1. Versäumung einer Frist Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) setzt unter anderem voraus, dass eine Frist versäumt wurde. Wiedereinsetzbar sind nicht nur verfahrensrechtliche Fristen, sondern auch materiell-rechtliche Fristen. Ob die Fristen verlängerbar sind, ist für die Wiedereinsetzung ebenso bedeutungslos…
…die eine Frist oder eine mündliche Verhandlung bereits versäumt haben, können einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn die Naturkatastrophe ursächlich für die Versäumung war. 2. Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen 2.1. Zahlungserleichterungen Im Zusammenhang mit Naturkatastrophen kann es zu Liquiditätsengpässen…
…VwGH 10.1.1958, 2296/56). Eine Verspätung ist dann entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige die Versäumung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Unter Fahrlässigkeit ist hier auch leichte Fahrlässigkeit zu verstehen (zB VwGH 19.1.2005, 2001/13/0133…
…RV/1092-L/08)]. Anträge auf Abänderung, Zurücknahme und Aufhebung eines Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides Antrag auf Wiederaufnahme eines Umsatzsteuerfestsetzungsverfahrens (§ 303 BAO) Wiedereinsetzungsantrag (§ 308 BAO) wegen Versäumung der Voranmeldungsfrist oder der Fälligkeitsfrist des § 21 Abs. 1 UStG 1994 Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) für Umsatzsteuervorauszahlungen Antrag auf Nachsicht…
…Abgabennachforderung damit einverstanden erklärt oder diesen beantragt. Als Zeitpunkt der Festsetzung gilt der Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides. Im Falle, dass der Antrag unzulässig ist, beispielsweise wegen Versäumung der 14-tägigen Frist, ist er mit Bescheid zurückzuweisen. Im Falle, dass der Antrag wegen Nichtvorliegens der…
…danach ist eine Meldung für das abgelaufene Jahr nicht mehr möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Versäumung der Frist eine Meldepflichtverletzung vorliegen kann, für die lediglich durch eine Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG eine strafbefreiende Wirkung erreicht werden kann. Dem Rechtsträger steht es zu…
…jeweils vorgeschriebene prozentuelle Anteil an Quotenerklärungen bei den Abgabeterminen 1 bis 4 nie vollständig erfüllt wurde, hat das Finanzamt bei Versäumung der bei Abberufung gesetzten Frist bis zum Abgabetermin 5 die noch offenen Fälle von der Quote zu nehmen und gemäß § 184 BAO zu schätzen…
…die Angelegenheiten solcher Personen wahrnehmen. Dies sind der Abgabepflichtige, der nach abgabenrechtlichen Vorschriften Haftende und der Wahrnehmende. Siehe dazu Rz 172. Nichtentrichtung Grundsätzlich ist die Versäumung einer Zahlungsfrist nicht strafbar. Die Nichtentrichtung am Fälligkeitstag ist für sich alleine noch nicht strafbar. Erst wenn der Abgabepflichtige…
…ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 110 Abs. 3 BAO). Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Die Fristverlängerung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Befolgung von Mängelbehebungsaufträgen ist nicht mit Zwangsstrafe (§ 111 BAO) erzwingbar.…
…ist eine gesetzliche Frist. Sie ist somit § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht verlängerbar. Sie ist weiters nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. 1.5.4. § 201 Abs. 2 Z 3…
…Dezember 2009 herbeigeführt wird. Das Ergebnis des Beschlusses ist dem Finanzamt Wien 1/23 umgehend mitzuteilen. Nur unter dieser Voraussetzung kann eine Bescheiderteilung erfolgen. Die Versäumung der Frist bis 15. Juni 2009 schließt die Aufnahme in die Liste mit Stichtag 31. Juli 2009 aus, verhindert…
…Solche Bescheide sind verfahrensleitende Verfügungen. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 110 Abs. 3 BAO). Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Siehe zB BMF…
…Frist. Sie ist daher dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar. Sie ist auch nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt nach Maßgabe des § 308 BAO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Für die Fristenberechnung sind § 108 Abs. 2…