkommen). Zu § 261 BAO (Gegenstandsloserklärung) siehe Abschnitt 2.4. 2.1.2…
…4 und § 280 BAO auch noch neue Tatsachen und Beweise geltend gemacht sowie (weitere) Anträge gestellt werden (kein Neuerungsverbot im ordentlichen Berufungsverfahren). Auch die Berufungszurücknahme erfolgt über Antrag und ist bis zum genannten Zeitpunkt zulässig. Die Entscheidung über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide obliegt…
…Bewilligung der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens entgegenstehen würde, wenn im Wiederaufnahmsantrag als Folge die Erlassmeinung ablehnender Judikatur oder als Folge einer Änderung von Erlässen des Bundesministeriums für Finanzen die betreffenden Ausgaben offen gelegt werden (dies sind somit für das Abgabenverfahren neu hervorgekommene entscheidungserhebliche Tatsachen im Sinn…
…Abs. 1 BAO) oder aufhebende (zB gemäß § 299 Abs. 1 BAO) Bescheide, Verfügungen und Bewilligungen von Wiederaufnahmen des Verfahrens (§ 303 BAO). Aufhebbar sind auch Berufungsvorentscheidungen und andere von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Entscheidungen über Berufungen (zB Zurückweisungen gemäß § 273 BAO). Bescheide sind unabhängig davon…
…die einer Person Einkünfte zurechnen, die an einer Einkunftsquelle tatsächlich nicht beteiligt ist, können daher dennoch rechtswirksam sein. Eine Wiederaufnahme solcher Feststellungsverfahren ist möglich, etwa wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die dafür sprechen, dass eine Person an den gemeinschaftlichen Einkünften nicht beteiligt ist. Tatsächlich…
…6 BAO ist die Abgabenbehörde ab der Vorlage der Beschwerde verpflichtet, das BFG über Änderungen aller für die Entscheidung bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse unverzüglich zu verständigen. Kommen während einer Außenprüfung solche Tatsachen und Beweismittel neu hervor, so sind diese dem BFG mitzuteilen. 1.2…
…Eine Wiederaufnahme des Verfahrens infolge einer Vorfragenentscheidung kommt daher diesfalls nicht in Betracht. Jedoch können Feststellungen, die das Gericht während des Verfahrens getroffen hat, Beweismittel und Sachverhaltsdarstellungen, die aus dem Gerichtsverfahren (Urteil, Übermittlung der Unterlagen aus dem Gerichtsverfahren) ersichtlich werden, neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel…
…BAO) hängt nicht von seiner Rechtmäßigkeit ab. Feststellungsbescheide, die einen Beteiligten an der Einkunftsquelle nicht berücksichtigen, können daher dennoch rechtswirksam sein. Eine Wiederaufnahme solcher Feststellungsverfahren ist möglich, etwa wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die dafür sprechen, dass eine weitere Person an den gemeinschaftlichen Einkünften…
… 303 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO vorliegen. Die Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO erfordert allerdings das Vorhandensein neuer Tatsachen oder neuer Beweismittel. Die Judikatur des VwGH sieht diesen Neuerungstatbestand nicht vorliegend, wenn sich neue Erkenntnisse lediglich auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen…
…der IZP bei der V GmbH & Co KG geändert werden kann. 26.3. Lösung a) Wiederaufnahme, Neuerungstatbestand (§ 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 4 BAO): Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Tatsachen ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente…
… 92 Abs. 1 lit. b BAO (Feststellung abgabenrechtlich bedeutsamer Tatsachen) gestützter Feststellungsbescheid zu erlassen. Inhalt des Bescheides ist die Feststellung, dass der Anteil (zB Verlust) des betreffenden Gesellschafters am Ergebnis der Gesellschaft nicht in die Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft einzubeziehen ist. Der Feststellungsbescheid hat…
…ist § 299 BAO nur dann tauglich, wenn die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Ferner könnte eine amtswegige Wiederaufnahme wegen Vorliegens des Vorfragentatbestandes (=Einantwortung) angewendet werden. Zudem könnte man gemäß § 295a BAO den ursprünglich richtigen Feststellungsbescheid dahingehend abändern, dass die unverändert festgestellten Gesamteinkünfte statt auf A…
…Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) gegeben sind, im Beschwerdeverfahren auf Veranlassung des Verwaltungsgerichtes, jedoch nur zur Prüfung der Begründung des Rechtsmittels oder neuer Tatsachen und Beweise. Daneben bestehen für die Gemeinden die anderen in der BAO geregelten Ermittlungsmöglichkeiten, wie…
…Beschwerdezinsen mit Bescheid festzusetzen. Die Festsetzung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörden. Wird in einer Beschwerdevorentscheidung zwar dem Beschwerdebegehren entsprochen, aber zB aufgrund der Berücksichtigung neuer Tatsachen dennoch eine höhere Abgabenfestsetzung vorgenommen, so kommt die Festsetzung von Beschwerdezinsen nicht in Betracht. Die Berücksichtigung vom Beschwerdeverfahren…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
…bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Entscheidungserheblichkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel nach den im Zeitpunkt der Entscheidung bestehenden Verhältnissen zu beurteilen. Zu § 303 BAO siehe ergänzend den Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, Wiederaufnahme des Verfahrens…
…des § 303 BAO nachträglich neu hervorgekommen ist. Nur unzutreffende Würdigungen oder Wertungen eines offen gelegten Sachverhaltes, wenn weitere Ermittlungen in diesem Bereich angestellt wurden, oder fehlerhafte rechtliche Beurteilungen könnten bei unveränderten Tatsachen nicht nachträglich im Weg der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigt werden (vgl. UFS 02…
…Der Ausstellung eines neuen Prüfungsauftrages bedarf es unter diesen Umständen nicht. Die Weiterführung der Prüfung durch den Außenprüfer des Finanzamtes A wird idR im Weg der Nachbarschaftshilfe vorgenommen. Die das Ergebnis der Außenprüfung auswertenden Bescheide (insbesondere die Wiederaufnahms- und Abgabenbescheide) müssen vom Finanzamt B erlassen…
…Ereignis, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat, im Wege einer Abänderung gemäß § 295a BAO oder eines anderen Verfahrenstitels (zB in einem neuen Sachbescheid bei Wiederaufnahme des Verfahrens) berücksichtigt wird. 8. Anwendungsbereich des § 295a BAO 8.1. Betroffene…
…dass sie im vorliegenden Fall einen Betrieb gewerblicher Art begründet habe. Die eingehobenen Straßenerhaltungsbeiträge seien von wirtschaftlichem Gewicht (ca. 5.000 Euro in neun Monaten). Die Straßenerhaltungspflicht, als Verpflichtung zur Herstellung und Erhaltung öffentlicher Straßen, gehört zu den hoheitlichen Tätigkeiten einer Gemeinde als Körperschaft öffentlichen…