…Ist eine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens durchzuführen? 21.3. Lösung Der - neuerliche - Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist zurückzuweisen, da diese Veranlagung bereits rechtskräftig durchgeführt wurde (entschiedene Sache). Soweit in den dargestellten Varianten vom Abgabepflichtigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO beantragt wird…
…angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. Bei bestimmten Bescheiden (dazu gehört auch die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen) ist § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO inhaltsleer, weil hier die Anfechtung nur die Aufhebung des angefochtenen Bescheides bezwecken kann…
…Aufhebung des angefochtenen Bescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO, Erlassung eines gemäß § 307 Abs. 1 BAO an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden neuen Sachbescheides in Verbindung mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO, Abänderung des angefochtenen Bescheides gemäß § 295a BAO Berichtigung des angefochtenen…
…von Wiederaufnahmen des Verfahrens (§ 303 BAO). Aufhebbar sind auch Berufungsvorentscheidungen und andere von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Entscheidungen über Berufungen (zB Zurückweisungen gemäß § 273 BAO). Bescheide sind unabhängig davon, ob sie endgültig oder vorläufig (zB gemäß § 200 Abs. 1 BAO) erlassen worden sind, gemäß…
…des Einkommensteuerbescheides entgegen. Bei der Ermessensübung für die Frage, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§ 303 Abs. 4 BAO) vorzunehmen ist, wird (nicht zuletzt aus verwaltungsökonomischen Überlegungen) die Unbilligkeit der Einhebung der aus der Wiederaufnahme (bzw. dem neuen Sachbescheid gemäß § 307 Abs. 1…
…Abgabenbescheiden. Zur Ermessensübung siehe auch Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), Erlass des BMF vom 14. Juni 2006, BMF-010103/0053-VI/2006, AÖF Nr. 192/2006, Abschnitt 3.2. Gemäß § 115 Abs. 1 BAO sind von Amts wegen alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse festzustellen…
…Norm im Verhältnis zum Vorfragentatbestand des § 303 BAO (vgl. zB VwGH 28.3.1996, 94/16/0254; UFS 13.3.2006, RV/0428-W/05). Liegen nebeneinander die Voraussetzungen für eine Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO sowie jene für eine Wiederaufnahme von Amts wegen …
…diesbezügliche Antrag des Abgabepflichtigen vor Eintritt der Bemessungsverjährung eingebracht ist. 1.5.5. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO (Wiederaufnahmsgründe) Eine (amtswegige) Festsetzung kann innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen, wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs. 4 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von…
…WiEReG iVm § 111 BAO Vorlageantrag gemäß § 264 Abs. 1 BAO zu einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO Anträge auf Abänderung, Zurücknahme und Aufhebung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO ein Zwangsstrafenverfahren gemäß § 16…
…iVm Abs. 4 BAO): § 303 Abs. 1 lit. c und Abs. 4 BAO sehen eine Wiederaufnahme des Verfahrens dann vor, wenn ein Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde. Gemäß…
…dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service Unternehmen bringt eine Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§ 303 Abs. 4 BAO), und zwar betreffend die Umsatzsteuer für die Jahre…
…wenn keine vorläufigen Bescheide ergangen sind, eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO möglich. Wurde der Entschluss zur vorzeitigen Beendigung erst nachträglich gefasst (zB Nutzung einer Verkaufschance), ist - wenn keine vorläufigen Bescheide ergangen sind - eine Bescheidänderung gemäß § 295a BAO möglich. § 4 Abs. 4…
…Z 1 BAO sind im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand nicht durchzuführen. § 201 Abs. 2 Z 3 2. Halbsatz BAO ist nicht anwendbar, weil eine geänderte Rechtsprechung keinen Grund für Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO darstellt. § 201 Abs. 2 Z 5 BAO ist…
…anhängig. 30.3. Fragestellung Wurde der Antrag rechtzeitig gestellt? Welche Folgen ergeben sich, wenn der angefochtene Feststellungsbescheid als Nichtbescheid angesehen wird, für den während des Verfahrens gestellten Antrag gemäß § 295 Abs. 4 BAO? 30.4. Lösung Die Frage der Rechtzeitigkeit eines Antrages nach § 295 Abs…
…die erfolgreiche Übermittlung bzw. rechtzeitige Einbringung ihres Antrages gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 im Sinn des § 5 dritter Satz FOnV 2006 bestätigt. Das Anbringen ist daher rechtzeitig. 11. Steuererklärung - Zwangsstrafe mangels Einreichung im Verfahren FinanzOnline 11.1. Bezughabende Norm § 111 BAO, FinanzOnline-Erklärungsverordnung 11…
…Erkenntnissen des BFG 17.1. Bezughabende Normen §§ 279 und 303 BAO 17.2. Sachverhalt Nach einem Erkenntnis des BFG wird ein Antrag auf Berichtigung oder auf Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gestellt. 17.3. Frage Wer ist für die Durchführung von Bescheidabänderungen nach beendetem BFG-Verfahren…
…Abgabe bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wäre. Somit ändert auch die Bestimmung des § 214 Abs. 2 BAO, wonach in Fällen einer gemäß § 201 Abs. 4 BAO zusammengefassten Festsetzung von Abgaben § 214 Abs. 1 BAO mit der Maßgabe gilt, dass als Fälligkeitstag der gesamten Abgabennachforderung der…
…erledigen (Abweisung/Zurückweisung oder direkte Weiterleitung des Antrages an BFG ohne formelle Erledigung des Antrages)? 31.4. Lösung Der Antrag nach § 299 BAO Aufhebung des Bescheides/§ 303 BAO Wiederaufnahme des Verfahrens muss an das BFG weitergeleitet werden (Verständigungspflicht gemäß § 265 Abs. 6 BAO). Das BFG…
…der Steuerpflichtige infolge des Erwerbes Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet hat. Rückwirkende Ereignisse sind die (nachträgliche) Entrichtung einer solchen Steuer sowie die Verminderung des Entrichtungsbetrages (zB als Folge einer Aufhebung des Erbschaftssteuerbescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO, einer Wiederaufnahme (§ 303 BAO) des betreffenden Verfahrens oder einer…
…Berufungsbefugte Bescheidadressaten sind die Parteien des Verfahrens (vgl. §§ 78, 246 BAO). Dies sind die KG und alle ihre Gesellschafter (Kommanditisten und Komplementäre). Im Berufungsverfahren können nur einheitliche Entscheidungen getroffen werden. Die Berufungs-(vor)entscheidung wirkt gemäß § 290 Abs. 1 BAO für und gegen die gleichen…