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BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…ab dem der Teilbetrieb organisatorisch existiert. Die längere Zugehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter zum Vermögen des Einbringenden ist nicht von Bedeutung. Zu 2) Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen Eigentums des Einbringenden (vgl. UmgrStR 2002 Rz 1228 ). 5.4 § 22 UmgrStG - Einbringung einer…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…ErbStG Umfang (Berechnung) des Erwerbes bei Anrechnung von Vorempfängen Sachverhalt: Nach den Bestimmungen der §§ 788, 790 ABGB können bestimmte Vorempfänge auf den Erbteil angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt in der Weise, dass der Vorempfang dem Nachlassvermögen hinzugerechnet und dieses erhöhte Vermögen auf die Erben (und…

BMF-010203/0493-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage KöSt/UmgrStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0493-VI/6/201303.10.2013

…2 Z 1 UmgrStG insoweit der Ausschüttungsfiktion, als sie zu einem Absinken des Buchwertes des einzubringenden Vermögens unter den Nullstand führen oder einen bereits vorliegenden negativen Buchwert erhöhen. Die Abfuhr der KESt für vorbehaltene Entnahmen hat innerhalb einer Woche nach einer Tilgung oder nach dem…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…ob das übertragene Vermögen am Tag des Abschlusses noch der einbringenden Gesellschaft zuzurechnen war. Aber auch bei Anerkennung des Vorliegens einer Einbringung gemäß Art. III stellt sich die Frage der Bewertung der übertragenen Beteiligung und damit die Anerkennung des bei der übernehmenden österreichischen B-GmbH…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…zweiter Teilstrich idF des BudBG 2007 (gemäß 3. Teil Z 12 UmgrStG auf Einbringungen anzuwenden, denen ein Stichtag zum 31.12.2006 zugrunde liegt). Diese Regelung sieht für die übernehmende Körperschaft eine Ausnahme vom grundsätzlichen Ansatz des gemeinen Wertes des eingebrachten Vermögens für den Fall…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…mit den Anwendungsvoraussetzungen des Art. III UmgrStG vereinbar ist: Art. III UmgrStG ist auf einen bestimmten Stichtag zentriert. Dies zeigt sich daran, dass das einzubringende Vermögen zum Einbringungsstichtag zu bewerten und eine Einbringungsbilanz zu erstellen ist. Für dieses eingebrachte Vermögen ist dem Einbringenden die Gegenleistung…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Anzeigepflicht des § 121a BAO besteht unabhängig davon, ob der Vorgang bereits einer anderen Anzeigepflicht (zB nach § 120 Abs. 2 BAO) unterliegt. Beispiel 1: § 43 UmgrStG sieht eine Anzeigepflicht für eingebrachte Vermögen vor, die im Zuge eines Umgründungsvorganges in ein Unternehmen eingebracht werden, während der Einbringende…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…um so den finanziellen Stand des Unternehmens zu dokumentieren. Jeder Geschäftsvorfall wird grundsätzlich mit einem Buchungssatz festgehalten und somit gebucht. Dabei wird stets auf den Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg" geachtet. Beispiele möglicher Geschäftsvorfälle sind: Das Vermögen oder die Schulden verändern sich. Geld wird eingenommen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Person, die selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Der Privatstiftung wird von dem Stifter Vermögen gewidmet, das zur Erfüllung eines erlaubten, vom Stifter bestimmten Zwecks dient. Die Privatstiftung hat keine rechtlichen Eigentümer und ist daher eine Stiftung im Sinne des Art. 3 Z. 6…

BMF-010220/0149-IV/8/2013Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen betreffend die Ausnahmeregelungen für Stahlwerkschlacken und das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0149-IV/8/201326.06.2013

