… § 10 Abs. 2 Z 4 lit. d UStG 1994 sieht für die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht und die Wohnzwecken dienen, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte…
… 188 Abs. 1 BAO bzw. Teilhaber im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO sind nicht nur natürliche oder juristische Personen. Auch Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit können solche Beteiligte bzw. Teilhaber sein. Mehrere Beteiligte liegen beispielsweise vor bei einer OG, KG, GesBR, Miteigentumsgemeinschaft, unechten (atypischen…
…KG) sind vom vorliegenden Erlass nicht erfasst, da gegen nach bürgerlichem Recht rechtsfähige Gebilde direkt Vollstreckung geführt werden kann. 2. Notwendigkeit eines an die Gesellschafter (Mitglieder) gerichteten Leistungsgebotes Nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften, im Folgenden "Personenvereinigung"), wie etwa Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) nach §…
…Personen (zB AG, GmbH, Verein, Stiftung), die nach Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommen, Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG) für Feststellungen (Feststellungen der Einkünfte gemäß § 188 BAO), Personen (zB Gründer), die ein eigenes berechtigtes Interesse an der Zusage haben, wenn der dem…
…4 Abs. 4 ASVG (vollversicherte und geringfügig Beschäftigte) Personen, die seitens einer Körperschaft öffentlichen Rechts zur Dienstleistung zugewiesen werden. 6.2. Personengesellschaften Rz 100 Bei Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind die Gesellschafter (Mitglieder) Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891 ABGB) der KommSt. Dazu gehören…
…Personengesellschaften, juristische Personen oder Personenvereinigungen Bei mehreren Bewirtschaftern pro Betrieb ist eine auf den einzelnen Bewirtschafter bezogene Betrachtung anzustellen: Dies gilt für die Ermittlung der Differenz zwischen den Einkünften des Vergleichszeitraums und den Einkünften für den jeweiligen Betrachtungszeitraum und entsprechend für die Ermittlung der Förderung…
…Personengesellschaften, juristische Personen oder Personenvereinigungen Bei mehreren Bewirtschaftern pro Betrieb ist eine auf den einzelnen Bewirtschafter bezogene Betrachtung anzustellen: Dies gilt für die Ermittlung der Differenz zwischen den Einkünften des Vergleichszeitraums und den Einkünften für den jeweiligen Betrachtungszeitraum und entsprechend für die Ermittlung der Förderung…
…Eintrittssteuer ins neue Grunderwerbsteuersystem"). Es wurde daher ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang verwirklicht. § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 befreit den unentgeltlichen Erwerb eines Grundstückes durch Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen…
…2010 (Betriebsfinanzamt) sowie für § 1 Abs. 2 KStG 1988 (unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht) bedeutsame Sitzbegriff der BAO ist in § 27 Abs. 2 BAO (für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen) definiert als Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Satzung, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist. Fehlt es an einer solchen Bestimmung…
…auf die Zustellfiktion enthält. § 101 Abs. 3 BAO gilt auch für Zustellungen nach Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB nach Beendigung einer unechten stillen Gesellschaft oder nach Auflösung einer GesBR). Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO…
…Personalüberlassungen im Zusammenhang mit einer auf öffentlich-rechtlicher Grundlage basierenden Ausgliederung iSd Art. 34 BBG an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder Personenvereinigungen kann ausnahmsweise auch dann eine nichtsteuerbare Betätigung vorliegen, wenn es sich um eine bloß vorübergehende oder auslaufende Maßnahme zur Wahrung…
…3. Lösung Gemäß § 58 BAO ist das Finanzamt örtlich für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Vermögen juristischer Personen sowie der nach den Abgabenvorschriften selbständig abgabepflichtigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (und davon gemäß …
…kann nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben (zB VwGH 09.11.2004, 99/15/0008). Siehe ergänzend EStR 2000 Rz 23 bis Rz 25. 3.4 Sitz Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Vermögensmassen haben ihren Sitz (im Sinn der Abgabenvorschriften) an dem Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Satzung…
… 12 BAO) 5.1 Haftungstatbestand Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes…
… 139 BAO trifft Abgabepflichtige (§ 77 BAO), Abfuhrpflichtige (dem § 140 BAO zufolge) Verrechnungspflichtige (dem § 140 BAO zufolge), Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit bezüglich Feststellungen gemäß § 186 oder gemäß § 188 BAO (analoge Anwendung). Die Anzeigepflicht setzt eine Verletzung der gemäß § 119 BAO bestehenden Offenlegungs- und Wahrheitspflicht voraus…
1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…
Der VwGH ist im Erkenntnis vom 05.04.2011, 2010/16/0168, von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abgegangen, wonach die "wirtschaftliche" Anteilsvereinigung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 nicht verwirklicht. Auf Grund dessen ist weiter davon auszugehen, dass Treuhandgestaltungen iZm § 1 Abs. 3…