Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die…
…wenn keine der in § 5 genannten Ausschlussgründe vorliegen. (2) Das System der Quellenentlastung verlagert die Verantwortung für die richtige DBA-Anwendung und für die zutreffende Würdigung aller Nachweisunterlagen (insbesondere auch die Identitätsfeststellung des Einkünfteempfängers) von der Finanzverwaltung auf den Abfuhrpflichtigen. Daher wird das Quellenentlastungssystem nicht…
…ist die andere Bewertungsmethode anzuerkennen. Eine entsprechende Beurteilung ist das Ergebnis der Würdigung eines konkreten, unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Sachverhalts und obliegt daher ausschließlich dem Finanzamt oder der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Falle der Erlassung einer Berufungsentscheidung. Ein solch anderes Bewertungsverfahren ist…
…die Abgabenbehörde sowohl als Finanzstrafbehörde als auch als Abgabenbehörde tätig wurde, und es aber zu Problemen bei der Zuordnung und Würdigung der Handlungen der Betriebsprüfung zu den beiden Tätigkeitsbereichen kam. Aufgrund des ausgestellten Prüfungs- bzw. Nachschauauftragsformulars ist aber nicht klar ersichtlich, dass man auch nach …
…3.5.1, 3.5.2) auch dann, wenn andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen zur Begleichung des Anspruches verwendet werden. 3. Erbschaftssteuerliche Würdigung 3.1 Zur Lukrierung der Steuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG ist es erforderlich, dass die…
…In diesen Fällen bedarf es einer Bestrafung, um den Täter von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat eine strafrechtliche Würdigung durch die Finanzstrafbehörde zu erfolgen und eine Meldung gemäß § 80 FinStrG ist unmittelbar durchzuführen. 4.4. Prüfung der Betragsgrenze Das zuständige…
… 48 Abs. 5 BAO zügig prüfen zu können, hat der Antrag zumindest folgende Bestandteile zu beinhalten: Name und Steuernummer des Abgabepflichtigen Sachverhaltsdarstellung inklusive eigener rechtlicher Würdigung, Angaben inklusive geeigneter Dokumentation (zB übersetzte Steuerbescheide, Nachweis der Steuerzahlung) über die bereits eingetretene, juristische Doppelbesteuerung, Darlegung der Erforderlichkeit…
…werden, dass wieder Geschäftsführerentgelte ausbezahlt werden). Wird ein wirtschaftlich gleichgelagerter Sachverhalt (angemessene Vergütung für die Geschäftstätigkeit) durch Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder entsprechende Gesellschafterbeschlüsse wiederholt zivilrechtlich unterschiedlich gestaltet, so ist die zivilrechtliche Gestaltung nicht für die steuerliche Würdigung des Sachverhalts maßgeblich. Das kann dazu führen, dass…
…einem Vorabentscheidungsverfahren kommt die Wirkung zu, eine bereits vorher bestehende Rechtslage zu klären. Es verschafft daher allenfalls eine neue rechtliche Erkenntnis, die zu einer anderen rechtlichen Würdigung eines verwirklichten Sachverhaltes führt, lässt aber den Sachverhalt (und auch etwa einen früheren, Tatbestandswirkung entfaltenden, Bescheid) unberührt. Ein…
…kann für die ertragsteuerliche Beurteilung der (Nicht-)Selbständigkeit der Betätigung nicht herangezogen werden, da der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff nicht mit der ertragsteuerlichen Selbständigkeit übereinstimmt. Angeführt werden die den Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalte und die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtshofes bzw. des UFS mit Begründung. 3.5.1…
…Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Ob das Grundstück zum Zwecke der späteren Errichtung der Straße an die öffentliche Hand abgetreten wird oder ob die diesbezüglichen Baumaßnahmen auf einem bestehenden öffentlichen Gut durchgeführt werden, ist für die rechtliche Würdigung nicht relevant. § 12 und § 6 Abs…
…nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig, durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im…
…Rs C-430/09 , Euro Tyre Holding BV, vertritt er die Ansicht, dass eine solche Zuordnung anhand objektiver Kriterien und in Ansehung einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat, wobei er im konkreten Fall die Zuordnung zur ersten Lieferung als gerechtfertigt erachtet.…
…allgemeinen steuerlichen Grundsätzen steuerwirksam. Der tatsächliche Geschäftsvorfall und nicht allfällig argumentierte Gesellschafterinteressen bzw. Motive ist der steuerlichen Würdigung zu Grunde zu legen. Angemessenes Mietentgelt bei Vermietung an die Trägerkörperschaft Sachverhalt Ein ausgegliederter Rechtsträger (Kommunalbetriebe GmbH; in der Folge: KB GmbH) einer Gemeinde (100 Prozent Beteiligung…
…in denen sie die Organisationen und Zwecke, denen die gesammelten Spenden zukommen, veröffentlicht. Kritische Würdigung unserer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse, im Hinblick auf Hinweise, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft den Vorgaben der Rechtsgrundlage nicht entspricht und die Körperschaft eine betriebliche Tätigkeit nicht…
…Ist dieser Grundbesitz (Biogasanlage), der von einer Genossenschaft betrieben wird, grundsteuerbefreit? Lösung: Im konkreten Fall ergibt sich nach den vorliegenden Plänen folgende Würdigung: 1. Grund und Boden sind als Grundvermögen, in der Grundstückshauptgruppe Geschäftsgrundstück (gewerblich- industrielle Nutzung) zu bewerten. 2. Bei den Behältern handelt es…
…in Betracht, als einem an der GmbH nicht beteiligten bzw einem Gesellschafter nicht nahestehenden Geschäftsführer Kilometergelder für weniger als 40.000 km bezahlt worden wären. Die Würdigung im Einzelfall hat aufgrund des Fremdvergleiches (Rz 917 KStR 2001) zu erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die…
…in der Funktionsanalyse festgestellten (tatsächlichen) Funktionen wahrnimmt. Die Feststellung, welche Funktionen von der rumänischen Einrichtung tatsächlich wahrgenommen werden, setzt eingehende Sachverhaltsermittlungen und -würdigungen voraus, die nicht im Rahmen des nur auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens angestellt werden können (vgl. EAS 3229). Konzeptentwicklungen…
…damit ein für die korrekte Steuererhebung bedeutsamer Umstand im Sinn des § 303 BAO nachträglich neu hervorgekommen ist. Nur unzutreffende Würdigungen oder Wertungen eines offen gelegten Sachverhaltes, wenn weitere Ermittlungen in diesem Bereich angestellt wurden, oder fehlerhafte rechtliche Beurteilungen könnten bei unveränderten Tatsachen nicht nachträglich im…