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BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…auch kein Erwerb des Eigentums an einem Grundstück, dem kein Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, das einen Anspruch auf Übereignung begründet, statt. 2.1.2. Treuhandschaft 2.1.2.1. Wechsel in der Person des Treugebers Überträgt der Treugeber einem Dritten unentgeltlich die Verwertungsbefugnis iSd § 1 Abs…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

… 34 Abs. 1 Z 13 dritter Satz ErbStG 1955 - Widerruf einer Privatstiftung vor dem 27.06.2008, Ausfolgung des Vermögens erst nach dem 26.06.2008 Sachverhalt: Der Stifter einer Privatstiftung widerruft diese Anfang 2008 auf Grund eines vorbehaltenen Widerrufsrechtes und der Stiftungsvorstand fasst unmittelbar…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…Lebens und den Denkgesetzen eines ökonomisch denkenden Teilnehmers am wirtschaftlichen Leben, auf einen Gesamtwert von ca. EUR 400.000 zugunsten eines fremden Dritten ohne Gegenleistung zu verzichten. Es wird an den die Schenkung behauptenden Personen gelegen sein, die Motive für diese unentgeltliche Zuwendung zweifelsfrei darzulegen…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…d und e BAO bzw. Abschnitt 4.3). Bei der Einräumung einer Rente zB mittels eines Vertrages bei einer Versicherung zu Gunsten eines Dritten muss unterschieden werden, ob es sich um einen widerrufbaren Vertrag handelt oder nicht. Beispiel: Ein Vater schließt für seine minderjährige Tochter…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

… 1.3.3. Ergebnis Steuerdialog Grundsätzlich begründet die Steuerberatungstätigkeit im Verhältnis zur Wirtschaftsprüfungstätigkeit keinen Teilbetrieb (EStR 2000 Rz 5594 dritter Absatz); der Klientenstock stellt ein einheitliches und damit unteilbares Wirtschaftsgut dar (idS siehe EStR 2000 Rz 3193). Liegt für beide Tätigkeitsbereiche eine Teilbetriebseigenschaft iS von…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…von der B-GmbH durch schlüssiges Verhalten als angenommen. Fragestellung: Kann auf Grund der Personalunion des X unterstellt werden, dass mit seiner Unterfertigung des Anbots das Rechtsgeschäft bereits zustande gekommen und bereits in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise beurkundet ist? Lösung: Nein…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…halben Mindestanteil, sondern lediglich einen Anspruch auf dessen Übereignung. Der Erwerb des halben Mindestanteils durch den Begünstigten nach Geltendmachung des Übereignungsanspruches unterliegt bei Entgeltlichkeit der Grunderwerbsteuer und bei Unentgeltlichkeit als Vertrag zu Gunsten Dritter der Erbschaftssteuer. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung lt. Vereinbarung und…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…halben Mindestanteil, sondern lediglich einen Anspruch auf dessen Übereignung. Der Erwerb des halben Mindestanteils durch den Begünstigten nach Geltendmachung des Übereignungsanspruches unterliegt bei Entgeltlichkeit der Grunderwerbsteuer und bei Unentgeltlichkeit als Vertrag zu Gunsten Dritter der Erbschaftssteuer. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung lt. Vereinbarung und…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…Uneinbringlichwerden einer Forderung, Ersatz von Aufwendungen zB durch eine Versicherung). Darunter können auch Willenserklärungen von Parteien (zB erfolgreiche Anfechtung eines Rechtsgeschäftes, Ausübung in Abgabenvorschrift vorgesehener Wahlrechte) oder Amtshandlungen (zB rechtsgestaltende individuelle Verwaltungsakte, Ausstellung von Bescheinigungen) fallen. Ob ein Ereignis für den Bestand oder Umfang eines…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…Abschluss eines Treuhandvertrages zwischen Ewald H. und Isabella H. betreffend die Ausübung der Rechte aus dem Geschäftsanteil zugunsten und nach Weisung des Treugebers Ewald H. Verpflichtung zur Ausfolgung allfälliger Erträgnisse aus dem Geschäftsanteil an den Treugeber. Bisheriger Geschäftsführer Franz H. verbleibt im Unternehmen (bisher alleinvertretungs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

… 1 Abs. 3 WiEReG ist die von einer Person (dem Settlor/Trustor) durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch letztwillige Verfügung geschaffene Rechtsbeziehung, bei der Vermögen zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck der Aufsicht eines Trustees unterstellt wird, wobei der Trust selbst auch rechtsfähig…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…bezeichnet, unterliegt aber für die L-GmbH keinerlei Verfügungsbeschränkungen. Dieser veranlagte Veräußerungserlös der L-GmbH steht in keinem inneren Zusammenhang zur internationalen Schachtelbeteiligung, da es sich um ein gesondertes, für sich zu betrachtendes Rechtsgeschäft handelt. Daher sind Kursverluste oder auch Kursgewinne, die daraus entstehen, unabhängig…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…einen Teil des Bilanzgewinns auszuschütten. Dabei wurde vereinbart, dass die Stifter auf ihren Gewinnanteil zugunsten der Stiftung verzichten. Im Gegenzug haben sich die Stifter einen ziffernmäßig noch nicht bestimmten Liquidationsvorab für den Fall der Liquidierung oder der Veräußerung der Kapitalgesellschaft vorbehalten. Dieser Liquidationsvorab ist angemessen…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

…durch eine Verpfändung des Bankdepots bestellt werden. Letzterenfalls bedarf es daher für die Begründung des Pfandrechts eines zwischen dem Besteller der Sicherheit und der Republik Österreich als Abgabengläubiger (diese vertreten durch das namentlich anzuführende Finanzamt) abzuschließenden Rechtsgeschäftes (Pfandbestellungsvertrag). Für den Erwerb des Pfandrechts an dem…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…des Darlehens bereits im Zeitpunkt der Darlehenszuzählung äußerst unsicher. Somit erscheint es höchst unwahrscheinlich, von einem fremden Dritten ein Darlehen ohne die Gewährung von Sicherheiten zu erhalten. Eine abgegebene Nachrangigkeitserklärung kann für sich als eine fremdunübliche Vertragsgestaltung angesehen werden (vgl. EStR 2000 Rz 708). Die…