…BGBl. I Nr. 97/2013, wurde ua. auch das Altlastensanierungsgesetz novelliert. Eine weitere Novelle des Altlastensanierungsgesetzes wurde unter BGBl. I Nr. 103/2013 kundgemacht. Auf folgende sich daraus ergebende Neuerungen wird besonders hingewiesen: Ausnahmeregelung für Stahlwerkschlacken Mit Wirkung vom 19. Juni 2013 wurde § 3 Abs…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…des jeweiligen Streckenabschnittes wird die Verfügungsmacht darüber an den öffentlich-rechtlichen Straßenerhalter übertragen. Dieser ist von Beginn an zivilrechtlicher Eigentümer, behält auch während der Betriebsphase seine hoheitlichen Befugnisse und kann vom Zeitpunkt der Abnahme an auch wirtschaftlich über diesen Abschnitt bzw. über diese Bauwerke verfügen…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…des Einkünfteempfängers: Natürliche Personen müssen ausdrücklich erklären, in Österreich über keinen Wohnsitz zu verfügen. Denn besteht ein inländischer Wohnsitz, dann stellt sich die Frage nach dem oft nur schwierig zu bestimmenden Mittelpunkt der Lebensinteressen. Die Beurteilung, wo sich nun wirklich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…bei dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbringenden Unternehmer vorhandene Unterlagen gewährleistet ist (vgl. § 132a Abs. 4 BAO). Schlüsselzahlen können zB Preislistennummern, Katalognummern, und Tarifposten (zB Bahn, Bus) sein. Als Symbole können etwa bestehende Unternehmenslogos als Bezeichnung des Unternehmers oder sonstige eindeutig erkennbare Artikelabbildungen verwendet…

BMF-010203/0328-VI/6/2013Anwendungsbereich des § 30 Abs. 4 EStG 1988 - Pauschale Einkünfteermittlung bei privaten Grundstücksveräußerungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0328-VI/6/201328.06.2013

…des "Altvermögens"). Sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Zweck dieser Bestimmung bezieht sich § 30 Abs. 4 EStG 1988 somit nur auf Grundstücke, die zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren. Daraus ergibt sich, dass diese Grundstücke zu diesem Zeitpunkt bereits im Vermögen des…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…Dritten - Subvention des Landes - über den Gesellschafter - die Gemeinde - an die Körperschaft geleistet. Die Durchleitung von Mitteln eines Dritten über einen Gesellschafter an die Gesellschaft führt nicht dazu, dass diese Mittel den Charakter einer Einlage erwerben. Zahlungen, die nicht aus dem Vermögen des Gesellschafters kommen…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…werden, in welchen Haftungen gemäß § 9 BAO erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungspflichtigen bescheidmäßig geltend gemacht werden: 1. Fall: Der Haftungstatbestand wurde bereits vor der Insolvenzeröffnung begründet: Demzufolge ist auch die Forderung gegenüber dem Insolvenzschuldner bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden. In…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Konkurs über das Unternehmen eröffnet. Ist der Vorsteuerabzug zu versagen, auch wenn nach den Umsatzsteuerrichtlinien (UStR 2000 Rz 1539) "die inhaltliche Richtigkeit der UID bis auf weiteres nicht zu überprüfen ist"? Wurde die UID des Rechnungsausstellers zu Recht begrenzt (weil dieser nicht mehr unternehmerisch tätig…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…Zahlung der Beteiligungsmittel ist der Beteiligungsgeber als atypisch stiller Gesellschafter entsprechend seiner Beteiligungsquote an Gewinn, Verlust und am gesamten Vermögen des Beteiligungsnehmers einschließlich des Firmenwertes und der stillen Reserven beteiligt. Abweichend vom Beteiligungsverhältnis werden allfällige Verluste im Zeitraum 1.1.2007 bis 31.5.2007…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…Menü auszuwählen. Abweichend von den Bestimmungen des Punkt 2.3.2. sind Privatkonten des Unternehmers oder der für die Leitung des Unternehmens verantwortlichen Person aus folgenden Gründen in die Überprüfung miteinzubeziehen: Bei Einzelunternehmern ist das gesamte Vermögen des Einzelunternehmers der Liquiditätsbeurteilung zu Grunde zu legen…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Mehrere Erben haften als Erbschaftsgläubiger und Legataren grundsätzlich als Gesamtschuldner (§ 820 ABGB). Die zivil- und mit ihr steuerrechtliche (§ 19 BAO) Gesamtrechtsnachfolge tritt somit ab Einantwortung (Einantwortungsbeschluss) ein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Bescheide, die mit Einkünften oder Vermögen des Erblassers zusammen…