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04 4842/1-IV/4/02Steuerliche Behandlung von Post graduate Stipendien nach dem österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4842/1-IV/4/0211.01.2002

…ungarischen Steuerverwaltung wird eröffnet: Post graduate Stipendien fallen unter Artikel 20 ("Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte") des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens; das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Stipendien steht daher dem Ansässigkeitsstaat des Stipendienempfängers zu. 11. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 0610/269-IV/4/81Auslegung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/269-IV/4/8122.01.1982

…und des Vermögens beigegeben sind, entnehmen lässt. In Entsprechung dieser Ratsempfehlung wird daher bei der Vollziehung der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die OECD-Kommentarmeinung in dem Maße zu berücksichtigen sein, als sie im Wortlaut der österreichischen Abkommen Deckung findet.   Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 0101/78-IV/4/90Besteuerung von Ferialpraktikanten; Feststellung der Gegenseitigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/78-IV/4/9011.02.1991

…der Steuerbefreiung von Bezügen von Ferialpraktikanten vorliegen. Bei folgenden weiteren Ländern ist die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet: Peru Republik Jemen (Rechtsnachfolgerin sowohl der Arabischen Republik Jemen als auch der Demokratischen Volksrepublik Jemen).   11. Februar 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 0610/286-IV/4/95Auslegung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen in der jeweils geltenden Fassung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/286-IV/4/9527.10.1995

…Kommentar zugrundeliegende Bestimmung des Musterabkommens in der jeweils geltenden Fassung mit dem Wortlaut der vergleichbaren Bestimmung des betroffenen bilateralen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens zumindest sinngemäß übereinstimmt. In Verständigungsverfahren getroffene Abkommensauslegungen bleiben davon unberührt.   27. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 4702/1-IV/4/93Österreichisch-tschechoslowakisches Doppelbesteuerungsabkommen – Anwendung auf die Gebiete der Nachfolgestaaten Slowakische Republik und Tschechische Republik
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4702/1-IV/4/9327.01.1993

…Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis auf weiteres für die Slowakische Republik und die Tschechische Republik sinngemäß anzuwenden ist.   27. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

04 4283/1-IV/4/92Steuerliche Behandlung der Gesellschafterdienstnehmer nach dem DBA Schweiz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4283/1-IV/4/9219.03.1992

…Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet.   19. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

B 621/1/1-IV/4/1980Österreichisch-schwedisches Doppelbesteuerungsabkommen; Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassB 621/1/1-IV/4/198027.05.1980

…seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, künftighin solche Anträge ungeachtet der in der jeweiligen völkerrechtlichen Vereinbarung oder der Verordnung festgelegten Frist anzuerkennen, sofern sie spätestens vor Ablauf des fünften auf die Fälligkeit der Kapitalerträge folgenden Kalenderjahres eingereicht werden.   Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 2542/8-IV/4/85Steuerliche Behandlung italienischer Sozialversicherungspensionen gemäß den zwischen Österreich und Italien anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2542/8-IV/4/8512.04.1985

…österreichische Bundesministerium für Finanzen und das italienische Ministero delle Finanze übereingekommen, dass für Pensionen, die vor dem 31. Dezember 1985 ausgezahlt werden, keine Steuer in Österreich erhoben wird, wenn nachweisbar ist, dass diese Pensionen einer endgültigen italienischen Besteuerung unterzogen wurden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 2542/12-IV/4/99Österreichisch-italienisches Doppelbesteuerungsabkommen; Verständigungsverfahren gemäß Artikel 25; Italienische Steuer IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2542/12-IV/4/9905.11.1999

…Nachfolgesteuer der im Abkommen unter Artikel 2 Abs. 2 lit. a Z 3 genannten lokalen Einkommensteuer (Imposta locale sui redditi) in den sachlichen Anwendungsbereich des Artikels 2 des Abkommens fällt.   5. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

04 1482/27-IV/4/90Österreichisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen; Amtshilfevertrag/Steuer; Erweiterung des territorialen Geltungsbereiches auf das Gebiet der ehemaligen DDR ab 1. Jänner 1991
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/27-IV/4/9020.11.1990

…BGBl. Nr. 249/1955, AÖF Nr. 173/1956) ab 1. Jänner 1991 auch die Gebiete der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Ost-Berlin) umfasst.   20. November 1990 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

04 0101/62-IV/4/92Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/62-IV/4/9207.07.1992

…gilt im Verhältnis zu Großbritannien: danach fällt die Gebietskörperschaft "Bund" der Republik Österreich nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien; sie wird aber nach Völkerrecht in Großbritannien von der Besteuerung freigestellt. 7. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

BMF-010219/0244-VI/9/2006UID des Leistungsempfängers als Rechnungsmerkmal
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0244-VI/9/200601.06.2006

…angegeben". Verfügt der Leistungsempfänger nur über eine ausländische UID, so ist diese anzugeben. Die Richtigkeit der UID muss vom Rechnungsaussteller nicht überprüft werden. Der Leistungsempfänger seinerseits ist nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung alle erforderlichen Merkmale (dh. auch seine eigene UID) aufweist. Eine…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…werden. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2004 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. 19. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:   1. § 1 Abs…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2003 nicht abgeleitet werden. 17. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:   Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2003 6. bis 8…

06 5004/2-IV/6/03Körperschaftsteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 5004/2-IV/6/0317.07.2003

…Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Körperschaftsteuerprotokoll 2003 nicht abgeleitet werden. 17. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:   Protokoll über die Bundeskörperschaftsteuertagung 2003 8. Mai 2003 1. …

04 3682/10-IV/4/03Feststellung der Gegenseitigkeit betr. Steuerfreiheit von Schachteldividenden bei 10%iger Mindestbeteiligung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 3682/10-IV/4/0313.08.2003

…Gesellschaften an niederländische Gesellschaften nach Maßgabe der Bestimmungen des § 94a EStG 1988 von der Steuer befreit, wenn die Beteiligung der niederländischen Gesellschaft an der österreichischen Gesellschaft mindestens 10 vom Hundert beträgt. 13. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

04 0103/2-IV/4/03Neuregelung des Behördenweges betr. Amtshilfeersuchen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0103/2-IV/4/0302.07.2003

…direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet.   Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt. 2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 2/2

…bei vier Beteiligten anwenden? Nach Ruppe, UStG 1994, Tz 3 zu Art. 25 BMR, liegt ein Dreiecksgeschäft u.a. nicht vor, wenn mehr als drei Unternehmer beteiligt sind. Dieser Rechtsansicht wird gefolgt. 12. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2002 nicht abgeleitet werden. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:   Protokoll über die Bundes-Einkommensteuertagung 2002 23. April - 25. April 2002 …

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

…Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2002 nicht abgeleitet werden. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Protokoll über die Bundes-Körperschaftsteuertagung 2002   24. April - 25. April 2002 …