…2-prozentige Beteiligung an den Dritten D. Lösung: Werden ausschließlich Minderheitsanteile an andere Personen als den Mehrheitsgesellschafter "bewegt", wird keine Anteilsvereinigung beim Mehrheitsgesellschafter verwirklicht. 1.4.3. Abstocken eines Alleineigentümers Wie ist der folgende Sachverhalt zu beurteilen? Beispiel: A ist am 31.12.2015 an…
…Zurechnungsbestimmung des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 (für treuhändig gehaltene Anteile) nicht anzuwenden ist. Dieser Erwerb stellt daher wie nach der Rechtslage vor dem StRefG 2015/2016 einen Erwerb unter "Fremden" dar. Da allerdings die A-Neu-GmbH lediglich 94% der Anteile erwirbt, wird der…
…unbeschadet einer bestehenden Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht die Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO nur für die betrieblichen Einkunftsarten gilt. So unterliegen beispielsweise Privatzimmervermieter, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen daher nicht der Registrierkassenpflicht, da keine betriebliche Einkunftsart iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG…
…nur eine Doppelbesteuerung bei Realisierung der stillen Reserven verhindern will ("Einfrieren" der stillen Reserven bis zur Veräußerung; vgl. das ähnliche Problem des umwandlungsbedingten Entstehens des Besteuerungsrechts der Republik Österreich an den Mitunternehmeranteilen bei errichtender Umwandlung mit ausländischen Anteilsinhabern gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 UmgrStG…
…2.5 Beteiligungen als stiller Gesellschafter Für die Anzeigepflicht ist nicht entscheidend, ob eine unechte (atypische) stille Gesellschaft oder eine echte (typische) stille Gesellschaft vorliegt. 2.6 Betriebe (Teilbetriebe) Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG…
…Mindestanteil fällt somit in den Nachlass und ist gemäß den Erbquoten zu versteuern. Ein allfälliger Erlös aus einer gerichtlichen Feilbietung (§ 14 Abs. 1 Z 3 WEG 2002) hat für die erbschaftssteuerliche Beurteilung keine Bedeutung. II. Rechtslage gemäß § 14 WEG 2002 nach der Wohnrechtsnovelle 2006…
…zu einer Nachversteuerung nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 begünstigt abgesetzter Herstellungsaufwendungen. Eine unentgeltliche Übertragung (Schenkung, Erwerb von Todes wegen) kann keine Nachversteuerung begünstigt abgesetzter Herstellungsaufwendungen mehr auslösen. Bis zum 31.7.2007 kam es auch im Schenkungsfall (unentgeltliche Übertragung unter Lebenden) zu einer Nachversteuerung…
…erfolgt ist. Verträge, die im Anwendungsbereich des WEG 2002 abgeschlossen worden sind und keinen auch den Erben betreffenden Verzicht auf die Wohnungseigentumsbegründung enthalten, sind dann nicht als "Quasi-Wohnungseigentum" zu beurteilen, wenn eine entsprechende Vertragsanpassung bis spätestens 31.12.2005 erfolgt. Verträge, die im Anwendungsbereich…
…das Halten und die Veräußerung der Beteiligungen eine nicht wirtschaftliche Tätigkeit dar (vgl. EuGH 06.02.1997, Rs C-80/95, "Harnas & Helm"). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die - die Beteiligungen erwerbende - Gesellschaft unbeschadet ihrer Rechte als Anteilseignerin oder Gesellschafterin weder unmittelbar noch mittelbar in…
…3 BAO treffen den jeweiligen Bescheidadressaten, somit bei Abgabenbescheiden den Abgabepflichtigen. Dies gilt unabhängig davon, wer das rückwirkende Ereignis verwirklicht, daher beispielsweise auch dann, wenn der als Veräußerung geltende spätere Wegzug (§ 31 Abs. 2 EStG 1988) durch eine andere Person als den Einkommensteuerpflichtigen erfolgt. Anzeigen…
…1. Rechtsfolgen infolge Auslaufens des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 Das ErbStG 1955 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung sah für bestimmte Rechtsvorgänge Begünstigungen und Befreiungen vor, für deren endgültige Gewährung bestimmte Voraussetzungen während einer bestimmten Zeit erfüllt oder gegeben sein mussten, andernfalls…
…sind. Dies ist bei Einkünften aus Spekulationsgeschäften (§ 30 EStG 1988) und bei Einkünften aus der Veräußerung bestimmter Beteiligungen (§ 31 EStG 1988) in der Regel nicht der Fall. Bei Funktionsgebühren und Einkünften aus Leistungen hingegen wird die Aufzeichnungsverpflichtung grundsätzlich zu beachten sein. (4) Ergehen Bescheide gemäß …
…sehr erfolgreichen Tätigkeit zum Bilanzstichtag 28.02.2010 über einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3,6 Mio. A (22,8%) und B (77,2%) sind auch Gesellschafter der C-GmbH. Diese Gesellschaft verfügt zum 28.02.2010 über einen Bilanzgewinn in Höhe von ca…
…Inanspruchnahme eines Bilanzierungswahlrechts), immer zum Bilanzstichtag wirksam werden, muss nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen die Gesellschaft spätestens vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch (Punkt 3.1.) auf eine Verlustübernahme durch den Gesellschafter erwerben, um die Gesellschaftsteuerpflicht zu vermeiden. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2012
…dass Abs. 4 nur eine Sondernorm für bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung beim Veräußerer vorhandene Grundstücke darstellt. Für Grundstücke die erst danach angeschafft werden gilt die bereits zum Anschaffungszeitpunkt geltende allgemeine Regelung des § 30 Abs. 3 EStG 1988, der die Regeleinkünfteermittlung als grundsätzliche…
…6 Z 2 lit. a EStG 1988 und UmgrStR 2002 Rz 113 Teilwertabschreibung eines Zuschusses an eine Beteiligung zwischen Verschmelzungsstichtag und Abschluss des Verschmelzungsvertrages Die A-AG hält 100% der Anteile sowohl an der B-AG als auch an der C-AG. Die B-AG…
…keine Bedenken, liechtensteinischen Unternehmen auf der Grundlage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Absatz 3 DBA Liechtenstein die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 hinsichtlich jener Kapitalerträge, die einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte des liechtensteinischen Unternehmens aus Beteiligungen dieses Unternehmens an österreichischen Kapitalgesellschaften zuzurechnen sind, zu gewähren…
…wurden und die Selbständigkeit nicht nach außen in Erscheinung getreten ist, liegt ein Teilbetrieb nicht vor. Hätte der Land- und Forstwirt im vorliegenden Fall hingegen den gesamten Forst (30 ha) veräußert, so wäre nach Rz 5134 letzter Satz EStR 2000 vom Vorliegen eines Teilbetriebes auszugehen.
…dem BBG 2011 darstellt. Dabei handelt es sich weder um eine Veräußerung der alten Anleihen, noch um eine Anschaffung jeder Wertpapiere, die den Gläubigern als Ersatz zugewiesen wurden. In analoger Anwendung der Bestimmungen der Kapitalmaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 322/2011 (§ 2 Abs. 2 und § 3)…
…Erkenntnis vom 05.04.2011, 2010/16/0168, von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abgegangen, wonach die "wirtschaftliche" Anteilsvereinigung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 nicht verwirklicht. Auf Grund dessen ist weiter davon auszugehen, dass Treuhandgestaltungen iZm § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 grundsätzlich keine…